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Re: betriebserlaubnis

Verfasst: Sa 28. Feb 2015, 10:04
von guidolenz123
L6e kann man lesen = LKFZ

Nix mit Krankenfahrstuhl.

Ob er 25kmh läuft oder 30kmh oder 45 kmh ist egal. L6e bleibt L6e.

Am Rande:
Wieviel ccm ein Benziner-Krankenfahrstuhl hat ist egal. Er muß als Krankenfahrstuhl eingetragen sein,darf (auch früher) nicht mehr als 2 Sitze haben (heute 1) und schon immer ein gewisses Gewicht nicht überschreiten. Damit fielen und fallen schon mal alle "echten" PKW raus. Sollte so ein "echter " PKW eine Krankenfahrstuhlzulassung haben ,ist was falsch gelaufen.