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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 17:53
von macbloke
Fotos...bitte in PinK!
cool für so ein Auto...

wollte meine Faru auch, aber da hat sie 5 Gegenstimmen gehabt

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 18:09
von Fuddschi
Wildrose hat geschrieben:Mein auto hat heute die ersten tussi elemente bekommen. hihi...
Soso, da muss ich mich vor einer solchen Tupperdose in acht nehmen :mrgreen: , denn sie könnte mir den schneid abkaufen :oops:

MfG

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 18:12
von macbloke
ich ahb auch schon Angst Fuddschi...

und einen zusätzlichen E-Antrieb hätte ich auch gerne...

ist nur für die steilsten Stellen an einem Berg....

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 20:19
von guidolenz123
macbloke hat geschrieben:ich ahb auch schon Angst Fuddschi...

und einen zusätzlichen E-Antrieb hätte ich auch gerne...

ist nur für die steilsten Stellen an einem Berg....
Gibts nicht für die Diesel..

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mi 16. Okt 2013, 20:22
von Wildrose
Können ja tauschen. Lach. Ach nein, der kleine ist schon ganz cool. Zwar kein mc1 aber für das erste Auto doch ganz okay. Ich möchte nur endlich wissen warum der nicht läuft

Mein Nachbar hat Starthilfe gegeben vorhin

Auch da ist der kleine nicht angesprungen. Hmm, muss halt warten bis der Verkäufer kommt und sich darum kümmert.

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Do 17. Okt 2013, 09:01
von guidolenz123
Wildrose hat geschrieben:Können ja tauschen. Lach. Ach nein, der kleine ist schon ganz cool. Zwar kein mc1 aber für das erste Auto doch ganz okay. Ich möchte nur endlich wissen warum der nicht läuft

Mein Nachbar hat Starthilfe gegeben vorhin

Auch da ist der kleine nicht angesprungen. Hmm, muss halt warten bis der Verkäufer kommt und sich darum kümmert.
Wenn der Kleine noch nicht um-und-angemeldet ist, darfst Du (ohne geeignete Fahrerlaubnis,Zulassung,Versicherung) im öffentl. Verkehrsraum das Teil nicht mal versuchen zu starten (ist bereits das Führen eines KFZ ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung).
Wenn der nicht startet...(ich hoffe Du hast noch nicht bezahlt), dann Vorsicht. Wie ist das Teil ü-haupt zu Dir gekommen? Startprobs liegen oft an der Zündung (Elektrik) und die Teile sind kaum mehr zu bekommen und wenn, dann nur zu Apothekenpreisen.

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 27. Okt 2013, 21:40
von TS Martin
Ich würde auf zu wenig Kompressionen tippen. Kerze raus und Messgerät rein und dann guck mal was er bringt. Grüße aus Oberhavel ...

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Di 29. Okt 2013, 07:29
von ixo369
Falls du ihn loswerden solltest, hier noch ein schöner Aixam. Der ist ganz neu, da solltest du Ruhe mit haben. Den kannst du dir auch liefern lassen. Der kommt sogar bei dir an, meiner ist auch von dem Autohaus. Finanzierung bieten die auch an.

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Di 29. Okt 2013, 09:01
von Wildrose
Aixam ist toll....aber 10000 Euro kann ich mir wahrlich nicht leisten.
Wenn ich die ganzen 16 Jährigen sehe mit den neusten Microcars frage ich mich echt,
wioe die sich das erlauben können. Naja, Eltern !

:mrgreen:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 12. Jan 2014, 22:21
von Nina611
Hallo Leute,
ich habe auch eine Frage betreffend der Zulassung von 60 kmh Autos als 45er...und zwar habe ich gestern ein wunder schönen Tasso Bingo zu einem (für "Nähe" von Berlin)günstigem Preis erworben, der wie ich gelesen habe eigentlich ein 60kmh Auto ist . Es ist aber eindeutig laut dem Schein auf 45 kmh zugelassen und fährt auch mit einem kleinen Mopedschild....allerdings schafft es sehr gute 60 kmh(mit schwerer Person auf gerade Stecke) 017) ....jetzt mache ich mir etwas Sorgen, was die Polizei dazu sagt, wenn der so schnell ist. (PS: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorbesitzer etwas daran getunt haben, da es ein Rentner-Paar war). Kann mir jemand helfen, wie die rechtliche Lage da aussieht? Sollte ich in eine Werkstatt fahren und gucken lassen??
Danke schon mal,
Nina

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 12. Jan 2014, 23:10
von guidolenz123
Nina611 hat geschrieben:Hallo Leute,
ich habe auch eine Frage betreffend der Zulassung von 60 kmh Autos als 45er...und zwar habe ich gestern ein wunder schönen Tasso Bingo zu einem (für "Nähe" von Berlin)günstigem Preis erworben, der wie ich gelesen habe eigentlich ein 60kmh Auto ist . Es ist aber eindeutig laut dem Schein auf 45 kmh zugelassen und fährt auch mit einem kleinen Mopedschild....allerdings schafft es sehr gute 60 kmh(mit schwerer Person auf gerade Stecke) 017) ....jetzt mache ich mir etwas Sorgen, was die Polizei dazu sagt, wenn der so schnell ist. (PS: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorbesitzer etwas daran getunt haben, da es ein Rentner-Paar war). Kann mir jemand helfen, wie die rechtliche Lage da aussieht? Sollte ich in eine Werkstatt fahren und gucken lassen??
Danke schon mal,
Nina
Wenn es ein 45kmh-ler ist lt Papieren ,ist erst mal alles schön. Gerade die Benziner schaffen mit Rückenwind bergab schon mal mehr als 45kmh. Zumindest nach Tacho. Die Tachos lügen meist. Check das mal mit einem Navi. Ansonsten...nicht immer voll Stoff geben, wenn die Trachtentruppe am Straßenrand feiert..... :mrgreen:

Am Rande...
Hier im Forum wirst Du lange suchen müssen , bis Du wen findest ,der bei 45kmh glücklich wäre....und unglücklich ist hier auch wohl keiner.... 072) 072) 072) :mrgreen:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 12. Jan 2014, 23:23
von Nina611
Okay...danke schon mal :D mir wäre es aber eigentlich lieber zu wissen, dass ich rechtlich keinen Ärger krieg, als 15 kmh schneller zu sein :D
und es ist ein Diesel...und die 60 kmh sind es auch laut Navi und laut 2. Fahrzeug Tacho von einem "richten" Auto, das hinterher gefahren ist..
habe einfach Angst, dass in dem Auto keine Drossel drin ist..

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 00:27
von gestauchterFerrari
Wenn Du so darauf versessen bist deinen Wagen auf echte 45 zu drosseln, stelle in der Rubrik 'Suche' eine Anzeige ein, es wird sicher ein freundliches Forumsmitglied geben, das dir seine beim Zusammenbau der Vario vergessene Drosselscheiben kostengünstig überlassen wird. :wink:
Ansonsten schau mal hier: http://www.lepori.de/forum/viewtopic.php?f=1&t=1756

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 09:40
von guidolenz123
Nina611 hat geschrieben:Okay...danke schon mal :D mir wäre es aber eigentlich lieber zu wissen, dass ich rechtlich keinen Ärger krieg, als 15 kmh schneller zu sein :D
und es ist ein Diesel...und die 60 kmh sind es auch laut Navi und laut 2. Fahrzeug Tacho von einem "richten" Auto, das hinterher gefahren ist..
habe einfach Angst, dass in dem Auto keine Drossel drin ist..
Wenn er entdrosselt ist ,hast Du rechtl. ein Prob. Wenn er werksseitig so läuft, ist das juristisch umstritten. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man Dir dann nix kann, da es bei der gestzl. V-max um eine BAUARTBEDINGTE V-max handelt. Nicht das schnellere Fahren ist m.E. strafbar, sondern lediglich die ggf Tatsache, dass Du ein KFZ führst, das nicht mehr bauartbedingt gedrosselt ist (entdrosselt wurde).--Jura ist aber nicht wirkl. eine Wissenschaft, so dass manche Gerichte auch anders entscheiden können. (2 Juristen = 3 Meinungen) Wissen mußt Du ,dass das Teil zu schnell ist ,zudem noch nachweisl. Das gehört zum subjektiven Tatbestandserfordernis.

Ergo:
Bist Du mehr der vorsichtige gesetzestreue Typ ,dann bastel einen zusätzl. Drosselring rein, ansonsten (das ist natürl. kein offizieller Ratschlag) machs wie die meisten und freu Dich.

Am Rande:
da hst Du ein ausgesprochen seltenes Teil. Ein Bingo mit Diesel ist superselten. Als 60kmh-KFZ gabs die auch nur als Benziner mit 50ccm. Als Diesel ist der immer ein LKFZ mit V-max 45kmh. Entweder die Drosselringe sind ausgebaut, oder der Bingo speziell läuft 60kmh ab Werk. So um die 55kmh schaffen die alten LKFZ so zieml.alle (auch ungetunt)--die neueren sind da lahmer..

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 20:24
von 50ccm
Hallo
Laut aussagen von meinen Mopedautodieler unterliegt die Motor Vario einen Verschleiß , der den Wagen schneller macht . Es laufen sich die Distanzringe in die Vario ein . 101)

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 23:02
von guidolenz123
50ccm hat geschrieben:Hallo
Laut aussagen von meinen Mopedautodieler unterliegt die Motor Vario einen Verschleiß , der den Wagen schneller macht . Es laufen sich die Distanzringe in die Vario ein . 101)
Eher andersrum. Riemen läuft sich ab und Kiste schleicht eher...

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 30. Jun 2014, 19:08
von der Schrauber
WIrd das geht, mit der Umstellung, und was das derzeit kostet, kannst Du hier ganz genau nachlesen. http://www.tilwitz.de/mein-ligier/

Schöne Grüße vom Jörg

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 31. Aug 2014, 12:08
von Wildrose
das thema ist erledigt....das auto war eine zumutung....
meine anwältin klagt jetzt. verkäufer hat vorn und hinten betrogen.

ich habe jetzt meinen georgie und der ist klasse..... :mrgreen:

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Fr 20. Okt 2017, 22:17
von Limouwe
Hallo,
Ich habe für meine Tochter einen Bellier Vario 50 gekauft.
Sie wird bald 17 und wird bald den Führerschein BF17 haben.

Den Wagen braucht sie um zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule zu fahren. Morgen hole ich den kleinen Flitzer mit 60er Zulassung und großen Autokennzeichnen ab.

Jetzt habe ich (auch in diesem Beitrag) erfahren, dass sie nur max. 45 km/h fahren darf.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich den Wagen umbauen lassen kann?

Ich wohne in Südhessen zwischen Frankfurt und Mannheim. Bin bereit bis zu 100 km zu einer Werkstatt zu fahren.

... Der Wagen hat ein Leergewicht von 400 kg. Lt. Führerscheinstelle darf der Wagen auch nur 350kg wiegen.
Kann ich etwas ausbauen, z.B. die Rücksitzbank, um das Gewicht zu reduzieren?

Gruß Limouwe

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 09:41
von rolf.g3
moin,

Das Fahrzeug ist KEIN LKFZ sondern ein PKW. Das große Kennzeichen deutet darauf hin. Das bedeutet: Großes Kennzeichen, Zulassung als PKW, Steuerpflicht, Versicherungspflicht, TÜV-Gutachten alle 2 Jahre, Umweltplakette und eben den entsprechenden Führerschein und mind 18 Jahre alte Fahrer... wie ein normaler PKW eben.

Der Umbau zu einem LKFZ ist durchaus machbar, aber teurer und komplizierter als der Neukauf eines echten LKFZ-Neuwagen.
Wahrscheinlich weigert sich die Zulassungsbehörde sogar gänzlich den Wagen umzuschreiben.
Eine Gewichtsreduktion auf 350Kg ist notwendig, aber wahrscheinlich unmöglich - wiegen die Teile bei Auslieferung doch schon deutlich mehr - die Leistungsreduzierung durch einen Fachbetrieb und die Vollabnahme durch eine zugelassene ( Bundeslandabhänige ) Sachverständigenstelle.
Voraussetzung: Es MUSS ein baugleiches Fahrzeug geben das eine LKFZ Zulassung hat.

Der Verkäufer hat euch beim Verkau schön über den Tisch gezogen wenn er behauptet hat euch ein Kahrzeug der Klasse LE6 verkauft zu haben, zu fahren ab 16 mit dem Rollerführerschein mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h.
Versucht vom Kauf zurück zu treten und sucht euch ein echtes LKFZ, ihr habt sonst echten Stress und null Ergebniss...

gruß rolf