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Gibts da was neues?

Verfasst: Sa 28. Jan 2017, 09:22
von Marcus56

Re: Gibts da was neues?

Verfasst: Fr 10. Feb 2017, 19:22
von Marcus56
Ja, esgibt was neues...

http://www.autohaus-sanfilippo.de/index.htm

Marcus

Re: Gibts da was neues?

Verfasst: Do 16. Feb 2017, 21:07
von macbloke
Interessant!

Mein Dad hat nie den führerschein gemacht. FAhren kann er aber er darf es halt nicht.

Bisher fährt er immer wacker mit dem Fahrrad zum Garten, aber er muss seit letztem Jahr immer öfter absteigen und den Berg hoch schieben. DAs wäre eine alternative.

Obwohl so eine Simson Krankenfahrstuhl besser wäre. Da kann er meine Mama auch mit nehmen.

Re: Gibts da was neues?

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 10:30
von guidolenz123
Krankenfahrstühle gibts doch viele außer Ape, Duo etc......oder Pedelec oder Velomobil mit Pedelec...gibts auch für 2 Personen..(zB Leiba---nicht mal teuer---,

http://www.leiba.de/

oder das variable Veloschmitt (afaik noch ---immer---in Entwicklung).



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Re: Gibts da was neues?

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 20:41
von macbloke
Nene... muss schon was für die Älteren Herrschaften sein. Mama ging ja mit Ihrem Rollator 4 km den Berg hoch letztes Jahr, aber nu hat sie Operationen bekommen und alles geht viel langsamer. Und Papa fährt noch mit dem Rad.. aber wird alles anstrengend jetzt.

Geistig noch fit und immer aktiv. Aber alles angepasst einen Gang gemütlicher.

Re: Gibts da was neues?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 10:28
von guidolenz123
Die eingangs beschriebene und verlinkte 25KMH-Neuzulassung-Ape bringt nix.
Die zählt nicht als Mofa oder Krankenfahrstuhl.
Kann man also ohne alles nicht fahren...auch nicht mit Mofa-Prüfbescheinigung und auch nicht wenn man vor 1965 geboren wurde.
Die 25KMH-Neu-Ape ist einfach nur langsam ohne jeden Vorteil vor einer afaik 38KMH- ( mehr schaffen die original eh' nicht ) -Ape.

Aber ein alter Krankenfahrstuhl wäre doch was (leider Teures) für die alten Leutchen ?!

Re: Gibts da was neues?

Verfasst: So 19. Feb 2017, 00:07
von macbloke
Guido ich glaube da gabs eine Änderung 2016.....
Deswegen ja sind die neuen 25km/h Apes an den Start gegangen. Ab April 2017 gibts die in den Läden

Re: Gibts da was neues?

Verfasst: So 19. Feb 2017, 10:12
von guidolenz123
macbloke hat geschrieben:Guido ich glaube da gabs eine Änderung 2016.....
Deswegen ja sind die neuen 25km/h Apes an den Start gegangen. Ab April 2017 gibts die in den Läden
Ohne irgendeine Prüfung o.ä. würde mich das wundern...DACHTE ICH !!!!.
Dann wären ja beinahe alle gültigen Regelungen zu Krankenfahrstühlen ausgehebelt, weil obsolet/veraltet/sinnlos.
Dann könnte jeder Alki stattdessen lustig Ape fahren.
Ich wüßte nicht ,dass das ginge....DACHTE ICH!!!!.
Da man aber Nachschau betreiben sollte, lief mir folgendes über den Weg:

Nach § 5 FeV dürfen Fahrzeuge nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (Mofas) und nach § 4 Satz 2 Nr. 1b mit der Mofa Prüfbescheinigung gefahren werden. Interessant wird nun, was da in dem § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b so Neues steht:

"zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,



http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/FeV04.htm

FAZIT:
Da werden sich alle freuen, die keine Pappe mehr haben und unsere Tuppers werden wohl bald Konkurrenz bekommen von 25KMH-Varianten mit 3 Rädern , die wohl nicht mal eine offene Ladefläche haben müssen.

Ob diese Regelung lange standhält ?

Edit:

Artikel 4 Abs. 2 a und b der EU Verordnung 168/2013

Hier sind die KFZ-Klassen geregelt.

Artikel 4

Fahrzeugklassen

(1) Fahrzeuge der Klasse L umfassen zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß diesem Artikel und Anhang I, wozu Fahrräder mit Antriebssystem, zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, leichte und schwere Straßen-Quads sowie leichte und schwere Vierradmobile gehören.

(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen und -unterklassen, die in Anhang I beschrieben sind:





a)

Fahrzeug der Klasse L1e (leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug), mit den Unterklassen:





i)

Fahrzeug der Klasse L1-eA (Fahrrad mit Antriebssystem),






ii)

Fahrzeug der Klasse L1-eB (zweirädriges Kleinkraftrad);







b)

Fahrzeug der Klasse L2e (dreirädriges Kleinkraftrad), mit den Unterklassen:





i)

Fahrzeug der Klasse L2e-P (dreirädriges Moped, ausgelegt für die Beförderung von Personen),






ii)

Fahrzeug der Klasse L2e-U (dreirädriges Moped, ausgelegt für die Beförderung von Gütern);







Nachträgl. Drossel Bezug

https://juechener.de/news/ape/piaggio-a ... l-ab-werk/

Bezugsquelle APE 25kmh

https://juechener.de/news/ape/piaggio-a ... l-ab-werk/