Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Juenn
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von Juenn » Mo 2. Apr 2018, 12:35

Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)

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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von guidolenz123 » Mo 2. Apr 2018, 16:00

Juenn hat geschrieben:Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)
Auf jeden Fall.....und gute Fahrt...Ihr seid auf der rechtl. sicheren Seite...
Gruß Guido
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von Juenn » Mo 2. Apr 2018, 17:11

guidolenz123 hat geschrieben:
Juenn hat geschrieben:Hallo JDM Fahrer,

danke für Deine Antwort. Also würdest du den Jungen auch weiter fahren lassen?

Gruß und noch Frohe Rest Ostern :-)
Auf jeden Fall.....und gute Fahrt...Ihr seid auf der rechtl. sicheren Seite...
Guido, auch Dir ein Dank und Frohe Rest Ostern

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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von JDM Fahrer » Mo 2. Apr 2018, 17:46

Sicher würde ich den Jungen weiter Fahren lassen.Warum nicht????Die Aussage des Polizisten ist nun mal NICHT richtig.Der Junge hat einen AM Lappen und das berechtigt ihm zum Fahren mit diesem Fahrzeug.
Nur weil einer Falsche infos über diese Fahrzeuge hat muss der andere nicht darunter Leiden und Zufuß gehen.

Was ich aber machen würde sobald was an Anzeige der Polizei kommt sofort damit zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.NIX selber Schreiben oder Aussagen das bringt dich nicht weiter.
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von guidolenz123 » Mo 2. Apr 2018, 18:25

JDM Fahrer hat geschrieben:Sicher würde ich den Jungen weiter Fahren lassen.Warum nicht????Die Aussage des Polizisten ist nun mal NICHT richtig.Der Junge hat einen AM Lappen und das berechtigt ihm zum Fahren mit diesem Fahrzeug.
Nur weil einer Falsche infos über diese Fahrzeuge hat muss der andere nicht darunter Leiden und Zufuß gehen.

Was ich aber machen würde sobald was an Anzeige der Polizei kommt sofort damit zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.NIX selber Schreiben oder Aussagen das bringt dich nicht weiter.
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Rüschtüsch !!!!! 023) 023) 023) 023)
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von sf169 » Mo 2. Apr 2018, 19:19

Juenn hat geschrieben:Hallo in die Runde,

ist ja eine interessante Diskussion. Das gleiche ist meinem Sohn gestern Abend auch passiert. Er durfte nicht weiterfahren (er hat den AM Führerschein), umparken musste sein älterer Bruder machen da er Führerschein für richtige Autos hat. 3 Anzeigen will der gute Mann nun schreiben und verweißt auf die § 2 und 3 der FZV. Als ich ihm erklärte, das er keine Ahnung hat und es wichtigere Dinge in Deutschland zu tun gibt verwies er auf die fehlende Versicherung und den damit verbundenen Folgen bei einem Unfall. Wir haben dann das Fahrzeug abgeholt, selbstredend ist mein Sohn gefahren. Die Frage die sich mir aber stellt, wie sieht es mit den Ccm aus? Die Dinger haben ja nun mehr als 125.....er fährt einen Aixam Evo GTI mit 425kg und 6 KW .

Ich werde heute mit der COC hinfahren und die Bullerei belehren und mal sehen was dabei rauskommt. Ansonsten geht es morgen zum Anwalt.
FZV §2:
Ich vermute er bezieht sich auf Absatz 12 - welcher LKFZ betrachtet, welche nach nationalem Recht zugelassen wurden.
Relevant dürfte aber Absatz 4 b sein - Nach EU-Recht zugelassen.

FZV §5 soll der Uniformierte mal ganz schnell aus seinem Kopf streichen. Das trifft nur zu, falls das Fahrzeug zugelassen werden muß. Dazu mal FZV §3 Absatz 2 Punkt 1 f) lesen -> diese Fahrzeuge müßen nicht zugelassen werden.

Da sollte ein Anwalt den jedenfalls in Grund und Boden argumentieren können.

Führerschein ist übrigens wie folgt definiert:
FEV §6:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse AM:


leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
EU 168/2013:
Artikel 4

Fahrzeugklassen

(1) Fahrzeuge der Klasse L umfassen zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß diesem Artikel und Anhang I, wozu Fahrräder mit Antriebssystem, zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, leichte und schwere Straßen-Quads sowie leichte und schwere Vierradmobile gehören.

(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen und -unterklassen, die in Anhang I beschrieben sind:

f) Fahrzeug der Klasse L6e (leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug), mit den Unterklassen:

i)

Fahrzeug der Klasse L6e-A (leichtes Straßen-Quad),

ii)

Fahrzeug der Klasse L6e-B (leichtes Vierradmobil), mit den Unterklassen:

—Fahrzeug der Unterklasse L6e-BU (leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung): ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Nutzfahrzeug,

—Fahrzeug der Unterklasse L6e-BP (leichtes Vierradmobil für die Beförderung von Personen): hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug;

Klasse


Bezeichnung der Klasse


Gemeinsame Einstufungskriterien

L6e


Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug


(4)


vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und

(5)


bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und

(6)


Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und

(7)


ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und

(8)


ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, und

Unterklassen


Bezeichnung der Unterklasse


Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse

L6e-A


Leichtes Straßen-Quad


(9)


Fahrzeug der Klasse L6e, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein Fahrzeug der Unterklasse L6e-B übereinstimmt, und

(10)


maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und

L6e-B


Leichtes Vierradmobil


(9)


geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum und

(10)


maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 6 000 W und

Unter-Unterklassen


Bezeichnung der Unter-Unterklasse


Kriterien für die Einstufung in Unter-Unterklassen zusätzlich zu den Kriterien für die Einstufung eines L6e-B-Fahrzeugs

L6e-BP


Leichtes Vierradmobil für Personenbeförderung


(11)


hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes L6e-B-Fahrzeug und

(12)


L6e-B-Fahrzeug, das nicht dem spezifischen Einstufungskriterium für ein L6e-BU-Fahrzeug entspricht.

L6e-BU


Leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung


(11)


ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Fahrzeug mit offener oder geschlossener, nahezu ebener und horizontaler Ladefläche, das die folgenden Kriterien erfüllt:

a)


Formula
oder

b)


eine gleichwertige Ladefläche gemäß voranstehender Definition, die zur Montage von Maschinen und/oder Geräten bestimmt ist, und

c)


ausgelegt mit einer Ladefläche, die durch eine feste Trennwand eindeutig von dem den Fahrzeuginsassen vorbehaltenen Raum abgetrennt ist, und

d)


die Ladefläche ist in der Lage, ein Mindestvolumen aufzunehmen, das einem Würfel mit einer Kantenlänge von 600 mm entspricht.


K
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von JDM Fahrer » Mo 2. Apr 2018, 22:39

Aber lass mal erst den Polizisten den Vortritt,soll er erst mal seine Anzeige/Anzeigen verfassen und wenn du dann die Anzeige/anzeigen in Händen hältst dann ab zum Fachanwalt und dann mit voller wucht zurück Feuern bzw Feuern lassen durch den Fachanwalt.
Der Polizist freut sich wenn ihm so ein Fachanwlt erklärt wie das mit den ü-Eiern läuft.
Also erst mal schön abwarten und den Jungen schön Fahren lassen.Ab und an hat man ja das Glück das man sich 2 mal im Leben trift.
Was meinst du wie Blöd der Polizist aus der Wesche glotzt wenn er deinen Bengel wieder mit dem Fahrzeug sieht.
Bin mir mega sicher der hält den sofort wieder an und macht nix ausser leere versprechungen.
Sag deinem Sohn es soll sich da nicht unterkriegen lassen von einem unwissenden Polizisten wenn er Angehalten wird.Polizisten finden es immer schön wenn sie auch mal Frech angepellt werden von der Seite.Gerade von Jugendlichen die mal zurück pellen da sind die ganz allergisch weil die Polizei meint ja immer Recht zu haben.
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von HerrToeff » Do 12. Apr 2018, 22:03

Bitte um Erklärung hier komm ich nicht mit, und krieg immer ein Drehwurm beim Versuch zu verstehen ... seht es mir bitte nach also ..

Geht es drum dass der Aixam 400 bei den Austrianern 375kg wiegt und bei uns 350 ????

Das kommt doch nur weil das Reserverad im vor-EU-Aussieland Pflicht war und damit ins Leergewicht einfloss während es hier optional ist und als Gepäck gilt .. oder wie was .. wieso Anzeige und Anwalt und Rechtsgutachten 017)

ich versteh den Thread wirklich grad nicht ... :?:
lieben Gruß

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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von macbloke » Fr 13. Apr 2018, 08:28

Die polizei ist hier nur nicht auf dem neuesten Stand.

Ab 2016 gilt die neue Unterteilung der L6e.

1. Quads... wie gehabt 4kW und 350kg max.

2. Personen LKFZ 6kW 425kg
3. Trucks LKFZ Transporter 6kW 425kg aber höheres Gesamtgewicht bez. Zuladung.

Das ist alles. Polizei hat die Novelle nicht mitbekommen.
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von HerrToeff » Sa 14. Apr 2018, 00:58

trotzdem wiegt der österreichiche Aixam 400 nicht mehr als der deutsche ... eben 350kg plus 25kg Reserverad plus Wagenheber

zu 3 um wieviel steigt denn das zul GESAMTgewicht?
lieben Gruß

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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von Juenn » Sa 14. Apr 2018, 16:03

JDM Fahrer hat geschrieben:Aber lass mal erst den Polizisten den Vortritt,soll er erst mal seine Anzeige/Anzeigen verfassen und wenn du dann die Anzeige/anzeigen in Händen hältst dann ab zum Fachanwalt und dann mit voller wucht zurück Feuern bzw Feuern lassen durch den Fachanwalt.
Der Polizist freut sich wenn ihm so ein Fachanwlt erklärt wie das mit den ü-Eiern läuft.
Also erst mal schön abwarten und den Jungen schön Fahren lassen.Ab und an hat man ja das Glück das man sich 2 mal im Leben trift.
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Heute ist die Ladung gekommen. Am 17.5. darf der Junge in der Schule fehlen. Aussage um 11:00 Vorwurf: Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz. Ich darf dann um 11:30. Vorwurf: Fahren ohne Versicherungsschutz, etc.....

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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von rolf.g3 » Sa 14. Apr 2018, 17:21

moin,
Juenn hat geschrieben:Heute ist die Ladung gekommen. Am 17.5. darf der Junge in der Schule fehlen. Aussage um 11:00 Vorwurf: Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz. Ich darf dann um 11:30. Vorwurf: Fahren ohne Versicherungsschutz, etc.....
BIIITTE, BITTE, BITTE schreibe uns was bei der Anhörung rauskommt !!! Möglichst mit vieeelen Foto´s und Interwifes umstehender Personen !!!
Uns interessiert ALLES ! , selbst Temperatur und Luftdruck sowie das aktuelle Sternzeichen der südlichen Hemisphäre, was da gesagt wird und passiert !!!

gruß rolf
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Wer etwas will, findet Wege !
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von guidolenz123 » Sa 14. Apr 2018, 19:09

Genau....geh ggf vorher zu einem Verkehrsanwalt...lass dich schriftl, beraten und nimm das Schriftstück mit zur Trachtentruppe.

Sag Deinem Sohn ,er soll gar nix sagen, außer Du hast so ein Scghriftstück vom Anwalt. Er soll lediglich sagen, dass er selbst zur Sache nix sagt und Du (sein Vater) später kommt und denen (Trachtentruppe) die Rechtslage erklären wird.

Ist echt der beste Weg...ich war mal Verkehrsanwalt, darf aber ,weil ich im Ruhestand bin ,nicht mehr beraten...will auch nciht...zuviel Stress...nur hier sag ich noch was....

viel Glück, Nerven etc......

P.S.
Wenn die doof kommen...sag einfach---O-Text---: "Legen Sie den Vorgang der Staatsanwaltschaft vor,wenn sie sich nicht auskennen, ..damit der Unfug ein Ende findet..."

Meine ich wirklich und in echt...iwann muss man der Inkompetenz "einen Namen geben"....


Edit:
Manchmal sind aber auch Staatsanwaltschaften bekloppt...dann nimm einen Anwalt, der sich auskennt....weil...auch Richter blicken manchmal nicht durch...sonst gäbe es keine Rechtsmittelinstanzen bzw würde es keine brauchen..
Gruß Guido
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von JDM Fahrer » Sa 14. Apr 2018, 21:06

Da kann ich in allen Punkten Guido nur voll zustimmen.Dein Sohn sollte zur sache garnix sagen.Hinsetzen mit den Schultern Zucken und der Polizei klar zu verstehen geben das er nun Gehen will,und das auch tun wird.Aufstehen und gehen,Fertig!!!
Den rest solltest du dann machen.
Rein in die Polizeistation und Klartext gesprochen.Soll dir der Polizeibeamter zeigen wo er sein wissen her hat.Das ganze dann Schriftlich sich zeigen lassen.
Und ihm die Karte des Anwalts für Verkehrsrecht auf den Tisch legen.Soll sich der Polimann mit dem Anwalt austauschen.
Dafür gibt es genau die Anwälte für Verkehrsrecht.
Selber würde ich auch zu der Sache nix sagen.Ich würde über den Beamten einfach nur Lachen und auch raus gehen.
Fertig!!!Sollen sie die ganze Sache an die Gerichtsbarkeit weiter leiten.
Ganz wichtig ist das du einen Anwalt für Verkersrecht hast!!!!Ohne hast du schon Verloren.Und dein Sohn erst recht.
Was will der Polizist????
Ganz klar er will deinem Sohn die Zukunft versauen!!! Wenn er das schafft fährt dein Sohn mit viel glück erst mit 20 Jahren ein Auto.
Sosin die Herrn und Damen von der Exekutive von ihren eigenen Wissenslücken ablenken und die eigenen Fehler auf andere Schieben.Ein optimales Opfer ist dann immer so ein 16 Jähriger.Und Eltern kann man unterdrücken und Erpressen.......
Hier ist es ganz Wichtig das ihr als Familie zusammen haltet.
Meine Kids sind schon Groß aber es gab auch zeiten da war ich öfter bei der Polizei vorgeladen wegen meiner Tochter oder Sohn.Mal war es eine Schlägerei mal Alk im Überfluss(Aussage der Polizei) und hier und da mal was.
Ich hatte für jede Sache immer einen Anwalt an meiner seite.
Heute sage ich das war auch sehr gut sooooooo.
Ich wohne auf einem etwas größeren Dorf bei Hannover haben dort im Dorf auch eine Polizeistation.
Die Jungs und Mädchen haben Gelernt über die Jahre!!!Unsere Familie Schlägt gnadenlos zurück wenn aussagen der Polizei nicht richtig sind.
Auch kommen Leute aus unserem Dorf auf mich oder meine Frau zu wenn sie Probleme mit der Polizei haben.Denn ich bin einer der hasst nix mehr als wenn die Exekutive dumm wie Bohnenstroh ist und anderen an die Karre pissen will.
Weil soie meinen sie währen die Größten weil sie eine Karnevallsuniform tragen.
Du wirst sehen wenn ihr zusammen haltet seit ihr die Gewinner!!!!Aber OHNE Anwalt geht das nicht!!!!! 023) 023)
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von HerrToeff » Sa 14. Apr 2018, 23:26

Verstehe, es geht also im Prinzip einfach nur drum dass die fachliche Unkenntnis des Polizisten juristisch relevanter ist/ sein könnte als die Tatsachen

Trotzdem könnte eine Bescheinigung des Herstellers über das COC Leergewicht helfen
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von macbloke » So 15. Apr 2018, 11:00

https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=2

Hier ein Auszug vom KraftfahrtBundesAmt

Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e (Masse fahrbereit < 425 kg, Hubvolumen <= 50 cm3 und höchstens zwei Sitzplätze, einschl. Fahrersitz):
- Unterklasse A:
„Leichtes Straßen-Quad“
(Leistung <= 4.000 W)
L6e-A Leichtes Straßen-Quad ZFV KBA-Nr. 011, Nov. 2014
- Unterklasse B:
„Leichtes Vierradmobil“
(Leistung <= 6.000 W)
- Unter-Unterklasse P: „Personenbeförderung“
L6e-BP Leicht.Vierradmob.z.Pers.bef. KBA-Nr. 011, Nov. 2014

- Unter-Unterklasse U: „Güterbeförderung“
(Anforderungen zur Ladefläche s. Fußnote 1.4))
L6e-BU Leicht.Vierradmob.z. Gü.bef. KBA-Nr. 011, Nov. 2014
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von sf169 » So 15. Apr 2018, 12:14

Und Führerschein:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse AM:
– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
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Beitrag von HerrToeff » Di 17. Apr 2018, 19:48

macbloke hat geschrieben:Die polizei ist hier nur nicht auf dem neuesten Stand.

Ab 2016 gilt die neue Unterteilung der L6e.

.......
3. Trucks LKFZ Transporter 6kW 425kg aber höheres Gesamtgewicht bez. Zuladung.
...
ich finde das mit dem höheren Gesamtgewicht für Trucks nirgends

wo hast Du es her? bzw wieviel höher ist es?
lieben Gruß

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macbloke
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von macbloke » Mi 18. Apr 2018, 09:30

Zulässiges gesamtgewicht 825kg.
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HerrToeff
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Re: Polizeikontrolle - 16 Jahre - bis 350 kg

Beitrag von HerrToeff » Do 19. Apr 2018, 04:11

macbloke hat geschrieben:Zulässiges gesamtgewicht 825kg.
Hm .. in meinen Trucky Papieren heisst es Gesamtgewicht 675kg technisch zulässiges Gewicht, 850kg, also Achslasten addiert 400+450kg ...

825kg .. 650kg .. 675kg .. 850kg

Ist es da eigentlich ein Wunder dass die Trachtengruppe verwirrt ist?

Das mit den 825 kg fand ich nirgends in dem o.g. Document von der EU Kommission ...
lieben Gruß

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