guidolenz123 hat geschrieben: Ich (als Jurist) mach mir mit solch Dingen meinen Spaß..das ist aber dann sehr trickreich etc. das kann ein Nicht-Jurist ,der dafür einen Jurist braucht und bezahlen muss, nicht wirkl. wollen.
Die Taktik ist auch imnnmer was Lebendiges und immer wieder anders..
Ja, da war doch mal etwas über Beweis oder Nachweis im Raume gewesen, in dem die Ordnungsbehörde nachweisen muss, wer diese Ordnungswidrigkeit begangen hatte
Und ein Mitglied schrieb mal was über ein Erloschenes Gesetz, deren Geltungsbereich dieses Gesetzes der Ordnungswidrigkeiten nur auf einem Schiff oder Flugzeug verfolgt werden könnten
Zitat:
Ich beziehe mich auf einige von Ihnen aufgeführte nicht nachvollziehbare Gesetze, wie folgt:
1. Sie behaupten ( Abs 1 ) das OWi - Gesetz hat Gültigkeit?
Feststellung:
In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden.
Aufforderung:
Bitte weisen Sie mir nach, dass sich das Kfz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.
Feststellung:
Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben:
Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ERGO: In diesem Gesetz ist weder der Geltungsbereich klar definiert, noch hat dieses Gesetz irgendeine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz rückwirkend in der *Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet* aufgehoben wurde.
* [- Eine Anfrage an das Amt für öffentliche Bildung im Februar 2007 in Bezug auf die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland bewirkte folgendes Ergebnis: Die sog. BRD ist die ZENTRALVERWALTUNG DES VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES. „Die BRD ist NICHT als Staat geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und Direktiven der Drei Mächte und dies bis auf den heutigen Tag“] *
KONSEQUENZ für SIE:
Die Konsequenz IHRER Rechtsanwendung ist, dass dieses sog. dargestellte Recht wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig ist (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um ein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, Jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.
(BVerwG a.a.O.).
Wussten Sie schon: Ihre sog. Staatshaftung ist aufgehoben:
Aufhebung der Staatshaftung dieser „BRD“ zum 29.11.2007 gem. §§ 823,839 ZPO i.V.m. Art. 73/74/75 GG
Ich nehme Sie voll persönlich in Haftung!
Bedenken sie auch EMRK und IP66 wonach gem. OwiG keine Haft angedroht bzw. durchgeführt werden! Bei Ignoranz folgt intern. Verfahren und HBF!
Bedenken Sie auch, dass gem. Ihres Art. 25 GG, an dessen Rechtkraft Sie ja immer noch glauben, internationales Recht dem nationalen Recht vorgeht!
Ich werde nicht zum Termin antreten und auch nichts bezahlen, da es an der Rechtkraft fehlt, die Sie müssen erst juristisch den Beweis erbringen worauf sich Ihre Rechtkraft stützt. Eine Berufung auf Ihr Grundgesetz ist irrelevant, aber das wissen Sie bestimmt(hoffentlich)!
Von ihrer Seite aus fehlt es jedoch an jeglicher Kompetenz, Legitimation, Kenntnisse der rechtlichen Situation in Deutschland bezogen auf dieses Behelfskonstrukt namens "BRD-Justiz" der Alliierten bis auf den heutigen Tag (lesen Sie mal im BGBl nach) und schulen Sie sich endlich mal nach, es tut wirklich Not! Hier ein Tipp:
http://wemepes.ch
Bezüglich der OWI :
Briefe sind keine elektronischen Medien und müssen im Original unterschrieben sein. Ausnahmen bilden emails und Faxe (siehe Ihre eigenen Vorschriften! ) ... Laut Ihren eigenen Vorschriften (§§ 117VWGO i.V.m. 275 StPO i.V.m. 315ff) dürfen Kopien vom Original in keinster Weise unterschiedlich sein und das sind sie, wenn die Originalunterschrift des beteiligten Richters nicht gegeben ist. Kürzel sind nicht erlaubt. Unterschriften von nicht legitimierten Personen, die an dem Verfahren nicht aktiv teilgenommen haben, sind rechtlich nicht legitim zudem diese meist nicht beamtet sind, was sie sein müssten! Seit wann sind Angestellte eines Gerichtes Urkundsbeamte? Entweder man ist angestellt oder beamtet! Hier wird ständig Urkundenbetrug begangen! Anzeige ist entsprechend auch international gestellt worden.
Solche Schreiben werden der Akte „P“ wie Papierkorb oder dem Reißwolf zugeordnet! Die Unsitte und Faulheit der „Schreiber“ von solchen Briefen, diese nicht im Original zu unterschreiben, kann und wird nicht länger geduldet werden!
Diesen Teil nur dann einflechten, wenn sie mein Mandant auch sind!
Mein/e Mandant/in steht unter dem Schutz meiner Selbstverwaltung und ist für Ihre UNRechtjustiz nicht angreifbar! Solange Ihre Seite keinen juristischen Nachweis Ihrer rechtlichen Grundlagen(BGBl. II 1990 S. 885,889ff, Art. 23 a.F. Ihres GG aufgehoben usw.)erbringen kann, wird nichts geschehen! Schreiben an meinen Mandanten sind nur an mich, dem ordentlichen legitimen Recht()beistand zu richten!
Quellen:
http://www.123recht.net/Bundesbereinigu ... 84159.html
https://www.jurion.de/Gesetze/2_BMJ_ZustBerG/57
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm