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im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 10:05
von Marten
Hallo,

hab zu dem Thema mittlerweile viele verschiedene Meinungen gelesen und nichts eindeutiges dazu gefunden.

Darf man mit drei Personen im Leicht KFZ fahren, also 1 Fahrer, einer aufm Beifahrersitz und einer im Kofferraum? Der Fahrer hätte in diesem Fall FS Klasse B.

wäre es ggf. erlaubt einen Notsitz im Kofferraum zu verbauen oder erlischt in diesem Fall die ABE?

Vielleicht kann mich ja jemand aufklären da die verschiedenen Meinungen diesbezüglich mich ziemlich unsicher machen.

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 14:20
von guidolenz123
Marten hat geschrieben:Hallo,

hab zu dem Thema mittlerweile viele verschiedene Meinungen gelesen und nichts eindeutiges dazu gefunden.

Darf man mit drei Personen im Leicht KFZ fahren, also 1 Fahrer, einer aufm Beifahrersitz und einer im Kofferraum? Der Fahrer hätte in diesem Fall FS Klasse B.

wäre es ggf. erlaubt einen Notsitz im Kofferraum zu verbauen oder erlischt in diesem Fall die ABE?

Vielleicht kann mich ja jemand aufklären da die verschiedenen Meinungen diesbezüglich mich ziemlich unsicher machen.
Alles baulich Geänderte bedarf der Abnahme oder ABE. Also nix Sitz einbauen.
Ein kuscheliges Nestchen aus zb nur hineingelegtem Schaumstoff mit Bezug (aber nicht fest mit dem Gefährt verbunden) ist o.k..

Grundsätzlich, wenn alles andere wie zB zuläss. Gesamtgewicht eingehalten wird, der Fahrer nicht gefährdet oder behindert wird, kann man einen Dritten im zB Kofferraum mitfahren lassen. Muß sich auch nicht anschnallen, da Anschnallpflicht ledigl. auf DEN Plätzen besteht ,wo es Gurte gibt.
Wahrscheinl. aber scheitert Dein Begehr am zu hohen tatsächl. Gesamtgewicht.

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 15:16
von Marten
Okay, dann weiß ich bescheid. Das mit dem Gesamtgewicht dürfte hinhauen, da wir zwei Erwachsene und ein Kleinkind sind und diese Möglichkeit nur im Notfall in Betracht ziehen wollen.

Danke

P.s. gibt es hierzu Gesetzes Texte oder Argumente, die man gegenüber der Rennleitung anführen kann? Nur für den Fall der Fälle.

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Di 15. Jul 2014, 16:56
von guidolenz123
Marten hat geschrieben:Okay, dann weiß ich bescheid. Das mit dem Gesamtgewicht dürfte hinhauen, da wir zwei Erwachsene und ein Kleinkind sind und diese Möglichkeit nur im Notfall in Betracht ziehen wollen.

Danke

P.s. gibt es hierzu Gesetzes Texte oder Argumente, die man gegenüber der Rennleitung anführen kann? Nur für den Fall der Fälle.

Es gibt keine Vorschrift ,die das verbietet, außer es liegt ein Verstoß gegen das in meinem ersten post hierzu Geschriebenem vor.
Ergo:
Alles was in BRD nicht verboten ist, ist erlaubt.
Isso !!!
Meht brauchts nicht und mehr gibts dazu auch nicht.

Lies auch mal hier: (habe ich extra ergoogled ,nachdem Du was Schriftl. wolltest..sagen das gleiche wie ich,weil sie sich auskennen.) :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: 019)

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... wtopic=702

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 15:29
von Marten
Ich wollte dir nicht auf die Füsse treten und mir ist auch bekannt, das du dich gewissermaßen zwangsläufig sehr gut mit den Verkehrsrecht auskennst. Mich hat nur die 2006 vorgenommene Änderung im § 21 der StVO sehr unsicher gemacht. Daher mein zusätzliches Nachhaken.

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 15:57
von guidolenz123
Marten hat geschrieben:Ich wollte dir nicht auf die Füsse treten und mir ist auch bekannt, das du dich gewissermaßen zwangsläufig sehr gut mit den Verkehrsrecht auskennst. Mich hat nur die 2006 vorgenommene Änderung im § 21 der StVO sehr unsicher gemacht. Daher mein zusätzliches Nachhaken.
Upps.. sorry.. da scheint was an meiner Aufmerksamkeit vorbeigehuscht zu sein... Dann ruder ich retour... Man lernt nie aus. :oops:
Danke :D

Es bleibt halt nix ,wie's mal war !! :shock:

Dann mach hinten dunkle Folie an die Scheiben..wo kein Kläger ,da kein Richter.. :mrgreen:

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 16:10
von Marten
Kann passieren, wobei hierzu anzumerken ist das anscheinend kein Bußgeld bei Verstoß vorgesehen ist. Habe jetzt aus mehreren Foren herausgelesen, dass die Rennleitung höchstens die Weiterfahrt untersagen kann - sprich einer muss aussteigen... aber ob da jetzt wirklich was dran ist oder es sich hierbei um einen klassischen Fall von "hörensagen" handelt kann ich nicht mit Gewissheit sagen.

Auf jeden Fall danke ich dir für deinen Link durch den ich erst wusste, wonach ich genau suchen muss. Auf blauen Dunst zu googeln macht echt keinen spass.

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Mi 16. Jul 2014, 19:19
von guidolenz123
Manchmal merkt man erst auf Nachfrage ,dass man doch nicht alles merkt...

Und nach dem Motto "Früher war alles besser" hätte es fast gestimmt... :wink:

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Mo 4. Aug 2014, 16:43
von Niko
also wenn ich es recht sehe, dürfen nicht mehr personen als sitzplätze vorhanden sind befördert werden ..... da stellt sich die frage was ist ein Sitzplatz und was ist mit bussen? da hat es Stehplätze :-) und nicht vergessen, steht da auch was von eingetragenen Sitzplätzen ?

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Mo 4. Aug 2014, 17:16
von Guennie1568
In den LKFZ Papieren steht was von Sitzplätzen drinnen. Schau einfach mal in deinen Papieren (Fahrzeugbrief/Schein) nach. Da müßte das stehen

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Di 5. Aug 2014, 16:49
von Marten
also jetzt steh ich wieder auf dem schlauch. ich habe mich weiter mit dem Thema befasst und so wie es ausschaut gibt's für einen Verstoß ein saftiges Bußgeld von sage und schreibe 5€. Das kann doch nicht deren Ernst sein, wenn man mal die Gefahren in Relation setzt. das die Versicherung sich im Falle eines Unfalls quer stellt dürfte wohl klar sein.

Weiß denn niemand genaues?

Re: im Leicht KFZ zu dritt fahren

Verfasst: Mi 6. Aug 2014, 15:47
von Niko
na Geschwindigkeitsüberschreitungen kosten auch nicht so Unsummen und .... :-) man geht halt nicht davon aus das jemand im 2 Sitzer noch jemanden mehr mitnimmt, sondern wohl von einem Kfz, bei dem ohnehin ein Haufen Leute mit drinnen sein dürfen, da macht der eine mehr wohl nicht sooo viel aus ;-)