60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Niko
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Di 8. Okt 2013, 16:26

simson duo = lkfz, oder Moped ?

AM bis, 45 km/h ? dann kein 60 km/h, nur weil das duo ein vers.kennzeichen hat, heisst es nicht das man es mit einem vers-kennzeichen Fahrzeuge führerschien fahren darf. kenne den Führerschein nun nicht, weil das vor meiner zeit war, aber .... smile
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Di 8. Okt 2013, 16:37

ixo369 hat geschrieben:Das wäre dann eine Ausnahme...

Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel. ;)
Das ist aber eine regelkonforme Ausnahme, da für DUOs der Einigungsvertrag (BRD/DDR) gilt. Alte Knöpf mit Geburtstag vor 1.April 1965 dürfen Duo ganz ohne alles fahren. Da gilt das DUO als Krankenfahrstuhl alter Regel i:V.m. o.g. Einigungsvertrag. Und diese Regelungen haben rechtl. Bestandschutz.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Di 8. Okt 2013, 18:16

Wildrose hat geschrieben:wir gehen nachher zur zulassungsstelle, die wissen es am besten.
entweder wird er so zugelassen oder ebend nicht.

und andere lassen ihre mirocars auch drosseln ohne probleme....
Wie wars denn nun auf der Zulassungsstelle ??????????????????
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Mi 9. Okt 2013, 07:51

Ja genau, wie war es denn ?
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Fuddschi » Mi 9. Okt 2013, 15:52

Mensch seid ihr zwei aber neugierig :mrgreen:

Gut dass es Onkel google gibt:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrer ... en.html#AM

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Do 10. Okt 2013, 15:37

Eine Vermutung !!!

Das mit der Zulassung hat geklappt.
Die wilde Rose fuhr auch gleich los,
hatte einen Unfall,
die Polizei kam,
nahm sie fest.
Nun ist sie in U-Haft und kann daher hier nicht schreiben.

oder aber :

Das mit der Zulassung hat nicht geklappt.
Die wilde Rose flippte aus,
es kam zu Sach- und Personenschaden,
die Polizei wurde geholt,
nahm sie fest.
Nun ist sie in U-Haft und kann daher hier nicht schreiben.

oder aber :

Das mit der Zulassung hat nicht geklappt.
Die wilde Rose braucht daher ohne Mopedauto kein Mopedautoforum und schreibt daher nicht mehr.
Durch die Zeit die sie nicht am PC verbringt, kommt sie früher aus dem Haus.
Es wird zu einen Unfall kommen.
Die Polizei wird gerufen werden.
Sie wird ......

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von ixo369 » Do 10. Okt 2013, 16:13

Niko :lol:

Ich bin aber auch neugierig.
LG Ole

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----
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Do 10. Okt 2013, 18:05

@Niko

DAS WAR OBERCOOL !!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Rennfurz » Fr 11. Okt 2013, 02:05

Hallo,

habe mich hier grade mal durchs Thema gelesen.
Seid Ihr sicher, daß Ihr eine Simson mit einem 45 Km/h Führerschein fahren dürft?
Die 60 Km/h Regelung aus dem Einigungsvertrag, regelt nämlich nur die Zulassung
und die DDR Führerscheine.
Ich fahre ein 60 Km/h Fahrzeug nach dieser Regelung,
ich benötige dafür aber einen "normalen" PKW Führerschein.
Daher wäre es für mich auch sehr interessant zu wissen wo das mit der Simson geregelt ist.
Nicht mit alten DDR Führerscheinen sondern mit neueren hiesigen Führerscheinen.

Danke für neuere oder anderslautende Info.

Ich habe bereits Prozesse geführt weil man mir wegen einseitig abgelaufenem Hinterreifen ( 1,5mm),
die gleichen Punkte geben wollte wie einem Ferrarifahrer mit blankem Reifen.
Da man keine "Grundsatzähnliche" Entscheidung treffen (oder riskieren) wollte, wurde das Verfahren dann eingestellt.

Ich denke aber, daß einige Gesetze bzw. gesetzliche Richtlinien auch den LKF angepasst werden sollten.
Z.B. die mindest Profiltiefe, denn ich sehe immer noch nicht, daß die LKF gleich geahndet werden wie ein 300 Km/h PKW.

Gleiches gilt für die (paar) 60 Km/h Autochens, ich würde dann nämlich darauf bestehen,
daß die unter die gleiche FS Regelung fallen wie die Simson.

Im Umkehrschluß geht es mir darum, daß dann geklärt wäre,
daß meiner auch mit normalem Roller FS gefahren werden dürfte.

Vielleicht mal ein interessanter Gedanke für Guido.

@ Wildrose
der Bellier Millenium muß mit Gutachten bescheinigt, gedrosselt werden,
ansonsten; fahrens ohne gültige Fahrerlaubniss.
Zulassen als 45 Km/h ohne entsprechendes Gutachten,
kommt Verstoß gegen die Reichsabgabenordnung und fahrens ohne Versicherungsschutz dazu,
selbst wenn er ohne Gutachten gedrosselt wird, bleibt es auch beim fahren ohne gültige Fahrerlaubniss.
Die Droselung beim Bellier Millenium, erfolgt übrigens mittels einer Distanzbuchse in der Vario (auch beim 50 ccm),
Man geht von der in der Motorleistung angegebenen Motordrahzahl aus,
sollte der Motor doch höher drehen, ist das Bauartbedingt und straffrei, sofern nichts verändert wurde.

Gruß,
Achim

Tipp- und Flüchtigkeitsfehler, sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen nächtlichen Bespassung.
Ich dachte hier sind erwachsene Leute, aber das ist ja eher ein gestörter Gruppenkuschelkindergarten aus Alzheimeraspiranten, die Angst um ihr Förmchen haben.
Dieser Gadebusch scheint Euch ja schon vgr Jahren einen Heillosen Respekt bei gebracht zu haben.

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 08:28

Hallo Achim,

Drosselung kann auch ohne Gutachten erfolgen, bzw. wird dieses bei einer Eintragung nach §21 ohnehin während der Überprüfung angefertigt. Wichtig ist nur, das ein Prüfer der es darf dieses einträgt. Er kann da nach eigenem ermessen handeln. Er bestimmt also was er braucht. Eine einheitliche Regelung gibt es da aber auch nicht.

Zu Deinen Prozess, es gibt diese Grundsatzentscheidungen genannt (Präzidenzfälle) zwar im Anglo-amerikanischen Rechtssystem, nicht aber in dem welches hier herrscht. Ein Gericht orientiert sich zwar an dem Urteil eines höheren Gerichtes, braucht das aber nicht, da jeder Fall für sich alleine betrachtet wird. Sicherlich werden Fälle abgewiesen ohne Aussicht auf Erfolg und das, wenn auch nicht offiziell, aber dennoch aufgrund von vorhergegangenen Urteilen, jedoch wird halt auch da jeder Fall einzeln betrachtet. Wird also Herr X zu der und der Strafe verurteilt, kann das Urteil für Herrn Y anders aussehen und bekommt Herr X für diese und jene Tat einen Freispruch, kann Herr Y dafür wiederum durchaus verurteilt werden.

Was die Sache mit der Bestrafung der abgefahrenen Reifen bei 45km/h und über300km/h Fahrzeugen angeht, nun schriebst Du nicht selber woanders dieses hier :

der Daimler hat 363 PS und trotzdem gibt es einige die schneller sind.
Ist es der unterschied wie viele schneller sind (oder daß es weniger sind) um mein Pött Pött zum Auto, oder zum Nichtauto werden zu lassen?


Wäre doch ein Widerspruch wenn da das 45km/h Gefährt nicht gleich mit dem über300km/h Gefährt behandelt würde - oder? ;-)


ZUM THEMA ZURÜCK:
Bin noch immer neugierig auf dem, wie es mit der wilden Rose bezüglich Versicherung etc. gelaufen ist.
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 09:46

Rennfurz hat geschrieben:Hallo,

habe mich hier grade mal durchs Thema gelesen.
Seid Ihr sicher, daß Ihr eine Simson mit einem 45 Km/h Führerschein fahren dürft?
Die 60 Km/h Regelung aus dem Einigungsvertrag, regelt nämlich nur die Zulassung
und die DDR Führerscheine.
Ich fahre ein 60 Km/h Fahrzeug nach dieser Regelung,
ich benötige dafür aber einen "normalen" PKW Führerschein.
Daher wäre es für mich auch sehr interessant zu wissen wo das mit der Simson geregelt ist.
Nicht mit alten DDR Führerscheinen sondern mit neueren hiesigen Führerscheinen.

Danke für neuere oder anderslautende Info.

Ich habe bereits Prozesse geführt weil man mir wegen einseitig abgelaufenem Hinterreifen ( 1,5mm),
die gleichen Punkte geben wollte wie einem Ferrarifahrer mit blankem Reifen.
Da man keine "Grundsatzähnliche" Entscheidung treffen (oder riskieren) wollte, wurde das Verfahren dann eingestellt.

Ich denke aber, daß einige Gesetze bzw. gesetzliche Richtlinien auch den LKF angepasst werden sollten.
Z.B. die mindest Profiltiefe, denn ich sehe immer noch nicht, daß die LKF gleich geahndet werden wie ein 300 Km/h PKW.

Gleiches gilt für die (paar) 60 Km/h Autochens, ich würde dann nämlich darauf bestehen,
daß die unter die gleiche FS Regelung fallen wie die Simson.

Im Umkehrschluß geht es mir darum, daß dann geklärt wäre,
daß meiner auch mit normalem Roller FS gefahren werden dürfte.

Vielleicht mal ein interessanter Gedanke für Guido.

@ Wildrose
der Bellier Millenium muß mit Gutachten bescheinigt, gedrosselt werden,
ansonsten; fahrens ohne gültige Fahrerlaubniss.
Zulassen als 45 Km/h ohne entsprechendes Gutachten,
kommt Verstoß gegen die Reichsabgabenordnung und fahrens ohne Versicherungsschutz dazu,
selbst wenn er ohne Gutachten gedrosselt wird, bleibt es auch beim fahren ohne gültige Fahrerlaubniss.
Die Droselung beim Bellier Millenium, erfolgt übrigens mittels einer Distanzbuchse in der Vario (auch beim 50 ccm),
Man geht von der in der Motorleistung angegebenen Motordrahzahl aus,
sollte der Motor doch höher drehen, ist das Bauartbedingt und straffrei, sofern nichts verändert wurde.

Gruß,
Achim

Tipp- und Flüchtigkeitsfehler, sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen nächtlichen Bespassung.
GANZ sicher.. Bestandsgarantie heißt sowas. Habe mich vor ca 20 Jahren durch die Materie gekämpft. Ist mir aktuell zu anstrengend nochmals hier (umfangreich und kompliziert) neu zu entwickel/darzulegen. Ist aber sicher !!!!!!!!!!!!!
Die Simmen dürfen schneller als 45kmh. Ist das Gleiche bei alten BRD-Mopeds. Manche durften per Gestzt über die Jahre 50, andere 40 und wieder andere auch 60 (Saarland vor Beitritt zur BRDwar der Grund),oder eben 45kmh fahren. So wie das zur jeweiligen Zeit war, gilt das als Bestandsgarantie weiter. D
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Fr 11. Okt 2013, 10:32

hi ihr,

also noch warte ich auf die entscheidung. das ist immer eine einzelfallentscheidung.
die führerscheinstelle prüft nun die papiere von dem auto und dann weiß ich mehr. :mrgreen:

das auto ist auch schon zugelassen. natürlich fahre ich noch nicht, warte die entscheidung ab.

aber ich bin eh nicht sicher ob ich ich ihn behalte. irgendwie stört mich das mit steuern, tüv etc.

zudem ist der nach 3 kleinen probefahrten ( ein freund fuhr ) nicht mehr angesprungen.
das liegt wohl an der batterie. vorher wurde er schon langsamer, radio ging immer aus, blinker
fielen aus etc.

der verkäufer kommt die tage und macht das wohl.

schaue mich trotzdem um.

also, wenn jemand was weiß.

suche allerdings jemanden, der ratenzahlung akzeptiert.

das auto kann bis maximal 3000 euro kosten !

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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 11:38

@ Wildrose

schon von dir wieder zu lesen .... weiss zwar nach wie vor nicht was die Zulassungsstelle .... aber evtl. macht die das aus Freundlichkeit :-) würde dir wünschen wenn es klappen würde :-)

@ Guido Lenz

ich glaube das was gemeint war, war nicht das die Fahrzeuge so weiter fahren dürfen, sondern viel mehr ob die Leute welche heute den rollerschein (Roller Vmax zzt. glaube ich 45 km/h) machen, ob diese mit ihrem Scheinchen auch die "Schwalbe" (Vmax=60km/h) fahren dürfen bzw. wenn die scheine ggf. bis 45km/h begrenzt sind, dürften diese Leutchen ja auch keine 50km/h Rollerchen fahren dürfen. ich nehme mal an für die Schwalbe bedarf es den alten 1b schein (ich bin aus der zeit) also den heutigen schein bis 125cc, und 80 km/h bzw. wenn alt genugbis100km/h.

darf man mit der Simpson Schwalbe eigentlich auf die Kraftfahrtstraße? meine ich hatte die frage schon einmal .... mal suchen gehen bei Gelegenheit, wenn aber dennoch eine Antwort dazu kommt, vielen dank an diese stelle dazu :-)
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 13:43

Diese Bestandsgarantie-Mopeds (egal ob 45 oder 60kmh) können von ALLEN gefahren werden ,die auch nur die 45kmh-Dinger pilotieren dürfen. das ist ja der Witz an der Sache auch schon immer für alle zB 16-jährigen ,die sich gerade deshalb solche Simmen geholt haben. Diese Bestandsgarantie- 60kmh-Teile gelten juristisch, quasi als 45kmh-Teile.
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von macbloke » Fr 11. Okt 2013, 14:01

Schade nur um jedes teil das verschrottet wird un ddie Papiere gleich mit....theoretisch un dpraktisch kann man, wann auch immer, jedes Ding neuaufbauen.... cool wäre es dabei natürlich wenn man das Teil vom Rahmen un ddie Papiere nicht entsorgt.... wie bei Wertvollen PKWs auch gemacht wird...
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 14:11

und wie sieht das mit 45km/h rollern aus, welche wie auch immer vom tüv auf 60km/h umgetragen würden? dürften die von den 45km/h Piloten auch gefahren werden ?
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 14:38

Niko hat geschrieben:und wie sieht das mit 45km/h rollern aus, welche wie auch immer vom tüv auf 60km/h umgetragen würden? dürften die von den 45km/h Piloten auch gefahren werden ?
Das Umschlüsseln auf 60 wäre was wohl schon an sich nicht mögliches, und hätte auch keinerlei Effekt. Da solche Teile nie vorher (bei dann ehemals so möglicher Gesetzeslage) mit 60 zugelassen waren, haben die auch keine Bestandsgarantie. Wie denn auch, die gab es ja früher so nicht zugelassen.
Einfach gesagt;
Geht nicht, brächte aber auch nichts,selbst wenns ginge.
Gruß Guido
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Niko » Fr 11. Okt 2013, 15:13

verwirrend, also mit schein bis 45km/h darf ich dinger fahren, die früher 60km/h hatten und mit so einen schein gefahren werden durften. bestand? hmmm. bestand ist für mich, wenn die mit DDR - schein nach wie vor die 60km/h variante fahren dürfen ober wohl sie nach neuer regel nur 45km/h fahren dürfen. aber scheinbar ist der bestand das diese dinger ein kkr sind und ach verwirrend :-)
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von Wildrose » Fr 11. Okt 2013, 16:13

Eigentlich geht's hier aber um was anderes !
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 11. Okt 2013, 17:15

Wenn sich was Neues bei Deinem Schnauferl tut ,sind wir auch wieder bei Deiner Sache. Aber momentan scheint doch bei Deiner Frage alles gesagt, oder irre ich da ?
Gruß Guido
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