Auto schieben?? Lenker ohne Führerschein,geht das??

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Köpfchen
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Auto schieben?? Lenker ohne Führerschein,geht das??

Beitrag von Köpfchen » Mo 21. Mai 2012, 19:34

Ja Hallo,wir haben ja das Problem mit der rausgehüpften Kugel. Ist es gesetzlich möglich das wir unseren Aixam nach Hause schieben?? Also die Kugel einstecken, so gut es geht und dann halt von Hand schieben. Der Lenkrer hätte dann aber keinen Führerschein (Ist aber über 18).
Ginge das vielleicht auch in der Nacht?? Da würden wir dann wohl den Motor laufen lassen (Wegen der Beleuchtung). Oder macht man das besser am Tag?? Wie dachten das in der Nacht weniger Verkehr ist das es da nicht so sehr stört.
Bei einer Abschleppung weiss ich das der Lenker im geschleppten Fahrzeug keinen Führerschein braucht, aber zur verdeutlichung noch einmal die Info das wir den Aixam von Hand schieben wollen!!
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Beitrag von guidolenz123 » Mo 21. Mai 2012, 20:32

Schieben--aber ohne laufenden Motor...könnte sonst als Führen ohne Fahrerlaubnis ausgelegt werden.
Warum fährt nicht DER,der eine Fahrerlaubnis hat das Teil ultralangsam(wenns ü-haupt geht) nach Hause?
Gruß Guido
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Beitrag von Köpfchen » Di 22. Mai 2012, 06:37

Ja Hallo, wir wollen die Kugel reinheben. Dann schieben. Befürchten beim drehen des Rades durch den Motor zieht das Rad die Kugel sofort raus, da dort der Widerhalt fehlt. Wir riefen bei der Polizei an. Die sagt wir dürften es nicht. Doch verstanden die nicht das wir den Wagen schieben wollen. Sie sagen abschleppen wäre nicht erlaubt, da es sich um ein Schleppen handeln würde und dieses muß zunächst bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Aber wir wollen den Wagen ja schieben. Der mit Führerschein ist der Mann und hat die erforderliche Kraft den Wagen zu schieben. Die ohne Führerschein hat leider die Kraft nicht. Sicher das man den Wagen schieben darf?? Wollen nicht mehr ärger als erforderlich. Ein Abschleppdienst ist sehr teuer. Viel Ärger kann teurer werden. Daher fragen wir lieber nach.
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Beitrag von guidolenz123 » Di 22. Mai 2012, 07:29

Freilich dürft ihr Abschleppen....da haben die von der Trachtentruppe GROBEN Unfug erzählt. Schieben mit Motor an geht nicht,wenn einer ohne FE lenkt. Mit Motor aus ist das kein Prob.
Abschleppen darf man immer bei jedwedem Defekt...und den habt ihr ja. Nur intakte KFZ darf man nicht abschleppen (Schleppen).
Gruß Guido
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Beitrag von Köpfchen » Di 22. Mai 2012, 09:00

Ja Hallo, bist Du Dir da sicher?? Man erklärte es uns wie folgt: Abschleppen ist direkt nach dem Defekt. Nun steht das Auto aber bereits auf einem öffentlichen Parkplatz, daher ist es kein Abschleppen mehr sondern ein Schleppben. Das ist zumdem bei der Straßenverkehrsbehörde genehmigungspflichtig. Nur wollen wir beides nicht. Wir wollen schieben! Das verstand man wohl nicht so ganz. Zumindest ist ein Schieben nach unserer Meinung weder Abschleppen noch Schleppen sondern Schieben. Also Person 1 ohne Führerschein am Lenkrad und Person 2 mit Führerschein schiebt. Sicher das dies erlaubt ist?? Bei Alkohol darf man ja nicht einmal auf den Fahrersitz steigen oder sogar im Auto übernachten. Das ist halt die Sorge. Gibt es etwas in der STVO wo das zuverlässig steht. Das könnten wir uns ausdrucken und mitführen! Hätten so auch deutlich weniger Sorge. Vielen Dank.
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Beitrag von guidolenz123 » Di 22. Mai 2012, 09:28

Köpfchen hat geschrieben:Ja Hallo, bist Du Dir da sicher?? Man erklärte es uns wie folgt: Abschleppen ist direkt nach dem Defekt. Nun steht das Auto aber bereits auf einem öffentlichen Parkplatz, daher ist es kein Abschleppen mehr sondern ein Schleppben. Das ist zumdem bei der Straßenverkehrsbehörde genehmigungspflichtig. Nur wollen wir beides nicht. Wir wollen schieben! Das verstand man wohl nicht so ganz. Zumindest ist ein Schieben nach unserer Meinung weder Abschleppen noch Schleppen sondern Schieben. Also Person 1 ohne Führerschein am Lenkrad und Person 2 mit Führerschein schiebt. Sicher das dies erlaubt ist?? Bei Alkohol darf man ja nicht einmal auf den Fahrersitz steigen oder sogar im Auto übernachten. Das ist halt die Sorge. Gibt es etwas in der STVO wo das zuverlässig steht. Das könnten wir uns ausdrucken und mitführen! Hätten so auch deutlich weniger Sorge. Vielen Dank.
Zur Seriosität meiner Inf:
Bin Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht (Zivil-und Owi- bzw Strafrecht).

Wo Du eine Panne hast ist egal. Gleich ,ob auf Parkplatz oder sonst wo. Schieben ist grundsätzl. nie verboten--außer auf der Autobahn :mrgreen: und da auch nicht explizit... :P
Abschleppen ist nur erlaubt bis zur nächsten Möglichkeit das Fahrzeug instand zu setzen. Egal ob selbst daheim oder in einer geeigneten Werkstatt. Von der Autobahn muß man nur bei der nächsten Abfahrt runter bzw darf nicht AUF die Autobahn raufschleppen.Da seid Ihr mit Eurer Tupperdose aber eh' nicht soooo gern gesehen... :wink:
Auf den Fahrersitz darf JEDER IMMER !!!
Nur nicht!!!!!!! Zündung an--sei es auch wg Heizung,dies wird i.d.R. als Führen eines KFZ ausgelegt. Schlüssel rein wg Lenkradschloß AUF ist o.k.....sonst könnte man nicht mal schieben. Wer beim Schieben auf dem Fahrersitz sitzt ist gleich....muß ja nicht mal zwingend ü-haupt einer sitzen.
Wie weit wollt Ihr ü-haupt schieben???
Ab 20km würd ich Euch erst mal paar Übungsrunden Triatlon empfehlen.

Apropos Köpfchen...Du machst Dir viel zu viel 'n Kopf......Schieben und gut ist,und wenn die Grünen motzen,einfach freundl. fragen ,ob die mitschieben wollen.
Gruß Guido
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Beitrag von Köpfchen » Di 22. Mai 2012, 11:30

Haben nun in der Pause die Kugel einmal eingesetzt. Geht sehr gut. Jedoch bei der ersten Bewegung am Lenkrad springt sie gleich wieder raus. Ein schieben kann man sich unter diesen Umständen wohl sparen. Interessant ist es dennoch zu wissen das man es dürfte. Wir vertrauen Dir da! Leider aber scheidet das Schieben aus. Streben nun die Reparatur vor Ort an. Denke das dies bei so geringem Aufwand wohl erlaubt, oder zumindest nicht verboten ist.
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Beitrag von guidolenz123 » Di 22. Mai 2012, 12:48

Klar darf man kurzfristig eine Reparatur durchführen,solange Ihr die Umwelt nicht mit zB radioaktivem Material dabei verunreinigt....
Bild
Gruß Guido
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Köpfchen
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Beitrag von Köpfchen » Fr 25. Mai 2012, 15:25

Ja Hallo. Wir haben die Reparatur ausgeführt. Dauer : ca. 1,5 Stunden. Waren noch zum Baumarkt gefahren. Dort neue Schrauben gekauft. Das war besser als schieben. Sind sehr froh nun wieder. Vielen Dank.
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Beitrag von guidolenz123 » Fr 25. Mai 2012, 16:07

Köpfchen hat geschrieben:Ja Hallo. Wir haben die Reparatur ausgeführt. Dauer : ca. 1,5 Stunden. Waren noch zum Baumarkt gefahren. Dort neue Schrauben gekauft. Das war besser als schieben. Sind sehr froh nun wieder. Vielen Dank.
Habt Ihr bei den Schrauben auf die richtige Druck-Zug-/Festigkeit pp geachtet...könnte sonst bei nur optisch/mechanisch passenden Schrauben gefährlich werden....NUR ZUR VORSICHT!!!
Gruß Guido
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Beitrag von herbertnt » Fr 25. Mai 2012, 18:34

wie guido sagt.
informiere dich mal über den unterschied zwischen schleppen und abschleppen

gilt aber nur für kfz!!

deine dose kannst du hinschieben wohin du willst.
brauchst ja von gesetzwegen nicht mal nen rückwärtsgang!

mit den schrauben aber wäre SEHR vorsichtig!!!!!!!!
MINDESTENS 8.8 er festigkeit
an tragenden teilen wie achsen etc.sind sie oft höher
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Beitrag von Felix-95 » Sa 26. Mai 2012, 00:16

Gerade das ganze Schrauben-zeug ausn Baumarkt sollte man genauer betrachten, sind meistens extrem überteuert, und die Qualität lässt zu wünschen übrig... (Im gegensatz zu Schrauben, Federringen, U-Scheiben, Muttern etc. ausn Fachmarkt - bei Schrauben z.B. eben auf die Zahl die meist auf dem 6-Kant-Kopf steht, wie herbertnt schon sagte, 8.8 sollte wohl das minimum sein...)
4-Rad: Microcar Virgo 3 | Bj. 2002 | 505 ccm³ | Lombardini | Diesel
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Niko
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Beitrag von Niko » Sa 9. Jun 2012, 07:17

wie ist das eigentlich beim anschieben ?
bisher haben wir immer den leichtesten und nicht gerade dümmsten ans steuer gesetzt ....
aber anscheinend muss der wohl einen füherschein haben, oder ?

aber wenn der am lenkrad keinen führerschien haben muss wenn man das auto schiebt,
wie ist das dann mit dem fahren unter alkohol wo es angeblich so ist das man nur den
zündschlüssel einstecken muss, nicht mal starten muss ?
oder dem besoffenen übernachten im auto, meine da war doch auch mal was das die leute
da sie irgendwie an den ort kommen mussten dann unterstellt bekommen das sie gefahren
seien ohne das man sie hat fahren sehen ?

ach ja, ich wurde auch mal angehalten als ich auf einer kraftfahrtstrasse in verkehrter richtung
auf dem seitenstreifen meinen roller schob - da kam aber nicht nach. nur mal so als
anmerkung. grund der verkehrten richtung : die auffahrt lag deutlich näher als die abfahrt, die
polizei sagte dato das ich hätte über die leitplanke steigen sollen und durch die wiese
latschen, aber so dunkel und den roller dann da ungesichert (ohne warnblinklicht, warndreieck
etc.) stehen lassen ?!? aber so war deren idee gewesen ....
  • Mein Fuhrpark:
    Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme ) :-)
    ( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
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Beitrag von guidolenz123 » Sa 9. Jun 2012, 17:36

Niko hat geschrieben:wie ist das eigentlich beim anschieben ?
bisher haben wir immer den leichtesten und nicht gerade dümmsten ans steuer gesetzt ....
aber anscheinend muss der wohl einen füherschein haben, oder ?

aber wenn der am lenkrad keinen führerschien haben muss wenn man das auto schiebt,
wie ist das dann mit dem fahren unter alkohol wo es angeblich so ist das man nur den
zündschlüssel einstecken muss, nicht mal starten muss ?
oder dem besoffenen übernachten im auto, meine da war doch auch mal was das die leute
da sie irgendwie an den ort kommen mussten dann unterstellt bekommen das sie gefahren
seien ohne das man sie hat fahren sehen ?

ach ja, ich wurde auch mal angehalten als ich auf einer kraftfahrtstrasse in verkehrter richtung
auf dem seitenstreifen meinen roller schob - da kam aber nicht nach. nur mal so als
anmerkung. grund der verkehrten richtung : die auffahrt lag deutlich näher als die abfahrt, die
polizei sagte dato das ich hätte über die leitplanke steigen sollen und durch die wiese
latschen, aber so dunkel und den roller dann da ungesichert (ohne warnblinklicht, warndreieck
etc.) stehen lassen ?!? aber so war deren idee gewesen ....
Anschieben zum Starten brauchts den Führerschein.
Schlüssel rumdrehen nur wg Lenkradsperre um Pannenfahrzeug zu schieben...Lenker braucht keine Pappe.
Bei Unterstellung (wg Schlafen im Suff im Auto) man sei gefahren....: Ist keine Rechtsfrage sondern Tatsachenfrage. Bist Du gefahren = schlecht...wenn nicht= gut...ob der Richter das eine oder andere animmt....kommt auf die Umstände an.
Gruß Guido
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Beitrag von Niko » Sa 9. Jun 2012, 19:51

oh mit dem schlafen, ds habe ich aus dem tv :-)
die zeigten da einen der seinen rausch nach der disco ausgeschlafen hat. dabei sagten die das wenn das die polizei sieht, dann würden die sagen er sei mit dem auto zu dem punkt gefahren (logisch, es hat ja keine füsse) und das wohl in angetrunkenen zustand.


dieses schieben vom auto, wird das dann zu der handkarre aus den führerscheinbögen ? weil sich ja nich aus eigene kraft bewegt, sondern eben bewegt wird, sei es durch schieben oder aber durch ziehen ?
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Beitrag von guidolenz123 » Sa 9. Jun 2012, 20:29

Ob Handkarre oder was....??? k.A. eher aber nicht...ist aber auch wurscht. Meine Meinung...: Wo Du laufen darfst,darfst Du auch schieben,tragen,rutschen,popeln oder ähnliches.... :mrgreen:
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Beitrag von Niko » Sa 9. Jun 2012, 22:29

:-)
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