österreichische papiere umschreiben lassen

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Klaus
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Beitrag von Klaus » Mo 14. Jan 2008, 21:19

Hallo ,
danke erstmal für die Wertvollen info´s !!
Also ich habe dieses dokument mit "Gutachten gemäß § 18 Abs.5.StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO " nicht mitbekommen !
habe nur " Gutachten gemäß §21 StVZO" Ich ging damals davon aus das es an meinen 350 Kg liegen würde bis Aixam Schmiede mich aufklärte. Habe meinen zumindest selber wiegen lassen und er brachte 435 kg auf die Wage ! Keine Ahnung wo die herkammen !
Laut Hersteller nur 350 Kg leergewicht !
Werde die tage mal zu dem Tüv fahren wo meine Wekstatt mit dem Wagen hingefahren ist. Aber von der 18´ner Abnahme oder Bescheinigung wüsste ich gar nichts !
Na wenn es nur daran liegt wäre es super !! :mrgreen:
Aber Irgendwie weiß auch niemenad über diese fahrzeuge Bescheid ! habe beim Tüv meinen Fall geschildert und gefragt was ich jetzt noch machen könnte um mein fahrzeug doch noch zuzulassen mit kleinen Nummernschild. Er konnte mir selber nichts dazu sagen. Er wüsste es selber nicht und jemanden kennen oder iene Tlefonummer wo man sich informieren könnte wüste er auch nicht ! Ich war beim TüV Nord nur so zur Info "!"
Gruß Klaus
Chatenet Stella Bj.1998
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Klaus
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Beitrag von Klaus » Do 31. Jan 2008, 00:50

Danke Gausi,
dein Tip war Goldwert ! Der Tüv Prüfer hatte sich wohl vertan ! Natürlich wollte er es nicht zugeben. Jetzt hat der mir einen Zweiten wisch drangeheftet wo die änderungen
drin stehen. Jetzt ist es endlich ein Leicht KFZ bis 350 Kg. :mrgreen: :mrgreen:
Der Witz ist dabei ich hatte den mal selber ( beim anderen TÜV) auf der Wage da brachte der 435 Kg (halbvoller Tank/ ohne Hutablage /Reserverad und Radkappen )
Gut das das niemand wusste..... :mrgreen :lol: :
Laut Aussage vom TÜV heiß leergewicht Auto mit vollen Tank sämtliche Flüssigkeiten
aufegfüllt die zum Fahren wichtig sind und Fahrbereit muß er sein.
Beim Straßenverkehrsamt haben die mir dann einen Stempel mit Stadtstempel und Aktenzeichen auf die zusammengehefteten Zettel gemacht. Auf meine bitte den Kram auf einen Zettel zu schreiben und abzustempeln gingen die gar nicht ein. Könne mich ja am hersteller wenden !!! Sehr Witzig !!!! :shock:

zum Schluß nochmal ein riesen Dankeschön an all die , die mir mit Tips versucht haben zu Helfen. Ist echt Klasse das es so ein Forum gibt !
Chatenet Stella Bj.1998
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Dirk69
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Deutsch Papiere

Beitrag von Dirk69 » Do 26. Jun 2008, 09:53

Hallo,

hat sich inzwischen was getan mit den deutschen Papieren?

Soweit ich weiß darf man mit den neueren Fahrzeugen mit COC Papier ohne weiteres in Deutschland fahren. Aber mit den älteren??? Habe mit verschiedenen Stellen gesprochen, ohne Ergebnis. Nur der TÜV Süd sagt nein, der will aber auch 85€ verdienen. Der TÜV Nord hat keine Ahnung. Genauso wie die Polizei.

Habt ihr inzwischen etwas heraus bekommen? Darf man mit dem Österreichischen Typenschein fahren?

Dirk69
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Beitrag von Dirk69 » Sa 5. Jul 2008, 11:38

Jetzt habe ich was neues!

Siehe neues Thema!!!

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Beitrag von Aixam500 » Sa 8. Nov 2008, 20:13

Hallo,

die Papiere aus Österreich werden bei uns nicht anerkannt !!!!
Das zum Thema EU.

Man muß zum TÜV fahren und ein Gutachten machen lassen, kostet 125 Euro.
Mit den Papieren vom TÜV muß man zur Zulassungsstelle gehen und bekommt dort die deutschen Papiere.

Ich frage mich wie Ihr eine Versicherung mit den österreichischen Papieren bekommen hast ?

Manche TÜV Stellen oder Zulassungsstellen haben leider keine Ahnung wenn es um diese Fahrzeuge geht. In München kennt der TÜV (Riedlerstr) und die Zulassungsstelle leider das Gesetzbuch bis in die letzte Ecke auswendig.

Ich denke das Ihr mit österreichischen Papieren ohne Zulassung und Versicherungsschutz fahrt.

Wenn der TÜV oder die Zulassungsstelle bei Euch meint eine Umschreibung ist nicht nötig lasst Euch das schriftlich bestätigen !!

Grüße
Claus

Dirk69
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Beitrag von Dirk69 » So 9. Nov 2008, 01:12

das fahren mit östereichischen Papieren ist definitiv nicht erlaubt.
Daraufhin bekam ich eine Anhörung (oder sowas ähnliches) wegen Fahren ohne Zulassung. Denen habe ich geschrieben, das das Fahrzeug nicht zugelassen werden braucht. Das Verfahren wurde eingestellt!!!
Du musst aber nicht zum TÜV, der Hersteller oder Importeur kann auch ein international gültiges Papier ausstellen. So fahre ich jetzt auch. Mit einem entsprechenden Schreiben vom TÜV hat auch die Polizei das kapiert...

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Vorgehen für neue Paiere von Ligier bzw. Hersteller?

Beitrag von Tobias Claren » So 26. Jul 2009, 00:30

Ich habe einen Ligier Ambra JS16 von 1999. Ich meine eigentlich damals gewusst zu haben dass er eine COC-Zulassung hat.
Irgendwo ist dieses Österreichische Heft (sogar mit Foto des Fahrzeuges ;) ).
Ist das Heft in irgend einer Weise gültig? Ist es für Dt. Papiere (wenn nötig) wichtig? Oder kann ich mir die Suche danach erst mal sparen, weil ich es eh nicht brauche?

Wie gehe ich vor?

Wenn es solche Probleme mit dem TÜV und Ämtern gibt, wäre es nicht die erste Adresse sich an den Hersteller zu wenden?
Ich habe vor Jahren für Ersatzpapiere eines Piaggio Mofas ca. 33 Mark bezahlt. Die Paiere kamen per Post aus Italien.
Der Hersteller sollte doch unabhängig vom Land alleine über die Fahrgestellnummer feststellen können was die mir für Papiere ausstellen können.
Und auch wenn es jetzt 60 Euro wären (das 4fache) noch billiger als die ganze TÜV-Geschichte.


Das was Dirk69 schreibt deutet auch darauf hin.
Da wären genauere Informationen noch hinfreich.
Welcher Hersteller war das? Wie lief das ab? Was hat es gekostet? Usw..

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Beitrag von Dirk69 » Mo 27. Jul 2009, 21:02

Hallo,

da dürftest du den gleichen haben wie ich, nur einJahr jünger!
Folgendes nusst du machen: Du kontaktierst den Hersteller: http://ligier.de/index.php?option=com_f ... Itemid=346
Der Herr Hoffmann wird dir schreiben, das er die original österrreichischen Papiere zugeschickt haben muss, um dann neue EU Papiere zukommen zu lassen.

Die kosten belaufen sich auf 40-50€. Und das ohne TÜV und Behörden...

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Beitrag von Tobias Claren » Di 28. Jul 2009, 21:40

EU-Papiere? Die wären dann also auch für einen Betrieb in Ö gültig? Hat ja auch EInfluss auf den Weiterverkaufswert...
Warum sollte da jemand die Ö-Papiere behalten?

Ich habe gestern einen Brief an Hoffmann geschickt.
Geht das per Rechnung? Denn bis jetzt wurde das nie erwähnt.
Außer dass es ca. 47 Euro sind.
Ich musste eine EV schicken, ich finde die Ö-Papiere nicht mehr. Aber "Unfug" ließe sich damit nicht treiben wenn EU-Papiere eh Ö abdecken. Wenn es auftaucht schicke ich es zur Vernichtung hinterher. Am besten vorher ungültig stempeln damit Ligier damit keinen Mist macht :mrgreen: .

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Beitrag von Dirk69 » Mi 29. Jul 2009, 19:09

Ich habe ja keine Ahnung, aber vielleicht kann man mit den alten Papieren unfug betreiben...

Die erste Lieferung geht per NN. Danach liefern die per Rechnung!

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Re:

Beitrag von Metaphysik » Mi 11. Nov 2015, 17:28

Edit - gelöscht. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Frage war im Thread schon beantwortet. :?

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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von Metaphysik » Fr 13. Nov 2015, 04:58

Ich habe einen interressanten Dekralink zum Import von Fahrzeugen gefunden; http://www.dekra.de/de/1447
Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
Der § 5 Abs. 3 FZV besagt
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass

ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder

das Fahrzeug vorgeführt wird.

Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_05.php

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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von Metaphysik » Mo 7. Dez 2015, 19:39

Um mir den steinigen Weg gemäß Dekra Link hier drüber zu ersparen (Vermute der wäre nur mit Anwalt gangbar gewesen)
Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
habe ich ein Gutachten nach §21 StVZO i.V.m. $4 Abs.1 FZV erstellen lassen und erfolgreich eine dt. Betriebserlaubnis erhalten. Mein Plan B wäre ansonsten die COC Bescheinigung vom Hersteller gewesen (http://www.lepori.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=4797).

Bei der Zulassungsstelle war zunächst unklar, das die L6e Fahrzeugklasse auch Fahrzeuge mit 400ccm beinhaltet so sie 4kW nicht überschreiten. Nachdem das geklärt war (https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse) erhielt ich dann für knapp 40 Euro einen hübschen Stempel mit Betriebserlaubnis sowie ein Siegel auf das Gutachten. Fahrzeugtyp 4rädr.Leich.Fz.b. 350 kg mit Versicherungskennzeichen.

033)

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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von macbloke » Di 8. Dez 2015, 08:36

Interessant. Und wie teuer war das Gutachten?
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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von Metaphysik » Di 8. Dez 2015, 18:52

Kann ich noch nicht sagen. Es wurde zusammen mit ein paar Reparaturen / Anpassungen gemacht.

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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von Fuddschi » Mi 9. Dez 2015, 14:53

Metaphysik hat geschrieben:habe ich ein Gutachten nach §21 StVZO i.V.m. $4 Abs.1 FZV erstellen lassen und erfolgreich eine dt. Betriebserlaubnis erhalten. Mein Plan B wäre ansonsten die COC Bescheinigung vom Hersteller gewesen (viewtopic.php?f=2&t=4797).

Bei der Zulassungsstelle war zunächst unklar, das die L6e Fahrzeugklasse auch Fahrzeuge mit 400ccm beinhaltet so sie 4kW nicht überschreiten. Nachdem das geklärt war (https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse) erhielt ich dann für knapp 40 Euro einen hübschen Stempel mit Betriebserlaubnis sowie ein Siegel auf das Gutachten. Fahrzeugtyp 4rädr.Leich.Fz.b. 350 kg mit Versicherungskennzeichen.
Das ist ja Interessant, ich frage mich derzeit bei verschiedenen TÜV- Stellen herum, aber niemand kann mir weiterhelfen, daß ich ein Fahrzeug mit L7e auf L6e umbauen kann 076)

Es ist auch ein Aiam Mega Truck aber mit 75 Km/h- zulassung 101)

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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von macbloke » Mi 9. Dez 2015, 19:20

Nicht wenn du den Motor drinlässt. Du brauchst den 4kW Motor.

Der Hubraum ist nur auch Benziner bezogen. Diesel Strom und andere alternativen Antriebsarten gilt 4kW
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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von Fuddschi » Mi 9. Dez 2015, 19:33

macbloke hat geschrieben:Nicht wenn du den Motor drinlässt. Du brauchst den 4kW Motor.
So ist es, Mac 023)
Der Hubraum ist nur auch Benziner bezogen. Diesel Strom und andere alternativen Antriebsarten gilt 4kW
Das ist irgendwie verwirrend 017) Dieselmotoren dürfen unbegrenzten Hubraum haben ?

Mir schrieb eine Gewisse Claudia Walther, daß man keinen Merzedes auf 45 Km/h drosseln kann 101)

Zitat:

WG: Drosselung auf 45 Km/h 05.10.2015 um 16:41 Uhr

Von:
Claudia Walther


Sehr geehrter Herr xxxxx,

geht leider nicht.

Wäre dasselbe wie wenn sie einen Mercedes auf 45 kmh dosseln wollten.
Geht alles ist aber dann trotzden kein LKFZ dass mit dem AM und kleinem Kennzeichen gefahren werden darf.


Freundliche Grüße

Claudia Walther

Leichtmobile GmbH & Co. KG
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Durchwahl: +49(0)7644-92179-12
Fax: +49(0)7644-92179-20
E-mail: c.walther@leichtmobile.de

http://www.aixam.de
http://www.aixam-ersatzteile.de
http://www.min-auto.de
http://www.leichtmobile.de

Zitat Ende.

400 ccm Diesel- Motoren müssen aber die 4 KW einhalten, soviel weiß ich, ob man aber einen Kubota- Motor mit 479 ccm auf 4 KW drosseln kann, das weiß ich nicht 017)

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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von macbloke » Do 10. Dez 2015, 12:49

Nein. Du darfst auch eine 2L Maschine darin Fahren wenn sie denn nur 4kW Leistung hat und das zulässige Gesamtgewicht von 350 kg des LKFZ nicht überschritten wird....

DIESEL ist auf 4kW beschränkt beim LKFZ L7e. Nicht auf 400ccm. Lombardini hat zB auch einen 500ccm Diuesel als L6e oder etwa nicht?

DIESEL und ELEKTRIK sowie alle anderen haben eine Beschränkung auf 4kW.

Nur Beziner haben (altlasten) Beschränkung auf 50ccm egal wieviel kW.

Wenn du einem Benziner aus 50ccm mehr kW entlockst als die 4kW, zum Beispiel 12kW, wäre das theoretisch zulässig. praktisch wohl kaum erreichbar?

Umgekehrt kannst du einen Diesel fahren mit egal wieviel ccm, nur darf er eine max Leistung von 4 kW nicht überschreiten.
Und je nachdem, ein MAN 12 Zylinder Schiffsdiesel, 6 Liter Hubraum, wenn du ihn so konstruieren würdest dass er nur 4 kW abgibt,
sprengt der dann mit seinem Eigengewicht das zulässige Gesamtgewicht von den LKFZ ohne dass du eine Karosse und Räder dran hättest..
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Re: österreichische papiere umschreiben lassen

Beitrag von macbloke » Do 10. Dez 2015, 12:58

Für den Mega um den du dich bemühst:

Selbst wenn du die maxV auf 45km/h beschränkst erfüllt dein Fahrzeug nicht die Vorschrift von max. 4kW Leistung. der Motor ist und hat weiterhin 4kW leistung.

Macht sich zum Beispiel an der besseren Beschleunigung bemerkbar, selbst gedrosselt wäre die bemerkbar. Auch wenn die keine Rolle spielt und die Beschleunigung ja nicht beschränkt ist.

Fakt ist, du bekommst mit dem teil nur eine L6e Zulassung mit einem Dieselmotor von maximal 4kW. Am einfachsten mit dem Motor der in dem kleinen Mega verbaut ist.

Zudem könnte es sein, dass du die Bremsen umbauen müsstest auf die kleineren? Quasi kompletter Umbau auf einen Mega mit L6e Zulassung. Dann nämlich kann sich auf die Betriebserlaubnis des Mega mit L6e bezogen werden, wenn überprüft wird das alles an diesem Fahrzeug so einem Wagen mit L6e entspricht.
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