Vollmacht für das STVA

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Niko
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » So 23. Feb 2014, 00:00

also :
der alte 3er kann :
B, BE, C1 und C1E
eigentlich sollte das OHNE Befristung sein, oder hatte einer in seiner rosa pappe eine befridtung ? nein, wie auch, denn es gab ja unter 3 nix - logisch das es dann ohne Befristung war ....

denn der alte 2er kann :
C und CE
Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr (das wurde mal vor einigen jahren eingeführt ..... leider - besonders zum nachteiul der leute, welche dato schon einen 2er Führerschein hatten.)

nun wieder zum "alten 3er", schaut man bei dem ce und dem c1e nach, dann findet man :
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. also das gleiche wie bei dem "2er" - die frage ist nun ob das so zulässig ist, denn der 3er sollte ja erhalten bleiben, das C! und C!e ist ja eigentlich auf max. 12t begrenzt, aber durch den alten 3er wird das auf über 12t, bis 18,75t erweitert ..... hat man nun aber durch en alten 3er die Möglichkeit das der nicht entfällt? also keine augenärtzliche Untersuchung etc von nöten ist ? oder ist es doch so, das die lete auch mit ihrem alten 3er diese hohlen untersuchhungen ab ihren 50sten machen müssen um ihren besitz gültig zu behalten ..... denn stva sagte "verloren geht der nicht, der wird nur dann ungültig" und ob die da alles wirklich richtig machen . ich zweifel es an.


ach ja, was zum lachen : führerschien kann auf wunsch zugesendet werden - supter :-)
fahrerkarte kann auf wunsch zugesendet werden - noch besser :-)
wer beides beantragt, muss es abholen, grund : die wissen beim stva ja nicht was zuerst kommt, und warten bis beides da ist ginge nicht und somit ist für beide in Kombination keine Zusendung möglich :-( sauerrei ³ !
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » So 23. Feb 2014, 09:15

Der 3 bleibt erhalten... die 50 Jahre Regelöung mit Arzt und dergleichen galt ja auch schon für den 3er. Da hat sich durch B nix verändert.
Du behälst alle 3er Rechte , die Du am Ende vom 3er auch hattest...

Könntest Du ohne Arzt noch 18 Tonnen fahren , hättest Du durch B mehr als ehedem durch 3.
Dein Zusendungsprob. Dann laß es Dir doch zeitversetzt schicken (eben zeitversetzt beantragen).
Ist doch wurscht.
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » So 23. Feb 2014, 23:34

es gab keine arztregelung als ich den 3er machte,
auch keine als ich den 2er machte,
das kam alles später auf.
durch den c1e hätte ich nicht mehr, der ist auf 12 t begrenzt .... der alte 3er hatte aber max. 7,5 t zugfahrzeug + 1,5 mal zul ges gewe des zugfahrzeuges bei gebremmsten Anhänger, somit 18,75 t daraufhin wird der c1e dann "vergrößert" - bekommt aber offenbar diese arztregelung.

zeitversetzt senden - eine tolle Idee, hatte ich auch als ich beim stva war, geht nicht sagten die mir. sag ich dann hätte ich besser 2 wartemarken gezogen und wäre dann 2 mal gekommen, lacht die und meint das hätte auch nichts gebracht, denn fahrerkarte kann man wohl nur mit dem hohlen kartenschein beantragen, den hätte ich ja nicht und zudem sehen die am Computer ob ich schon einmal da war oder nicht .... es ist halt eine servicewüste .....

scheiss EU gedönse - nach meiner Meinung sollte man das abschaffen und sich auf das besinnen was sinn macht, denn die eu macht so wie die geführt wird eh alles kaputt aber solang hier die Merkel wieder gewählt wird, nun ja, das zeugt ja von purer Volksverdummung - da werden sich demnach auch nicht genug EU Gegner finden .... von wegen Demokratie .... was nutzt einen die beste Demokratie wenn man nur zwischen deppen wählen kann .... pah, drauf ein Häufchen gemacht auf diese als demkokratie verkaufte Diktatur oder von mir aus auch Monarchie .... zumindest muss man da nicht noch einen haufen nichts macher mit durchfüttern !!! das muss man sich vorstellen, da spielen welche Regierung, haben eh nix zu sagen und alle zahlen für die auch noch ,,,,, sutss³ derlei !

oh und der hohn zur Ummeldung, ich kann von hier aus (Kreuztal) meinen kotz Personalausweis verlängern, mir einen neuen machen lassen und all das, aber mich ummelden, das geht nicht .... aber man stelle sich vor, in Bayern geht es, per Brief sogar und man sollte dann wenn man mal kann vorbeikommen um sich den hohlen aufkleber auf seinen perso pappen lassen ..... ich schreibe es wieder : stuss³

von wegen ein land ..... von wegen eu ..... viele köche ! viele breie und alles nix geworden .... schon allein der hohn mit dem das da die eine komune die andere unterstützen soll - blöd wenn nun noch eine komune gewinne macht bzw. keine miesen, denn da werden die leute ja nur unzufrieden, selber mistige strassen und dann zahlen für andere komunen, die zuviel ausgegeben haben, dafür aber pik feine strassen haben - na bravo !! aber so ist es ja, die leute die sparen sollen diejenigen die das Geld mit beiden Händen zum fenster rauswerfern noch unterstützen !! siehe auch harz 4, klappt ja, wer alles versäuft, verurlaubt, verhurt und was weiss ich noch alles, der bekommt Geld, wer gespart hat, ja der darf erst sein erspartes ausgeben .... und wieder : sutss³ !

aber leute wählte weiterhin Merkel & Co, denn was sagte die Dame warum sie gewählt wurde "die wähler hatten das vertrauen in mich" ja bravo, auf derlei kam wohl niemand .... sollte die olle sagen aus welchen gründen sie meint das sie gewählt wurde kommt die mit dem stuss an ,,,,, sutss * stuss * stuss

so, nun genug frust abgelassen, muss schlafen gehen, denn morgen früh geht es wieder zur arbeit wo ich für kaum Geld 7 std werkeln darf dazu noch 2 bis 3 unbezahlte überstunden mache, dies bis freitag hin und dann noch gefragt werde ob ich samstag kommen würde und ja, auch da für kein Geld, keine Prozente, nur std fürs arbeitszeiutkonto , so das ich wenn depp Unternehmer mist macht zuhause bleiben darf - also eigentlich dem sein unternehmensrisiko auf mich abgewälzt bekomme :-( doch was will man machen, man findet ja nix anderes Dank Zeitarbeit ! oh dieser müll !! dieser stuss - was gäbe ich drum wenn ich auch so blöd wäre wie viele, vieles nicht verstünde, oh was könnt ich ein ruhiges leben führen .... aber leider, leider ,,,,,,
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Mi 12. Mär 2014, 21:34

wenn man den führerschein nun hat und meint es ist was falsch, wie erhebt man dann eigentlich einspruch ? und kann man den neuen erst annehmen und dann einspruch erheben ? oder ist die frist für den einspruch mit annahme des führerscheines sozusagen abgelaufen ?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Mär 2014, 22:04

Man hat 4 Wochen Zeit nach Kenntnis (Kennenmüssen) des Fehlers, also i.d.R. ab Übergabe/Annahme der Fahrerlaubnis.
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Do 13. Mär 2014, 16:32

muss ich also gut aufpassen :-) danke :-)
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