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Versicherung über 350kg

Verfasst: Do 6. Jul 2017, 09:47
von stefan041
Hallo,
habe noch eine Frage.

Habe mein Liegier Xtoo bei der HUK versichert.

Nun ist uns aufgefallen, das auf dem Formular Leichtfahrzeug bis 350kg steht ...

Unser Fahrzeug hat aber ein Leergewicht von 375kg. Demnach müsste das Fahrzeug ja falsch versichert sein.

Wie habt Ihr Eure Fahrzeuge versichert? Was soll ich dem HUK-Mitarbeiter sagen? 017)

Danke. Gruß Stefan N.

Re: Versicherung über 350kg

Verfasst: Do 6. Jul 2017, 15:47
von macbloke
Meine Versicherung hat da nicht nachgefragt.

Habs so versichert wie die es mir angeboten haben. Die haben mich nach dem Fahrzeug gefragt und dann ein Angebot gemacht.


Fertig

Re: Versicherung über 350kg

Verfasst: Do 6. Jul 2017, 19:20
von sf169
stefan041 hat geschrieben:Hallo,
habe noch eine Frage.

Habe mein Liegier Xtoo bei der HUK versichert.

Nun ist uns aufgefallen, das auf dem Formular Leichtfahrzeug bis 350kg steht ...

Unser Fahrzeug hat aber ein Leergewicht von 375kg. Demnach müsste das Fahrzeug ja falsch versichert sein.

Wie habt Ihr Eure Fahrzeuge versichert? Was soll ich dem HUK-Mitarbeiter sagen? 017)

Danke. Gruß Stefan N.
Besorg Dir das COC. Eventuell stehen da 350kg drin, womit sich deine Frage erübrigen würde.

Re: Versicherung über 350kg

Verfasst: Fr 7. Jul 2017, 05:29
von stefan041
Könnte mir jemand kurz sagen wo ich diese COC Papiere anfordern kann? Am liebsten natürlich eine Mail-Adresse.

Danke.

Re: Versicherung über 350kg

Verfasst: Fr 7. Jul 2017, 06:38
von Metaphysik
Ich würde es erstmal da probieren: https://www.ligiergroup.de/index.php?pg=kontakt

Re: Versicherung über 350kg

Verfasst: Fr 7. Jul 2017, 06:53
von stefan041
Danke, Mail ist schon unterwegs. 023)

Re: Versicherung über 350kg

Verfasst: Sa 8. Jul 2017, 15:45
von Fuddschi
stefan041 hat geschrieben:Unser Fahrzeug hat aber ein Leergewicht von 375kg. Demnach müsste das Fahrzeug ja falsch versichert sein.
Meins ist sogar 400 Kg schwer und meine Versicherung hatte nichts gesagt, als ich 50 KG zugeladen hatte :mrgreen:

Nee mal im Ernst, ein Kabinenroller, der als Leichtkraftfahrzeug zugelassen ist kann niemals seinen status verlieren, wenn in den Papieren "Leichtkraftfahrzeug bis 45 Km/h" steht :roll:

Fazit: In den meisten Kabinenrollern darf man sogar bis 300 KG zuladen 072)

Re: Versicherung über 350kg

Verfasst: Mi 12. Jul 2017, 23:19
von sf169
stefan041 hat geschrieben:Danke, Mail ist schon unterwegs. 023)
Und, darf man fragen, ob es eine Rückmeldung gegeben hat?

Das Ergebnis - auch bezüglich:
http://www.lepori.de/forum/viewtopic.ph ... 999#p52327
würde mich, und gewiss auch andere hier sehr interessieren.

Viele Grüße
Stefan

Re: Versicherung über 350kg

Verfasst: Do 13. Jul 2017, 00:11
von sf169
Fuddschi hat geschrieben:Meins ist sogar 400 Kg schwer
Laut folgender Quelle wiegt der Mega Multitruck Pritsche 460kg fahrbereit:
http://www.nordwestmobil.de/45kmh-aixam ... -2013.html
OK, evtl. ist der von 2009 ja leichter als der von 2013.... kann ich aber nicht ganz glauben.

Trotzdem stehen unter 12.2 nur 350 kg Leergewicht im COC:
http://www.lepori.de/forum/download/file.php?id=2469
Par «masse à vide», on entend la masse du véhicule en ordre de marche sans équipage, passagers ni chargement, mais avec
[...]
eur-lex.europa.eu

Leermasse" die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs ohne Fahrzeugführer, Insassen oder Ladung, aber mit vollem Kraftstofftank
[...]
eur-lex.europa.eu
Quelle:http://www.linguee.de/franzoesisch-deut ... +vide.html

Französisch kann ich nur im Bett. Die Sprache hab ich nie gelernt.

Fakt ist, daß eventuell auch beim TE 350kg nach alter EU-Regelung im COC erwähnt sein dürften, und dadurch alle rechtlichen Probleme ohne große Aktionen vom Tisch zu räumen sein dürften - egal wie veraltet die Unterlagen der Gesetzeshüter und/oder Versicherung sind, da im COC ja die zu den alten Unterlagen passende Werte stehen, und das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer nur 350kg wiegt, also der Executive eine Fehlinformation vorliegt, bzw. die Executive eine Neuigkeit der Legislative nicht mitbekommen hat. Dieses durch die Judikative prüfen zu lassen dauert ewig.

Laut meiner Recherche kann der Ambra auch nicht ganz neu sein, also steigt die Chance daß eine Typzulassung nach alter EU-Regelung erfolgt sein dürfte und nur eine Niederländische Behörde den falschen Wert eingetragen hat.

Mit 16 Jahren einen Verstoß im Führerscheinrecht (der nicht stattgefunden hat), den möchte man gern umgehend und ersatzlos aus der Akte gestrichen haben, zumal mit Klasse T(bekommt man nicht ohne Notwendigkeit) auch unter Umständen ein Ausbildungsplatz dran hängt.

Ich jedenfalls werde versuchen zu helfen, sofern ich kann. Ein 16 jähriger, der Landwirt lernen möchte z.B., und daher Klasse T auf eigene Kosten gemacht hat (mein Neffe ist so einer), der hat ein Problem, wenn er nicht Traktor fahren darf. Je unbürokratischer und schneller, desto besser ist das.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führerscheinsperre mag ich gar nicht erwähnen.

Das wird u.U. sowieso alles kompliziert genug, bis ein einmal eröffnetes Verfahren eingestellt wird. Guido wird da was erzählen können.

Trotzdem sollte man die Polizei mal in Kenntnis setzen, daß L6E immer L6E ist, und ein Führerschein AM sowie Versicherungskennzeichen dafür ausreichend ist.

Viele Grüße
Stefan