Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Wildrose
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Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von Wildrose » Di 29. Okt 2013, 09:11

so jungs, ich habe wieder eine frage zwecks zulassung.

da ich ja einen mit 58er zulassung habe den so aber nicht fahren dürfte,
musste ich den umschreiben lassen.

bzw.steht nun in meinen papieren, das ich den mit klasse AM
fahren darf wenn ein drosselsatz drin ist.

das ist erledigt. ( es wird nur eine attrape eingebaut )
sonst würde der zu lahm werden. aber das mal nebenbei.

was ich jetzt nicht verstehe....ich müsste doch dann auch
ein kleines kennzeichen ranmachen dürfen, oder nicht ?

im netz finde ich den wagen und immer steht bei kleines kennzeichen.

hier zb. : http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... ref=search

oder hier, das ist genau mein wagen : http://www.quoka.de/sonstige-pkw/alle-s ... io-50.html

der verkäufer sagte mir, das würde bauartbedingt nicht gehen mit einem kleinem kennzeichen.
warum haben es aber sonst scheinbar alle mit dem selben wagen ? 017)
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Re: Mit Drossel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von guidolenz123 » Di 29. Okt 2013, 11:13

Nö..
Die normale PKW-Zulassung bleibt, weils kein LKFZ ist. Nur aufgrund Deines Alters darfst Du mit Deiner Fahrerlaubnis PKW gedrosselt auf eben zB 45kmh fahren. Dennoch bleibt das Teil ein PKW mit ALLEN Nachteilen wie Umweltzonenterror,TÜV,Zulassung ggf KFZ-Steuer und und und.....
Gruß Guido
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Re: Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von ixo369 » Di 29. Okt 2013, 14:03

Das erste war ein Krankenfahrstuhl (25 km/h), der andere ein 45er, deiner ist ja im Prinzip noch immer ein 58er mit Sondergenehmigung. Da würde ich an deiner Stelle aber auch noch mal da nachfragen, wo sie ihn dir auch umgeschrieben haben, wenn die dir das schon gemacht haben, wer weiß, was man da noch rausholen kann? :D
LG Ole

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Re: Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von Wildrose » Di 29. Okt 2013, 15:57

Ich verstehe es nicht. Im Grunde ist er doch offiziell gedrosselt.

Also dürfte ich auch einen smart fahren, der auf 45 gedrosselt ist ?
Das ist quatsch.

Ich darf mit klasse am nur bis 350 kg Autos fahren.

Wäre ja einfach wenn ich mir einen normalen Pkw kaufen könnte, den drossel und damit fahren kann

Das auf dem Foto in der Anzeige ist genau mein Auto. Und der ist auf 45 zugelassen.
Ich bin wohl zu blöd um das zu begreifen.
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Re: Mit Drossel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von guidolenz123 » Di 29. Okt 2013, 16:25

Wann hast Du "am" gemacht bzw welche Fahrerlaubnis von wann wurde auf "am" umgeschrieben. Wenn du wirkl. iwann in letzter Teit erst "am" gemacht hättest (Stichtag weiß ich gerade nicht, da die belegenen Regelungen schon älter und nicht mehr im "normalen" Gesetzbuch stehen) ,dürftest Du den 58kmh-Wagen nicht fahren. Du must Deinen "am" schon vorher (in Deiner FRÜHEN) Jugend gemacht haben. Sonst ist auch ein "Eintrag",dass Du den 58kmh gedrosselt fahren darfst--obschon er kein LKFZ ist-- nicht gesetzeskonform. Bei der doch recht komplexen Rechtslage könntest Du Dich aber auf den gleichen Rechts-Irrtum berufen, dem die den "Eintrag" fälschlicherweise ausgeführenden Behörde unterlegen wäre.
Also entweder Du hast einen alten Führerschein gehabt ,der Dir das Führen von auf 45kmh gedrosselten KFZ (also auch PKW) erlaubt, dannn darfst Du im Prinzip auch 45kmh-Smart fahren (gibts aber nicht ,weil 45kmh-PKW nicht mehr neu zugelassen werden). Jedenfalls darfst Du (mit o.g. ALTFAHRERLAUBNIS--falls Du eine solche mit Bestandschutz hast---) auch andere alte 45 bzw ggf sogar 50 kmh-PKW (Fiat Panda und Co gibts noch viele) fahren. Falls Du keine alte Pappe hattest, ist der Eintrag für Dich nicht wirkl. legal. Jedenfalls bleibt nur mit Drosselung auf 45kmh aber ohne Umschreibung auf LKFZ Dein aktuelles Schnauferl ein zulassungstechnisch stino-PKW !!!, mit allen Nachteilen.

P.S.
Es gibt zuweilen landesrechtl. Sonderbestimmungen, die aber z.T. auch nicht wirkl. auf legalen Füßen stehen.
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Re: Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von Fuddschi » Mi 30. Okt 2013, 07:03

Ich Denke, nur ein TÜV-Prüfer kann dir erklären, welche Fahrzeuge für die Drosselung in Frage kommen. Ein alter Fiat Panda auf 25 Km/h gedrosselt hatte vor 2001 bestandsschutz, jetzt ginge das wegen den geänderten StVZO-Regeln nicht mehr. In der neuen Regelung ist ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen als 350 KG Zul. GG, 5 PS(4 KW) und bis 45 Km/h definiert.

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Re: Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von Wildrose » Mi 30. Okt 2013, 09:13

Ja, das ist meiner doch. Und was ist bei dem selben Auto im Netz anders als bei mir...
und die sind aber mit 45er Zulassung.

Das wird mir immer ein Rätsel bleiben.

Aber gut....will den eh nicht behalten. :mrgreen:
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Re: Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von guidolenz123 » Mi 30. Okt 2013, 09:38

Wildrose hat geschrieben:Ja, das ist meiner doch. Und was ist bei dem selben Auto im Netz anders als bei mir...
und die sind aber mit 45er Zulassung.

Das wird mir immer ein Rätsel bleiben.

Aber gut....will den eh nicht behalten. :mrgreen:
Wenn Du 45kmh eintragen lassen würdest und umtragen das Ganze in LKFZ (wenn die anderen Parameter wie Gewicht pp das zulassen), dann wäre Deine Tupperdose auch ein LKFZ...vorher aber eben nicht.
Dafür (fürs oben Geschilderte) mußt Du nach Umbau auf tatsächl 45kmh V-max zum TÜV oder DEKRA (je nach dem wo Du wohnst). Dann bekommst Du eine neue Betriebserlaubnis als LKFZ für Dein Töffel. Dann kannst Du mit Vers.-Kennz. versichern, brauchst keine HU mehr und und und...
Gruß Guido
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Re: Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von Wildrose » Mi 30. Okt 2013, 09:54

okay, ich schicke demnächst mal ein foto von den papieren.

aber so langsam blicke ich es....also kann ich den als 45er durchgehen lassen ?
aber das wird überprüft...heisst, der muss aufjeden fall dann tatsächlich
gedrosselt werden ?

ach naja, der ganze stress ist ja quatsch, da ich ja einen anderen will.
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Re: Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von guidolenz123 » Mi 30. Okt 2013, 11:40

Wildrose hat geschrieben:okay, ich schicke demnächst mal ein foto von den papieren.

aber so langsam blicke ich es....also kann ich den als 45er durchgehen lassen ?
aber das wird überprüft...heisst, der muss aufjeden fall dann tatsächlich
gedrosselt werden ?

ach naja, der ganze stress ist ja quatsch, da ich ja einen anderen will.
Jetzt ist es angekommen ...... 038)
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Re: Mit Droosel kleines Kennzeichen ?

Beitrag von Fuddschi » Mi 30. Okt 2013, 18:19

Wildrose hat geschrieben:ach naja, der ganze stress ist ja quatsch, da ich ja einen anderen will.
Dem kann ich dir nur voll zustimmen, der "andere" wird dir bestimmt weniger Stress machen 023)

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