Seite 1 von 1
Ärger mit Polizei wegen keine deutsche Papiere
Verfasst: Sa 5. Jul 2008, 11:56
von Dirk69
Hallo,
bin gerade von der Polizei angehalten worden. Die wunderten sich, das ich nur den östereichischen Typenschen hatte. Die meinten, das Fahrzeunge ab, oder über 25km/h eine deutsche Betriebserlaubnis bräuchten. Bekomme demnächst ein schreiben, 40-50€, meinten die.
Scheibe wieder, wenn ich wirklich was bekomme.
Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 20:05
von Aixam500
Hallo,
die Papiere aus Österreich werden bei uns nicht anerkannt !!!!
Das zum Thema EU.
Man muß zum TÜV fahren und ein Gutachten machen lassen, kostet 125 Euro.
Mit den Papieren vom TÜV muß man zur Zulassungsstelle gehen und bekommt dort die deutschen Papiere.
Ich frage mich wie Du eine Versicherung mit den österreichischen Papieren bekommen hast ?
Grüße
Claus
Verfasst: So 9. Nov 2008, 01:23
von Dirk69
Kennzeichen mit ausländischen Papieren ist hier kein problem...
Die Polizei wollte mich rann kriegen wegen fahren ohne Zulassung.
Denen habe ich klar gemacht, das das fahrzeug nicht zugelassen werden braucht.
Verfahren eingestellt!
Der Hersteller kann dir aber meist eine international gültige Betriebserlaubnis erstellen.
Polizei und solchen Ärger
Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 08:45
von Marion
Ciao Dirk,
fahre seit 12/2005 Ligier, setzte mich vorher pflichtbewußt mit hessischer Zulassungsstelle auseinander, um festzustellen, dass Fahrerlaubnis für unsere Mobile in den Bundesländern verschieden gehandhabt werden, jedoch von streifen-fahrenden Polizisten extreme Unsicherheit besteht, unsereins als auto-fahrend bzw. mofa-ähnlich oder wie auch immer zu kategorisieren. Es scheint also ein Glücksspiel in Deutschland zu sein, NICHT behelligt und strafverfolgt zu werden (?!) Ohne S-(Motorroller-)Führerschein kann unsereins Fahrer wohl erfolgreich argumentieren, wenn
a) Du schwerbehindert bist (Ausweis!),
b) vor 1965 geboren bist,
c) das Leichtkraftfahrzeug einen sogenannten Bestandsschutz hat, meines Wissens nach vor 2001 gebaut wurde,
d) Du eine dt. Mofa-Plaketten-Versicherung hast.
Allerdings bemerkte ich im Umgang mit irritierten "Vollzugsbeamten" im Strassenverkehr ob unserer Gefährte, dass sie auch nur bei EINEM der genannten Argumente Dich weiterfahren lassen.
Härtere juristische Konsequenzen werden - je nach Bundesland - wohl nur mehr oder weniger erfolgen, da sich scheinbar ganz Deutschland uneins ist, ob wir nun "dürfen" oder nicht.
Anpassung der deutschen Gesetze diesbezüglich an z.B. Frankreich, wo unsere Spielmobile zum Alltag gehören sollen, wäre da wohl begrüssenswert.
Von Dir genannte einmalige Strafe würde ich gerne bereit sein zu zahlen, wenn selbige Polizisten mich dann ab sofort in Ruhe lassen
Für etwaige unsichere Polizisten habe ich immer noch einen Gesetzesauszug parat, der eindeutig zu unseren Gunsten formuliert ist.
Bundesland-übergreifend bei längeren Fahrten fühle ich mich auch nicht immer wohl, wenn ich angehalten werde, (vor allem, wenn ich versehentlich auf eine Kraftfahrzeugstrasse bei 25 km/h-Plakette geriet, was mir leider nicht nur einmal passierte),.
In Hoffnung auf ein Leichtkraftfahrzeug-"nettes" Bundesland für Dich.... Marion
papiere
Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 12:26
von bonny50gl
hallo
habe für meinen microcar bonny vom hersteller ein duplikat der original französichen papiere bekommen
diese werden aber von dem zuständigen verkehrsamt nicht anerkannt da sie nicht den aktuellen europäischen allgemiengültigen papieren entsprechen
sie bestehen deshalb darauf das dekra oder tüv entsprechend deutsche papiere erstellen die sie dann abstempeln
grüße aus heidelberg
klaus ( bonny50gl)
Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 19:58
von Dirk69
Ein Strafverfahren wegen fahren ohne Btriebserlaubnis hätte ich bezahlt. Aber fahren ohne Zulassung konnte ich abschmettern. Verfahren wurde eingestellt!
Ausserdem führe ich zusätzlich zu dem EG Papier die ausgedruckte und einlaminierte e-Mail vom TÜV Mitarbeiter mit, der mir bestätigt, das ich mit dem EG Papier fahren darf.
Bin inzwischen über 2000km gefahren. Kurz nach dem ich wieder mit dem Auto und dem EG Papier unterwegs war, wurde ich von der selben Polizistin angehalten. Mit dem EG Papier war sie nicht zufrieden, aber zur ausgedruckten e-Mail sagte sie dann: "das soll wohl passen... und gab mir die Papiere wieder und wünschte mir eine gute Fahrt. Inzwischen traf ich mehrere Polizeistreifenwagen. Es hat mich keiner mehr angehalten.
Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 20:18
von bonny50gl
hallo dirk
ja eu papier wird anerkannt wenn es dem neuen standart entspricht
aber meine französischen papiere sind von 1989 die gelten noch nicht eu weit
glaub erst ab 1996 ??? oder so
Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 20:25
von Dirk69
Meine österreichischen waren von 1998, sind nicht gültig. Bei Fahzeugen ab BJ ca. 2001 ist ein COC Papier dabei, welches EU weit gültig ist.
Verfasst: So 26. Jul 2009, 00:02
von Tobias Claren
Passt besser in anderen Strang

.
Kann gelöscht werden...