Re: Vollmacht für das STVA
Verfasst: So 23. Feb 2014, 00:00
also :
der alte 3er kann :
B, BE, C1 und C1E
eigentlich sollte das OHNE Befristung sein, oder hatte einer in seiner rosa pappe eine befridtung ? nein, wie auch, denn es gab ja unter 3 nix - logisch das es dann ohne Befristung war ....
denn der alte 2er kann :
C und CE
Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr (das wurde mal vor einigen jahren eingeführt ..... leider - besonders zum nachteiul der leute, welche dato schon einen 2er Führerschein hatten.)
nun wieder zum "alten 3er", schaut man bei dem ce und dem c1e nach, dann findet man :
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. also das gleiche wie bei dem "2er" - die frage ist nun ob das so zulässig ist, denn der 3er sollte ja erhalten bleiben, das C! und C!e ist ja eigentlich auf max. 12t begrenzt, aber durch den alten 3er wird das auf über 12t, bis 18,75t erweitert ..... hat man nun aber durch en alten 3er die Möglichkeit das der nicht entfällt? also keine augenärtzliche Untersuchung etc von nöten ist ? oder ist es doch so, das die lete auch mit ihrem alten 3er diese hohlen untersuchhungen ab ihren 50sten machen müssen um ihren besitz gültig zu behalten ..... denn stva sagte "verloren geht der nicht, der wird nur dann ungültig" und ob die da alles wirklich richtig machen . ich zweifel es an.
ach ja, was zum lachen : führerschien kann auf wunsch zugesendet werden - supter
fahrerkarte kann auf wunsch zugesendet werden - noch besser
wer beides beantragt, muss es abholen, grund : die wissen beim stva ja nicht was zuerst kommt, und warten bis beides da ist ginge nicht und somit ist für beide in Kombination keine Zusendung möglich sauerrei ³ !
der alte 3er kann :
B, BE, C1 und C1E
eigentlich sollte das OHNE Befristung sein, oder hatte einer in seiner rosa pappe eine befridtung ? nein, wie auch, denn es gab ja unter 3 nix - logisch das es dann ohne Befristung war ....
denn der alte 2er kann :
C und CE
Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr (das wurde mal vor einigen jahren eingeführt ..... leider - besonders zum nachteiul der leute, welche dato schon einen 2er Führerschein hatten.)
nun wieder zum "alten 3er", schaut man bei dem ce und dem c1e nach, dann findet man :
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. also das gleiche wie bei dem "2er" - die frage ist nun ob das so zulässig ist, denn der 3er sollte ja erhalten bleiben, das C! und C!e ist ja eigentlich auf max. 12t begrenzt, aber durch den alten 3er wird das auf über 12t, bis 18,75t erweitert ..... hat man nun aber durch en alten 3er die Möglichkeit das der nicht entfällt? also keine augenärtzliche Untersuchung etc von nöten ist ? oder ist es doch so, das die lete auch mit ihrem alten 3er diese hohlen untersuchhungen ab ihren 50sten machen müssen um ihren besitz gültig zu behalten ..... denn stva sagte "verloren geht der nicht, der wird nur dann ungültig" und ob die da alles wirklich richtig machen . ich zweifel es an.
ach ja, was zum lachen : führerschien kann auf wunsch zugesendet werden - supter
fahrerkarte kann auf wunsch zugesendet werden - noch besser
wer beides beantragt, muss es abholen, grund : die wissen beim stva ja nicht was zuerst kommt, und warten bis beides da ist ginge nicht und somit ist für beide in Kombination keine Zusendung möglich sauerrei ³ !