Mit dem Mofaschein 45er fahren?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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tausend
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Mit dem Mofaschein 45er fahren?

Beitrag von tausend » Di 29. Jan 2013, 18:06

Ich hebe da eine Anzeige gesehen und der Inserent behauptet ich könnte mit einem Mofaschein ein Leichkraftfahrzeug (45 km/h) fahren wenn ich über 16 Jahre alt bin.
Das ist doch ein Witz,oder?
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michael knight
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Beitrag von michael knight » Di 29. Jan 2013, 18:28

Soviel ich weiss, ist es kein Witz!!!
Gruß
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Beitrag von tausend » Di 29. Jan 2013, 18:48

Soll das heißen das jeder der über 16 Jahre alt ist und einen Mofaprüfbescheinigung hat darf so ein Tei fahren?
Und kann mann das auch irgend wo nach lesen?
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Beitrag von guidolenz123 » Di 29. Jan 2013, 19:18

tausend hat geschrieben:Soll das heißen das jeder der über 16 Jahre alt ist und einen Mofaprüfbescheinigung hat darf so ein Tei fahren?
Und kann mann das auch irgend wo nach lesen?
In BRD:
Völliger Blödsinn !!!! Geht gar nicht...ist Fahren OHNE Fahrerlaubnis...Ärger (juristisch) ohne Ende. Wird immer wieder behauptet. Ggf war der Anbieter Österreicher...da galt/gilt dessen Aussage aber auch nur bedingt.
Zuletzt geändert von guidolenz123 am Di 29. Jan 2013, 20:42, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Guido
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tausend
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Beitrag von tausend » Di 29. Jan 2013, 20:39

Das habe ich mir doch gleich gedacht,oder es soll den verkauf ankurbeln.
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Beitrag von michael knight » Do 31. Jan 2013, 07:04

Habe ich da etwas falsch verstanden?
Dachte wir dürften ein LKFZ mit Rollerführerschein fahren.
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Beitrag von guidolenz123 » Do 31. Jan 2013, 14:17

michael knight hat geschrieben:Habe ich da etwas falsch verstanden?
Dachte wir dürften ein LKFZ mit Rollerführerschein fahren.
Gruß
Für BRD gilt:
Roller-Führerschein--also 50ccm und 45kmh schnell---- ist erst mal was anderes als OHNE Führerschein..das wurde wohl in der Verkaufsofferte aber sooo behauptet.
Mit dem aktuellen "Rollerführerschein" --sowohl für Mofa als auch für Moped---bis vor kurzem nicht. Jetzt wurde --diesen Monat---Kleikfraftrad/Roller mit LKFZ zusammengelegt. Ob man JETZT mit altem "RollerFE" die LKFZ auch fahren darf wie mit dem neuen,mußt Du mal in einer zB Fahrschule klären. Die Regelung ist noch zu neu...ich denke aber man darf seit 19 Januar.
Mit Mofa-Prüfung darf man auch zukünftig nicht LKFZ fahren.
Die sog. Bestandschutz-Mofa-Autos (also NUR Krankenfahrstühle) darf man mit alter (vor 2002 erworben) Mofaprüfbescheinigung UND als alter Knochen mit Geburt VOR April 1965 sogar ohne alles bewegen.
Gruß Guido
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Beitrag von michael knight » Fr 1. Feb 2013, 06:37

Ach so da war ich verwirrt (Grippe im Schädel).
Habe einen PKW-Führerschein, da dürfte es eh keine Probleme geben.
Schönes Wochenende!!!
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Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?

Beitrag von jonas » Fr 6. Sep 2013, 20:15

hi, gehört vielleicht nicht hunderprozentig hier her, aber es könnte ja einer zufällig wissen. Gestern hatte ich eine Diskussion mit nem Kumpel über die neuen Pedelacs und eBikes. Er war der Meinung, dass die über 40 Km/h schnell sind und keines Führerscheins bedürfen. Da ich mal einen Mofaführerschein gemacht habe und die nur 25Km/h fahren dürfen, war ich doch überrascht. Stimmt das nun wirklich oder war das Humbug?

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Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?

Beitrag von guidolenz123 » Sa 7. Sep 2013, 14:06

Humbug !!!
Pedelecs bis max 25kmh bei (notwendig) nur Mittreten sind fahrerlaubnisfrei Für jeden JEDEN Alters. Man braucht für die auch keine Mofa-Prüf-Bescheinigung.
Alles drüber gilt als Moped, bzw sogar Kleinkraftrad oder Motorrad (je nach dem).
Gruß Guido
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Gausi
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Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?

Beitrag von Gausi » Do 26. Sep 2013, 14:57

Hi @all

Die einzigste Ausnahme um legal in der BRD mit der sogenannten Mofaprüfbescheinigung über 25km/h zu kommen ist das Swizzbee 50C . Eingestuft beim KBA als „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“ .....eine Untergruppe der europäischen Kategorie „Kleinkraftrad“ (bis 45 km/h / engl. “Moped“). Der Link ist: http://extraenergy.org/main.php?languag ... rk=Biketec. Heutige sogenannte S-Pedelecs benötigen eine richtigen Führerschein.

mfg

Gausi

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Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?

Beitrag von guidolenz123 » Do 26. Sep 2013, 15:37

Gausi hat geschrieben:Hi @all

Die einzigste Ausnahme um legal in der BRD mit der sogenannten Mofaprüfbescheinigung über 25km/h zu kommen ist das Swizzbee 50C . Eingestuft beim KBA als „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“ .....eine Untergruppe der europäischen Kategorie „Kleinkraftrad“ (bis 45 km/h / engl. “Moped“). Der Link ist: http://extraenergy.org/main.php?languag ... rk=Biketec. Heutige sogenannte S-Pedelecs benötigen eine richtigen Führerschein.

mfg

Gausi
Nönö, gigt auch noch andere Fahrzeuge..zB:

Duo Krause oder Krankenfahrstühle jeder anderen Art und da gibts außer dem Duo ,welche mit V-max 30kmh allerdings sind das uralte Teile.

Mit Mofaprüfbescheinigung bis ca Sept. 2002 und als Senior mit eigenem Bj (Geburt) vor April 1965 darf man Krause Duo fahren. Das läuft allemal 55kmh und schneller. Ansonsten braucht jeder ,der nicht in o.g. Gruppen passt, für das Duo den Moped-Führerschein (wie der auch immer je nach Prüfungs-Jahr bezeichnet war/ist).
Gruß Guido
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Re: Mit dem Mofaschein 45er fahren?

Beitrag von jonas » Di 1. Okt 2013, 21:44

Ah, so ist das also. Danke für die Infos.

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