Rechtliche Grundlage Kleines Versicherungskennzeichen

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JDM Fahrer
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Rechtliche Grundlage Kleines Versicherungskennzeichen

Beitrag von JDM Fahrer » Di 3. Nov 2015, 17:25

Is mir mal gerade soooo durch den Kopf gegangen.
Wie ist die rechtliche Grundlage mit dem Kleinen Versicherungskennzeichen (Mofa/Moped Schild) Im Ausland???
Hatten so eine Begebenheit vor 2 Jahren in Polen.
Wir waren Quer durch Polen unterwegs mit unserem WOMO und den 2 Vespa Rollern die wir immer zur Stäte Erkundung Nutzten.
Warschau Innenstadt: Wurden wir von der Polizei Gestopt.Verständigung war nur möglich halb Deutsch halb Englisch und das war auch mehr als dürftig.
Gut!!!! Anschuldigung der Polizei: Die Roller Dürften in Polen mit diesem Kennzeichen nicht gefahren werden.
Palaber hin und her habe dem Polizisten klar gemacht "zeigen woooo das Steht im Gesetz" oder Strafzettel schreiben und zur Deutschen Bußgeldstelle senden den Rest macht dann der Rechtsanwalt.
Damit war für mich bzw meine frau die Sache durch. Haben uns dann Gesattelt und die 2 Polizisten stehen lassen.
Gekommen ist bis heute NIX.

Aber mich würde das wirklich mal Interessieren.Was is Wirklich darf ich oder darf ich nicht mit dem Mofa/Moped Kennzeichen im Ausland Legal Fahren????

Vieleicht hat einer von euch ja eine Antwort die Gesetzlich dann auch Wasserfest ist.
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Re: Rechtliche Grundlage Kleines Versicherungskennzeichen

Beitrag von guidolenz123 » Di 3. Nov 2015, 19:41

Einfach grüne Vers-Karte von Vers. besorgen. Da müßte alles Wichtige drinstehehen.
Ansonsten ist das Ganze EU-Recht. Wo's genau steht.... ????
Gruß Guido
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