macbloke hat geschrieben:Guido ich glaube da gabs eine Änderung 2016.....
Deswegen ja sind die neuen 25km/h Apes an den Start gegangen. Ab April 2017 gibts die in den Läden
Ohne irgendeine Prüfung o.ä. würde mich das wundern...DACHTE ICH !!!!.
Dann wären ja beinahe alle gültigen Regelungen zu Krankenfahrstühlen ausgehebelt, weil obsolet/veraltet/sinnlos.
Dann könnte jeder Alki stattdessen lustig Ape fahren.
Ich wüßte nicht ,dass das ginge....DACHTE ICH!!!!.
Da man aber Nachschau betreiben sollte, lief mir folgendes über den Weg:
Nach § 5 FeV dürfen Fahrzeuge nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (Mofas) und nach § 4 Satz 2 Nr. 1b mit der Mofa Prüfbescheinigung gefahren werden. Interessant wird nun, was da in dem § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b so Neues steht:
"zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/FeV04.htm
FAZIT:
Da werden sich alle freuen, die keine Pappe mehr haben und unsere Tuppers werden wohl bald Konkurrenz bekommen von 25KMH-Varianten mit 3 Rädern , die wohl nicht mal eine offene Ladefläche haben müssen.
Ob diese Regelung lange standhält ?
Edit:
Artikel 4 Abs. 2 a und b der EU Verordnung 168/2013
Hier sind die KFZ-Klassen geregelt.
Artikel 4
Fahrzeugklassen
(1) Fahrzeuge der Klasse L umfassen zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß diesem Artikel und Anhang I, wozu Fahrräder mit Antriebssystem, zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, leichte und schwere Straßen-Quads sowie leichte und schwere Vierradmobile gehören.
(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen und -unterklassen, die in Anhang I beschrieben sind:
a)
Fahrzeug der Klasse L1e (leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug), mit den Unterklassen:
i)
Fahrzeug der Klasse L1-eA (Fahrrad mit Antriebssystem),
ii)
Fahrzeug der Klasse L1-eB (zweirädriges Kleinkraftrad);
b)
Fahrzeug der Klasse L2e (dreirädriges Kleinkraftrad), mit den Unterklassen:
i)
Fahrzeug der Klasse L2e-P (dreirädriges Moped, ausgelegt für die Beförderung von Personen),
ii)
Fahrzeug der Klasse L2e-U (dreirädriges Moped, ausgelegt für die Beförderung von Gütern);
Nachträgl. Drossel Bezug
https://juechener.de/news/ape/piaggio-a ... l-ab-werk/
Bezugsquelle APE 25kmh
https://juechener.de/news/ape/piaggio-a ... l-ab-werk/