Einspuriges Fahrzeug

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Metaphysik
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Einspuriges Fahrzeug

Beitrag von Metaphysik » Mi 4. Jan 2017, 04:54

HerrToeff hat geschrieben:Momento ... ich dachte die ape50 gelten als einspur weil Spurweite kleiner als 1m
HerrToeff hat geschrieben:und einspuriges fzg unter 50ccm =Mofa?
Wie kommst Du auf "Einspurig" gleich unter 1 Meter Spurweite und 50ccm = Mofa?
Wiki: Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird.
Wenn "Einspurig" unter 1 Meter Spurweite bedeutet, und dies auch irgendwo gesetzlich definiert ist, stände der Weg zu einem Diesel Mofa mit 3 (oder 4?) Rädern und Gehäuse doch eigentlich offen und es fehlte nur noch ein Hersteller für so ein Fahrzeug. Vorteil: keine Fahrerlaubnis sondern nur Prüfbescheinigung, oder bei älteren Personen auch garnichts, nötig.

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Re: Einspuriges Fahrzeug

Beitrag von guidolenz123 » Mi 4. Jan 2017, 11:33

Hier

https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

ist die Rede von 2-rädrig ,3-rädrig und mehr...
Von Einspurern etc sehe ich da nix...

Frage also...was ist ein Rad bzw gibt es ein Rad , das aus 2 eng nebeneinanderstehenden Rädern besteht...da fällt mir bei dreirädrig der ELLENATOR ein. Bis zu diesem Radabstand gelten wohl 2 reale Räder als eins...
Wie breit ist der dann ?
Muss mal schauen.
Es gibt jedenfalls Mofas mit 3 Rädern, die als 2-Räder gelten.
Gruß Guido
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Re: Einspuriges Fahrzeug

Beitrag von rolf.g3 » Mi 4. Jan 2017, 14:33

moin,

@ Guido
@ All
guckst Du

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/aus ... r-aus.html

gruß rolf
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Re: Einspuriges Fahrzeug

Beitrag von guidolenz123 » Mi 4. Jan 2017, 15:37

Das einzig Konstante ist die Veränderung........
Gruß Guido
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Re: Einspuriges Fahrzeug

Beitrag von Metaphysik » Mi 4. Jan 2017, 17:01

Da kommen wir der Sache doch schon näher - danke für den Hinweis mit den 460mm

Rili 2002/24 EG, Art. 2 Nr. 8
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32002L0024
8. "Doppelrad" zwei auf einer Achse montierte Räder, bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn kleiner als 460 mm ist. Ein solches Doppelrad wird als ein Rad angesehen.
Was ist ein Mofa:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mofa#Deutschland_2
Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis (unabhängig welche Klasse) oder vor dem 1. April 1965 geboren ist (§ 76 Abs. 3 FeV), benötigt keine Prüfbescheinigung.
Was ist ein einspuriges Fahrzeug?
https://de.wikipedia.org/wiki/Einspurig
Einspurige Fahrzeuge
Als einspurige Fahrzeuge gelten jene, deren Räder nur in einer Ebene - also genau hintereinander - angeordnet sind. Zu ihnen zählen in erster Linie das Fahrrad, das Motorrad und einige dazwischen einzuordnende Fahrzeuge wie Mofa, Moped oder Motorroller. Technisch, aber nicht im Sprachgebrauch würden auch Schubkarren, Tretroller oder schmale Boote in diese Klasse gehören. Ebenso gelten Motorräder mit Beiwagen als einspurige Kraftfahrzeuge, da die hinteren Räder nicht mit einer Achse verbunden sind.
Demnach könnte ein Fahrzeug doch

a) einen beliebigen Antrieb haben, solange es max. 25 km/h fährt
b) vorne ein Doppelrad haben, solange dies max. 46 cm auseinander steht
c) hinten 2 aussen liegende Räder haben, solange die nicht auf einer Achse sind

und wäre immer noch ein fahrerlaubnisfreies, (Prüfbescheinigung oder je nach Alter nichts), Mofa?

Oder sehe ich da irgendwas falsch?

Falls nicht sollte sich auf dieser Basis doch ein entsprechend ccm starkes, einsitziges, geschlossenes, Fahrzeug entwickeln lassen, das sich heizen lässt, und rechtlich ein Mofa ist?

Die heutige Rechtslage zu Krankenfahrstühlen = max. 15 km/h und vor allem nur mit Elektroantrieb ist schließlich für jeden ein Witz, der keine Steckdose draussen zur Verfügung hat. (z.B. in der weiter entfernten Garage einer Mietswohnung).

Kennt zufällig jemand einen chinesischen Fabrikbesitzer, am besten einen Rollerproduzenten? :wink:

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Re: Einspuriges Fahrzeug

Beitrag von HerrToeff » Di 17. Jan 2017, 08:09

später beitrag ... sorry

Ein tüv prüfer sagte mir mal "Eine Bahn besteht aus 2 Spuren, eine Bahn ist regulär 2,50m, in sonderfällen 2m breit" - es ging um die sog "einspurige Aufsitzachse" an einem Einachsschlepper welche zulassungsfrei ist

das mit den 46cm gilt für "einrädrig"

die piaggio mp3 ist als 45cm vorderradabstand ein Motorrad ab 48cm ein dreirad - Führerschein 3alt

sie ist aber soweit ich weiss nicht mehrspurig sondern weiterhin einspurig
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Einspuriges Fahrzeug

Beitrag von guidolenz123 » Di 17. Jan 2017, 08:58

Um das alles abzuklären empfehle ich dieses sündteure Taschenbuch zur StVZO...alles drin seit ganz früher...

https://www.amazon.de/Stra%C3%9Fenverke ... 3000465472


Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 1937-1985 zur Zulassung von Fahrzeugen: Eine rechtshistorische Gesetzessammlung Taschenbuch – 1. August 2014
von Mark Schönleiter (Herausgeber, Autor)
Gruß Guido
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Re: Einspuriges Fahrzeug

Beitrag von HerrToeff » Mi 18. Jan 2017, 10:26

ich fürchte der Begriff einspurig ist nirgends jur. festgelegt. Nicht für Fahrzeuge. Nur für Strassenfahrbahnen. Sagte damals der Ing.

Ich selber wusste das nix - aber dem ingeniör war nix zu schwör.
lieben Gruß

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