Fuddschi hat geschrieben:Meins ist sogar 400 Kg schwer
Laut folgender Quelle wiegt der Mega Multitruck Pritsche 460kg fahrbereit:
http://www.nordwestmobil.de/45kmh-aixam ... -2013.html
OK, evtl. ist der von 2009 ja leichter als der von 2013.... kann ich aber nicht ganz glauben.
Trotzdem stehen unter 12.2 nur 350 kg Leergewicht im COC:
http://www.lepori.de/forum/download/file.php?id=2469
Par «masse à vide», on entend la masse du véhicule en ordre de marche sans équipage, passagers ni chargement, mais avec
[...]
eur-lex.europa.eu
Leermasse" die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs ohne Fahrzeugführer, Insassen oder Ladung, aber mit vollem Kraftstofftank
[...]
eur-lex.europa.eu
Quelle:
http://www.linguee.de/franzoesisch-deut ... +vide.html
Französisch kann ich nur im Bett. Die Sprache hab ich nie gelernt.
Fakt ist, daß eventuell auch beim TE 350kg nach alter EU-Regelung im COC erwähnt sein dürften, und dadurch alle rechtlichen Probleme ohne große Aktionen vom Tisch zu räumen sein dürften - egal wie veraltet die Unterlagen der Gesetzeshüter und/oder Versicherung sind, da im COC ja die zu den alten Unterlagen passende Werte stehen, und das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer nur 350kg wiegt, also der Executive eine Fehlinformation vorliegt, bzw. die Executive eine Neuigkeit der Legislative nicht mitbekommen hat. Dieses durch die Judikative prüfen zu lassen dauert ewig.
Laut meiner Recherche kann der Ambra auch nicht ganz neu sein, also steigt die Chance daß eine Typzulassung nach alter EU-Regelung erfolgt sein dürfte und nur eine Niederländische Behörde den falschen Wert eingetragen hat.
Mit 16 Jahren einen Verstoß im Führerscheinrecht (der nicht stattgefunden hat), den möchte man gern umgehend und ersatzlos aus der Akte gestrichen haben, zumal mit Klasse T(bekommt man nicht ohne Notwendigkeit) auch unter Umständen ein Ausbildungsplatz dran hängt.
Ich jedenfalls werde versuchen zu helfen, sofern ich kann. Ein 16 jähriger, der Landwirt lernen möchte z.B., und daher Klasse T auf eigene Kosten gemacht hat (mein Neffe ist so einer), der hat ein Problem, wenn er nicht Traktor fahren darf. Je unbürokratischer und schneller, desto besser ist das.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerscheinsperre mag ich gar nicht erwähnen.
Das wird u.U. sowieso alles kompliziert genug, bis ein einmal eröffnetes Verfahren eingestellt wird. Guido wird da was erzählen können.
Trotzdem sollte man die Polizei mal in Kenntnis setzen, daß L6E immer L6E ist, und ein Führerschein AM sowie Versicherungskennzeichen dafür ausreichend ist.
Viele Grüße
Stefan