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Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: So 9. Mär 2014, 15:06
von tausend
Bei mir in der Nachbarschaft fährt Jemand einen einen Fiat Panda und hat auch die Papiere für einen Krankaenfahrstuhl(das grüne Gutachten)
Meine Frage:Wie kann das sein?
Wie ist das mit dem Führerschein?
Wie ist das mit der Versicherung?
Wie ist das mit der Zulassung?

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: So 9. Mär 2014, 16:39
von guidolenz123
tausend hat geschrieben:Bei mir in der Nachbarschaft fährt Jemand einen einen Fiat Panda und hat auch die Papiere für einen Krankaenfahrstuhl(das grüne Gutachten)
Meine Frage:Wie kann das sein?
Wie ist das mit dem Führerschein?
Wie ist das mit der Versicherung?
Wie ist das mit der Zulassung?
Da hat wer in einer Behörde einen Fehler gemacht.
Kommt selten, aber immer mal wieder vor. Wenn in dem Gutachten Krankenfahrstuhl steht, dann ist es erst mal einer.
Da das aber rechtswidrig ist, kann das gegen Entschädigung des Eigentümers in Höhe des Fahrzeugwertes rückgängig gemacht werden. Solange das Teil aber als Krankenfahrstuhl eingetragen ist, braucht man mit Gebu vor April 1965 keine FE und auch keine Mofa-Prüf-Besch.
Auch kann das Teil mit Mofa-Prüf-Besch. gefahren werden, wenn selbige bis ca Sept.2002 erworben wurde.
Für alle zu spät Geborenen heißt es danach..rien ne va plus (nix geht mehr).

Der Versicherung das Gutachten vorlegen und dann als Krankenfahrstuhl mit Vers-Kennz. versichern klappt bestimmt bei einer der vielen verschiedenen Vers.. Irgendjemand wirds schon nicht anmeckern aufgrund mangelder Kenntnis. Eine solche Vers. ist auch wirksam.

Zulassung brauchts keine ,weil Krankenfahrstuhl ...

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 11. Mär 2014, 21:00
von ixo369
Bei uns fährt auch ein kleiner Fiat (ich glaub Seicento, wenn man das Ding so schreibt) mit 25er Schildern. Der hat ein normales amtl. Kennzeichen, ob auch HU-Plaketten weiß ich jetzt nicht. Hab den Oppa da drin auch noch nie nach seinen Papieren gefragt, hab den bis jetzt immer nur "fahren" sehen, noch nie auf nem Parkplatz oder so. Wäre ja mal interessant, als was der unterwegs ist.

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 11. Mär 2014, 21:03
von guidolenz123
ixo369 hat geschrieben:Bei uns fährt auch ein kleiner Fiat (ich glaub Seicento, wenn man das Ding so schreibt) mit 25er Schildern. Der hat ein normales amtl. Kennzeichen, ob auch HU-Plaketten weiß ich jetzt nicht. Hab den Oppa da drin auch noch nie nach seinen Papieren gefragt, hab den bis jetzt immer nur "fahren" sehen, noch nie auf nem Parkplatz oder so. Wäre ja mal interessant, als was der unterwegs ist.
Das ist trotz 25kmh-V-max kein Krankenfahrstuhl.

Krankenfahrstuhl = Vers-Kennz. und NIX-TÜV. etc.

Nur 25kmh-Auto = normales Kennzeichen mit Zulassung und TÜV und Co..

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mi 12. Mär 2014, 00:42
von ixo369
Na denn... Wofür macht man das? Braucht der Oppa da eventuell keinen Führerschein für?
Haben hier in der Gegend noch einen Opa ohne Führerschein, der fährt immer mit nem kleinen Iseki Kommunaltrecker (auch so ein ganz lahmes Teil, schon x-mal mit dem ixo überholt...) durch die Gegend. Mit grüner Nummer, wüsste ja gerne mal, was der so Land- oder Forstwirtschaftliches macht. ^^

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Mi 12. Mär 2014, 15:43
von guidolenz123
ixo369 hat geschrieben:Na denn... Wofür macht man das? Braucht der Oppa da eventuell keinen Führerschein für?
Haben hier in der Gegend noch einen Opa ohne Führerschein, der fährt immer mit nem kleinen Iseki Kommunaltrecker (auch so ein ganz lahmes Teil, schon x-mal mit dem ixo überholt...) durch die Gegend. Mit grüner Nummer, wüsste ja gerne mal, was der so Land- oder Forstwirtschaftliches macht. ^^
Für zB Krankenfahrstühle braucht man mit Geburtstag vor 1.April 1965 keinerlei Fahrerlaubnis oder Mofaprüfbescheinigung. Nach zB Fahrerlaubnisentzug sind das die Teile, die teuer gekauft werden ,um mobil zu bleiben.

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 14:57
von Metaphysik
guidolenz123 hat geschrieben:
So 9. Mär 2014, 16:39
tausend hat geschrieben:Bei mir in der Nachbarschaft fährt Jemand einen einen Fiat Panda und hat auch die Papiere für einen Krankaenfahrstuhl(das grüne Gutachten)
Meine Frage:Wie kann das sein?
Wie ist das mit dem Führerschein?
Wie ist das mit der Versicherung?
Wie ist das mit der Zulassung?
Da hat wer in einer Behörde einen Fehler gemacht.
Kommt selten, aber immer mal wieder vor. Wenn in dem Gutachten Krankenfahrstuhl steht, dann ist es erst mal einer.
Da das aber rechtswidrig ist, kann das gegen Entschädigung des Eigentümers in Höhe des Fahrzeugwertes rückgängig gemacht werden. Solange das Teil aber als Krankenfahrstuhl eingetragen ist, braucht man mit Gebu vor April 1965 keine FE und auch keine Mofa-Prüf-Besch.
Auch kann das Teil mit Mofa-Prüf-Besch. gefahren werden, wenn selbige bis ca Sept.2002 erworben wurde.
Für alle zu spät Geborenen heißt es danach..rien ne va plus (nix geht mehr).

Der Versicherung das Gutachten vorlegen und dann als Krankenfahrstuhl mit Vers-Kennz. versichern klappt bestimmt bei einer der vielen verschiedenen Vers.. Irgendjemand wirds schon nicht anmeckern aufgrund mangelder Kenntnis. Eine solche Vers. ist auch wirksam.

Zulassung brauchts keine ,weil Krankenfahrstuhl ...
Ich muss diesen uralten Thread doch nochmal rauskramen, weil ein Panda natürlich als Krankenfahrstuhl geil wäre. Hatte schon 2 (normale) Faltdach Pandas.

Dieser Behördenirrtum scheint öfter vorgekommen zu sein, denn 25 km/h Pandas habe ich schon diverse im Leben gesehen. Wohl nicht soooo selten.

Das es doch irgendeine Grundlage hatte ist wohl ausgeschlossen?

Bestandsschutz nach 20-30 Jahren Behördenirrtum wohl auch?

Was bekäme man erstattet - den Kaufpreis als Krankenfahrstuhl (guter Glauben) von z.B. 5.000€, oder den Restwert eines normalen Pandas von 1 €?

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 15:35
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 14:57
guidolenz123 hat geschrieben:
So 9. Mär 2014, 16:39
tausend hat geschrieben:Bei mir in der Nachbarschaft fährt Jemand einen einen Fiat Panda und hat auch die Papiere für einen Krankaenfahrstuhl(das grüne Gutachten)
Meine Frage:Wie kann das sein?
Wie ist das mit dem Führerschein?
Wie ist das mit der Versicherung?
Wie ist das mit der Zulassung?
Da hat wer in einer Behörde einen Fehler gemacht.
Kommt selten, aber immer mal wieder vor. Wenn in dem Gutachten Krankenfahrstuhl steht, dann ist es erst mal einer.
Da das aber rechtswidrig ist, kann das gegen Entschädigung des Eigentümers in Höhe des Fahrzeugwertes rückgängig gemacht werden. Solange das Teil aber als Krankenfahrstuhl eingetragen ist, braucht man mit Gebu vor April 1965 keine FE und auch keine Mofa-Prüf-Besch.
Auch kann das Teil mit Mofa-Prüf-Besch. gefahren werden, wenn selbige bis ca Sept.2002 erworben wurde.
Für alle zu spät Geborenen heißt es danach..rien ne va plus (nix geht mehr).

Der Versicherung das Gutachten vorlegen und dann als Krankenfahrstuhl mit Vers-Kennz. versichern klappt bestimmt bei einer der vielen verschiedenen Vers.. Irgendjemand wirds schon nicht anmeckern aufgrund mangelder Kenntnis. Eine solche Vers. ist auch wirksam.

Zulassung brauchts keine ,weil Krankenfahrstuhl ...
Ich muss diesen uralten Thread doch nochmal rauskramen, weil ein Panda natürlich als Krankenfahrstuhl geil wäre. Hatte schon 2 (normale) Faltdach Pandas.

Dieser Behördenirrtum scheint öfter vorgekommen zu sein, denn 25 km/h Pandas habe ich schon diverse im Leben gesehen. Wohl nicht soooo selten.

Das es doch irgendeine Grundlage hatte ist wohl ausgeschlossen?

Bestandsschutz nach 20-30 Jahren Behördenirrtum wohl auch?

Was bekäme man erstattet - den Kaufpreis als Krankenfahrstuhl (guter Glauben) von z.B. 5.000€, oder den Restwert eines normalen Pandas von 1 €?
Panda als 25 Km/h-V-max-Kiste ist noch lange kein Krankenfahrstuhl...und wenn dann nicht nach den Regeln der juristischen Kunst.....als reine 25 Km/h-V-max-Kiste gibt den (und andere "richtige" Autos) aber schon...hat iwas mit einer uralt-Fahrerlaubnis-Klasse zu tun....

Bei fälschlicher Klassifizierung als Krankenfahrstuhl, kommt es für die Rücknahme und/oder Entschädigung des Eigentümers darauf an, ob er von dem Schmuh wusste ,oder hätte wissen müssen....Ob dann und wie hoch genau entschädigt werden muss, ist ein Frage für einen Verwaltungsrechtler...Bin ich nicht und war ich auch nie...vlt kennt sich Fichte da aus...ich weiß nur die Grundlagen des Verwaltungsrechts und das auch nur noch verschwommen.......aus deren Kenntnis ich oben Ausgeführtes schreiben konnte....

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 16:00
von Metaphysik
Uralt FE Klasse kann natürlich auch sein. Mir sind die früher öfter begegnet und hatten ein 25 km/h Schild dran. Muss nicht zwingend bedeutet haben das es sich um Krankenfahrstühle handelte.

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 16:43
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 16:00
Uralt FE Klasse kann natürlich auch sein. Mir sind die früher öfter begegnet und hatten ein 25 km/h Schild dran. Muss nicht zwingend bedeutet haben das es sich um Krankenfahrstühle handelte.
Das Gleiche gibts aufgrund uralter FE-Regelungen auch mit 45 oder 50 Km/h...

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 17:03
von Metaphysik
Ich kann mich so gut daran erinnern weil mich derartige Begegnungen auf Bundesstrassen Reifenprofil gekostet haben. Es galt noch 140 auf Bundesstrassen, (oder galt das nur für mich? :lol: ), und ich dann dachte "Oh, Scheisse, da parkt ja einer", so schnell kamen die näher. Also voll in die Eisen .. (Ist verjährt - Jugendsünden :wink: )

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 17:08
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:03
Ich kann mich so gut daran erinnern weil mich derartige Begegnungen auf Bundesstrassen Reifenprofil gekostet haben. Es galt noch 140 auf Bundesstrassen, (oder galt das nur für mich? :lol: ), und ich dann dachte "Oh, Scheisse, da parkt ja einer", so schnell kamen die näher. Also voll in die Eisen .. (Ist verjährt - Jugendsünden :wink: )
Im Jahr 1972 durfte man noch mit 200 Km/h über die Landstraße brettern (konnte nur fast keiner) ...iwann Mitte 1972 war dann die 100er-Katastrophe und der Spaß hatte ein Loch.....

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 17:33
von Metaphysik
OK, meine Autokarriere begann 1982. An zwei Sachen kann ich mich noch gut erinnern - Ich kaufte mir ein Lehrbuch für Rallyfahrer, und ne Weile später hatte ich ein Ratenzahlungskonto, (kein Witz), bei der Bussgeldstelle, weil ich als armer Schüler nicht alle Strafen auf einmal bezahlen konnte :lol:

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 17:49
von Fichte
Tja, unter nachfolgendem Link hat ein Rechtsanwalt die Frage des Pandas und 25 km/h ausführlichst und falsch beantwortet:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Mofa-A ... 25929.html

017)

Hätte dieser Anwalt mal besser in unserem Forum gestöbert..... Vieles aus dem Internet zusammengesucht, zusammengebastelt, soweit aus der Antwort ersichtlich. Aber reden wir nicht über Zeit, welche ich damit verbracht habe...

Zumindest kann ich die Kernaussage bestätigen, dass ein Fiat-Panda-25 km/h Bestandsschutz hat.

Aber den find grade mal.... in ansatzweise gutem Erhaltungszustand..... 072)

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 17:59
von Metaphysik
Fichte hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 17:49
Zumindest kann ich die Kernaussage bestätigen, dass ein Fiat-Panda-25 km/h Bestandsschutz hat.

Aber den find grade mal.... in ansatzweise gutem Erhaltungszustand..... 072)
Also droht doch kein Entzug der Zulassung als Krankenfahrstuhl? Oder meinst Du einen 25 km/h Panda der nicht als Krankenfahrstuhl unterwegs ist?

Zur Suche - ich hab ja keinen Stress und könnte mir Zeit lassen. Und der Zustand - weitere (normale) Pandas kann man ja spottbillig dazu kaufen - als Spender für alle möglichen Teile.

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 18:11
von Fichte
Ich muss mich da auch erst noch ergänzend einlesen, aber (belastbares) Material aus dieser Zeit zu bekommen 017)

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 18:26
von Metaphysik
Wären hochinteressante Fahrzeuge wenn keine Entziehung der Zulassung als Krankenfahrstuhl drohen sollte. Nicht weit weg von mir sieht eine Freundin ab und an einen entsprechenden 25 km/h Panda und einen Seicento. Ich würde sie dann gleich bitten mal als Abfangjäger zu fungieren, damit ich zu den Besitzern Kontakt bekomme :wink:

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 19:48
von Fichte
Also, Verwaltungsrechtler bin ich wahrlich nicht, aber der Bestandsschutz definiert sich wie folgt:

Die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nach den §§ 48 ff. VwVfG setzt zunächst einmal dessen Rechtswidrigkeit voraus. Bezieht sich die behördliche Aufhebung auf einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, spricht § 48 VwVfG von Rücknahme. Soll demgegenüber von einer Behörde ein rechtmäßiger Verwaltungsakt beseitigt werden, handelt es sich gemäß § 49 VwVfG um einen Widerruf. In § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG ist ein Rücknahmeverbot für rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte leistungsgewährender Art enthalten. Sie dürfen nicht aufgehoben werden, soweit der Betroffene auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Überwiegt der Vertrauensschutz dergestalt, unterliegt der Verwaltungsakt einem Bestandsschutz.

Jetzt obliegt es mir, diesen wundervollen Text in „Verbraucherdeutsch“ umzusetzen.... 090

Wenn ein Panda mit maximal 25 km/h als Zweisitzer bis 31.12.1998 hergestellt und von (!) einer Behörde als „Krankenfahrstuhl“ (nicht anhand eines Einzelgutachtens von TÜV/Dekra) mittels Erteilung einer Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung anerkannt wurde, so besteht Bestandsschutz.

Im Falle der Rücknahme dieser Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung wäre/ist die Behörde verpflichtet, den „Vertrauensschaden“ zu ersetzen, mithin die Differenz von Kaufpreis eines „Krankenfahrstuhles“ zu dem Verkaufspreis eines Pandas mit 25 km/h ohne „Krankenfahrstuhlbescheinigung“. Denn dieses ist der Schaden, den der Käufer durch die falsche Bestätigung/Qualifizierung einer Behörde erlitten hat.

In der Praxis: Kein Sachbearbeiter (im mittleren Dienst) wird sich jemals an diese Thematik „Rücknahme“ heranwagen...

Wir sprechen hier in der „Juristerei“ wohl eher von der Zerlegung der Formel „ E=MC^2“ durch einen Mitarbeiter der Zulassungsstelle, wobei Alber(t) Einstein ja auch zuerst in einem Patentamt als Mitarbeiter gearbeitet hat. 101)

Mithin, wenn Du einen Panda als „Krankenfahrstuhl“ von einer Behörde mittels Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis findest und diese Genehmigung/Erlaubnis widerrufen werden soll, schreibe „Hier, ich bin der Glückliche“ und ich werde Deine Interessen gerne bis zum Bundesverwaltungsgericht vertreten.

:wink:

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 19:50
von guidolenz123
Jetzt ich wieder.....
nach meiner Recherche von anno dunnemals (hoffentlich muss ich das nicht wieder belegen.....vlt wühle ich bei Gelegenheit mal in meinem Fundus) waren Panda und Co zwar oft regulär auf V-max 25 Km/h umgerüstet (wg irgendwelcher Uralt-FE's.)
Als Krankenfahrstuhl waren sie aber niemals geeignet...Scheiterte schon damals am zu hohen Gewicht, an 4-Sitzigkeit,( die haben n.m.Kenntnis alle keine Reduktion auf 2 Sitze oder gar einen....) etc etc...
War niemals legal. 25 Km/h-V-max ist Bestandsschutz-fähig...die Umschreibung auf Krankenfahrstuhl wohl nicht, mangels zu schützendem real jemals existiert habendem Recht.

Re: Fiat Panda Krankenfahrstuhl

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 20:03
von Metaphysik
Genau wie mein Lupo fuhren auch meine Pandas damals ohne Rückbank als Kleintransporter. Daran soll es nicht scheitern, eine Rückbank wäre gleich draussen, schon um Verdachtsmomente zu verringern :wink: Bliebe dann noch das Gewicht 017)