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Verkehrsamt

Verfasst: Sa 20. Sep 2014, 13:59
von tausend
Hey,
Ich habe mir im April einen Fiat Cinquecento mit einem grünen TüV Gutachten Sonder Kfz Krankenfahrstuhl gekauft.
Ich habe ihn versichert und alles war gut,bis ich heute einen Brief von der Zulassungstelle bekam mit der Aufforderung eine Kopie des Fahrzeugbriefes und des Tüv Gutachtens zu zu senden,bamit überprüft werden kann ob das Fahrzeug zulassungspflichtig ist.
Da gibt es wohl einen lieben Nachbarn.
Was kann mir passieren wenn sich jetzt herausstellt das mit den Papieren etwas nicht in Ordnung ist?
Ich bin nie kontrolliert worden.

Re: Verkehrsamt

Verfasst: Sa 20. Sep 2014, 14:56
von guidolenz123
tausend hat geschrieben:Hey,
Ich habe mir im April einen Fiat Cinquecento mit einem grünen TüV Gutachten Sonder Kfz Krankenfahrstuhl gekauft.
Ich habe ihn versichert und alles war gut,bis ich heute einen Brief von der Zulassungstelle bekam mit der Aufforderung eine Kopie des Fahrzeugbriefes und des Tüv Gutachtens zu zu senden,bamit überprüft werden kann ob das Fahrzeug zulassungspflichtig ist.
Da gibt es wohl einen lieben Nachbarn.
Was kann mir passieren wenn sich jetzt herausstellt das mit den Papieren etwas nicht in Ordnung ist?
Ich bin nie kontrolliert worden.
Ein Krankenfahrstuhl kann keinen Brief haben, sondern allenfalls eine Betriebserlaubnis o.ä..
Schick den Jungs von der Zulassungsstelle also die Betriebserlaubnis und das TÜV-Gutachten, falls Du das hast.

Ich habe zu diesem Thema schon mehrfach ausgiebig geschrieben. Eigentl. gibt es den Fiat rechtl. nicht als Krankenfahrstuhl. Wenn die Papiere o.k. sind kann Dir strafrechtl. nix passieren, aber es bestünde die Möglichkeit seitens der Behörde die falsche Typisierung aufzuheben,ob die das dann machen ,ist Glückssache bzw eine Frage,ob die sich auskennen. Die Materie ist aber komplex und schwierig. Selbst viele Polizeibeamte blicken da nicht durch..
Sind die Papiere falsch, so kommt es darauf an, ob Du dies wußtest, oder vermuten mußtest..
Falls ja ,hast Du massig Ärger.
Falls nein, hast Du im Normalfall nur das Prob.,dass Du das Teil nicht mehr als Krankenfahrstuhl fahren darfst.

Am Rande :
Ist das Teil nur auf 25kmh V-max gedrosselt ,ist es noch lange kein Krankenfahrstuhl. In den Papieren muß zwingend KRANKENFAHRSTUHL eingetragen sein. Alles andere nutzt Dir rein gar nix.

Re: Verkehrsamt

Verfasst: Sa 20. Sep 2014, 15:36
von tausend
Danke,falls die Papiere nicht i.O. sind habe ich das natürlich nicht gewußt!!
Werde am Montag Persönlich beim Amt vorsprechen.

Re: Verkehrsamt

Verfasst: Sa 20. Sep 2014, 17:39
von Fuddschi
tausend hat geschrieben:Danke,falls die Papiere nicht i.O. sind habe ich das natürlich nicht gewußt!!
Werde am Montag Persönlich beim Amt vorsprechen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :(

Diese Behörde will dir ans Bein Pinkeln, weil sie vermutet, daß du ihr die KFZ- Steuern vorenthalten hattest 076)

Aber das ganze brachte nur ein mißgünstiger Nachbar ins rollen :evil:

Re: Verkehrsamt

Verfasst: Sa 20. Sep 2014, 17:46
von guidolenz123
Fuddschi hat geschrieben:
tausend hat geschrieben:Danke,falls die Papiere nicht i.O. sind habe ich das natürlich nicht gewußt!!
Werde am Montag Persönlich beim Amt vorsprechen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :(

:
Ein Tatbestandsirrtum schon. Ein Verbotsirrtum nicht. Hier läge aber ein Tatbestandsirrtum vor.
Ergo Straffreiheit.

Tatbestandsirrtum = Irrtum über die Tatsachen wie zB Gültigkeit einer Urkunde.

Verbotsirrtum = zB man weiß nicht ,dass was verboten ist.