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Führerschein Klasse S -von der Anmeldung bis zur Prüfung-

Verfasst: Fr 14. Okt 2011, 15:46
von wveda
In diesem Beitrag beschreibe ich, wie mein 16j. Sohn den Führerschein Klasse S erworben hat, um mit einem Leichtkraftfahrzeug (LKFz) fahren zu dürfen.


1.Schritt - Fahrschulsuche Bild
Im Alter von ungefähr 15 1/2 Jahren begann er mit der Suche nach einer geeigneten Fahrschule. Dabei ist auffällig, dass Fahrschulen, die mit "für alle Klassen" werben, bei der Klasse S dann doch einen Rückzieher machen. :evil: Es ist daher ratsam, die Fahrschulen aufzusuchen, die hauptsächlich Jugendliche als Zielgruppe ansehen. Nicht gleich bei der ersten Fahrschule aufgeben. Es findet sich bestimmt eine. Auch mal in der Schule fragen, wo die kids den Rollerschein gemacht haben.


2.Schritt - Ausbildungsfahrzeug Bild
Wenn man dann eine Fahrschule gefunden hat, folgt das 2.Problem. Fahrschulen haben höchstens ein Quad, aber kein LKFz als Ausbildungsfahrzeug.
In unserem Fall war es so, dass bei der Fahrschule das Quad sogar nur als abschreckendes Ausststellungsstück diente, da es bei etwas forscher Kurvenfahrt sofort umkippte. Bild
Aber die Ausbildungsverordnung zur Klasse S bietet eine Lösung für das Problem. :!:
Da man später sowieso ein eigenes Fahrzeug hat, darf man die Ausbildung mit seinem eigenen Fahrzeug machen :!:
Man sollte das der Fahrschule auch im ersten Gespräch sofort so anbieten. Das Fahrzeug benötigt keine Doppelpedalerie, da man wie bei der Quad-/Rollerausbildung per Funk mit dem Fahrlehrer verbunden ist, der im eigenen Fahrzeug hinterher fährt.
Wenn also die Fahrschule bereit ist, schließt man den Ausbildungsvertrag mit dem Hinweis, dass man ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten kann, falls man kein geeignetes Fahrzeug finden sollte.


3.Schritt - Fahrzeugsuche Bild
Die Fahrzeugsuche ist in Deutschland noch etwas schwierig, da es nur wenige Händler gibt. Wir haben uns daher auch im Ausland (NL) umgesehen. Dort gibt es viel mehr Händler.
Was man auf jeden Fall machen sollte, ist eine Probefahrt mit unterschiedlichen Fahrzeugen, da die sich nicht nur von den "normalen" PKW's sondern sogar untereinander von Hersteller zu Hersteller unterscheiden.
Es gibt Fahrzeuge, die so vibrieren, dass man im Rückspiegel nichts erkennen kann oder die beim Bremsen in irgendeine Richtung ziehen.
Wer ein günstiges (sofern es das überhaupt gibt) Fahrzeug kaufen will, sollte auch bedenken, dass diese Fahrzeuge nicht zum TÜV müssen und deshalb schon mal die Qualität eines orientalischen LKW's unterschreiten. :mrgreen:
Auch sollte man auf eine Fachwerkstatt zurückgreifen können, die an notwendige Ersatzteile kommt und sich mit dem Fahrzeugtyp auskennt.
Wir haben uns für einen Aixam GTO entschieden und können den uneingeschränkt empfehlen.

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:!: Noch eins ist wichtig: :!: Der Versicherung mitteilen, dass man mit seinem eigenen Fahrzeug die Ausbildung macht. Dann bekommt man so eine Bescheinigung.

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4.Schritt - Behördenkram Bild

a.) "ernst blickende" Passbilder machen lassen Bild

b.) zum Optiker gehen und den Sehtest bestehen Bild

c.) Am Kurs für "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" teilnehmen.Bild

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d.) Mit den obigen Unterlagen und dem Ausbildungsvertrag persönlich beim Straßenverkehrsamt den FS Klasse S beantragen.
Nur Geduld, auch das Straßenverkehrsamt wird herausfinden, dass es in Deutschland tatsächlich den FS Klasse S gibt.Bild

e.) Beim Einwohnermeldeamt den neuen Personalausweis beantragen.
Muß nicht unbedingt sein, sieht aber besser aus, wenn man später bei einer evtl. Polizeikontrolle nicht den Kinderausweis zeigen muss. Bild




5.Schritt - Theoretische Ausbildung Bild
Die Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Hilfreich ist für die spätere Prüfung auf jeden Fall eine Lernsoftware. z.B. www.lern-o-mat.de
Auch wenn es abwegig ist, sollte man sich an der Klasse B orientieren, denn es kommen schon mal so lustige Fragen wie z.B. wie weit die Ladung hinten überstehen darf oder welche Kinder auf dem Rücksitz sitzen müssen. Mein Sohn machte in der theoretischen Prüfung einen Fehler beim Mindestgeschwindigkeitsschild 60km/h



6.Schritt - Praktische Ausbildung Bild
Jetzt kommen die B-Klasse Schüler ins Grübeln.
Bei der 1. Fahrt (Samstag vormittags, Industriegebiet, Wohgebiet mit viel rechts vor links) saß der Fahrlehrer noch neben meinem Sohn.
Bei der 2. und 3. Fahrt fuhr er hinterher und gab die Anweisungen per Funk.
2. Fahrt Samstag vormittags, Kleinstadt, Überlandverkehr
3. Fahrt Freitag nachmittag, Berufsverkehr Großstadt und Industriegebiet für Park-/Wendemanöver etc.
Das wars. Insgesamt 6 Doppelstunden. Keine Nachtfahrt, Autobahnfahrt oder sonstige Fahrschülerstressfahrten.



7.Schritt - Theoretische Prüfung Bild
Die darf man frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag ablegen, früher geht nicht. 30 Fragen, max. 10 Fehlerpkt.
Die Fahrschule führt Vortests durch, die man bestehen muß und stellt dann eine "Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht" aus.

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Mit dieser Bescheinigung, seinem "Kinderausweis" (od. Reisepass) und ca. 25,--EUR geht man zum TÜV zur theoretischen Prüfung. Ich glaube mittlerweile wird sie generell am PC durchgeführt. Ein Beispiel kann man sich hier ansehen http://www.fahrerlaubnis.tuev-dekra.de/index.php
Man kann die theoretische Prüfung zwar so oft machen, wie man will, aber wenn man die Lernsoftware intensiv (wie ein PC-Spiel :wink: ) anwendet, besteht man sie auf Anhieb. Meine beiden kids haben das auch geschafft. Bild

Da aber nicht nur die seltenen S-Klässler eine Prüfung ablegen möchten, sondern auch alle anderen "Lenkwilligen" sollte man früh genug hingehen, weil man sonst ziemliche Wartezeiten vor der Prüfung verbringt. Bei unserem Sohn waren das ca. 1 1/4 Std. zwischen Wartenummer ziehen und dem Aufruf!

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8-Schritt - Praktische Prüfung Bild
Frühester Termin erst nach bestandenem Theorietest und höchstens 1 Monat vor dem 16. Geburtstag.
Die praktische Prüfung beginnt an der Fahrschule und nicht beim TÜV, wie es bei der B-Klasse hier im Ort üblich ist. Fahrlehrer und Prüfer fahren hinterher und geben Funkanweisungen.Bild

"Motivierende" Begrüßung vom Prüfer: "Sie sind meine 2. S-Klasse. Die erste war vor 4 Jahren, hat aber nicht bestanden."

Wieder an einem Samstag vormittag. Kleinstadt. An der Ampel links, Kreisverkehr geradeaus, nächst mögliche links (vorher ist eine Einbahnstraße),...Bild
Im verkehrszeichenlosen Wohngebiet angekommen "bitte an der nächsten Kreuzung rückwärts um die Ecke."
Dann "geradeaus in die Sackgasse und dort bitte wenden." (Mangels winzigem Wendekreis trotz schmaler Straße in einem Zug rum)
Dann gings zurück zur Fahrschule und nach geschätzten 16-Minuten (eigentlich müssen es 30 sein) war der Spuk vorbei. "Herzlichen Glückwunsch, den Führerschein können Sie an Ihrem 16.Geburtstag abholen oder mit Vollmacht abholen lassen." (3 Tage kribbelige Wartezeit, weil am 1.10 die Prüfung bestanden und am 4.10. Geburtstag)

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Kosten: Bild Bild Bild Bild
Passbilder 15,--
Sehtest 7,--
Lernsoftware 12,95
Lebensrettende Maßnahmen -,-- (weils die Fahrschule selber machte)
Straßenverkehrsamt 42,60
TÜV theor. Prüfung 20,83
Fahrschule incl. prakt. TÜV Prüfung 687,--
----------------------------------------------------
Gesamt 785,38
============

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Vielleicht konnte ich mit diesem Bericht einigen S-Interessenten nützliche Informationen geben. Mein Sohn ist jedenfalls total begeistert von der neuen mobilen Unabhängigkeit.
022) wveda

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Verfasst: Fr 14. Okt 2011, 16:09
von Fuddschi
Moin, bin ich froh, dass ich diesen Bürokratenkram hinter mir habe, damals hatte mein Autoführerschein ( Klasse 3; 1979 ) schlappe 650 DM gekostet und die klasse 5 kostete damals nur 75 DM ( nurAnmeldung und Theoretische Prüfung ) 5 DM kostete der Sehtest .
Die Preise von heute sind eine Frechheit und eine dreiste Abzocke
:x

MfG

Verfasst: Fr 14. Okt 2011, 17:49
von Alexl1985
Ich wollte eigendlich nur einz loswerden:

033) Der GTO ist so ein geiles Auto :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Würde Ich auch gerne mal Fahren.

Aber sonst echt super Erklärt Falls meine Tochter auch irgendwann auf den geschmack kommt . :wink:

Verfasst: Fr 14. Okt 2011, 18:32
von Alminchen
Wieso ergeben 6 Fahrstunden a´ 35,00 Euro denn 330,00 Euro.
Bei mir ergibt das 210,00 Euro

Verfasst: Sa 15. Okt 2011, 06:21
von wveda
Alminchen hat geschrieben:Wieso ergeben 6 Fahrstunden a´ 35,00 Euro denn 330,00 Euro.
Bei mir ergibt das 210,00 Euro
Ich denke es ist ein Schreibfehler, weil auf dem Ausbildungsvertrag 55,-- pro Stunde steht.

022) wveda

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 10:23
von a-aus-k
auf jedem fall superinformativ!
meine tochter zeigt auch interesse an 'nem fünfundvierziger :-)
aber ich dachte, das wäre alles viel günstiger. :-(
somit werde ich ihr empfehlen, den richtigen fürhrerschein (bei uns mit 17) möglich, zu machen.
nun müsste man nur noch klären, ob sie damit schon "die kleinen" fahren darf
ciao
andy

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 11:05
von guidolenz123
a-aus-k hat geschrieben:auf jedem fall superinformativ!
meine tochter zeigt auch interesse an 'nem fünfundvierziger :-)
aber ich dachte, das wäre alles viel günstiger. :-(
somit werde ich ihr empfehlen, den richtigen fürhrerschein (bei uns mit 17) möglich, zu machen.
nun müsste man nur noch klären, ob sie damit schon "die kleinen" fahren darf
ciao
andy
Damit darf sie die Kleinen definitiv alleine fahren.

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 11:27
von wveda
a-aus-k hat geschrieben:somit werde ich ihr empfehlen, den richtigen fürhrerschein (bei uns mit 17) möglich, zu machen.
nun müsste man nur noch klären, ob sie damit schon "die kleinen" fahren darf
ciao
andy
Den BF17 hat meine Tochter auch. Damit darf Sie alleine in Deutschland (!) ein LKFz fahren, weil Sie nur so einen Zettel bekommt, statt einem "richtigen" Kartenführerschein. Dieser Zettel gilt im Ausland nicht.
Die 17j. fährt in Begleitung mit dem 16j. bis zur NL Grenze und da fährt dann der 16j. weiter. :lol: Behördenunfug :lol:

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Wenn man kein LKFz hat ist der BF17 m.E. wenig hilfreich, weil
1.) der nervöse "Begleiter" im Familienauto daneben sitzt und den 17j. Fahrzeuglenker völlig verrückt macht,
2.) der "Begleiter" immer die "Leerfahrten" vor- bzw. nach der Begleitung hat und
3.) z.B. der Ausbildungsbetrieb den Azubi nicht mal eben zum Materialholen losschicken kann.

Fragt mal im Bekanntenkreis BF17-Fahrer nach aufkreischenden Müttern und nervös an der Handbremse zuckenden Vätern, die ihre Familienkutsche bei jedem Ampelstopp schon völlig zerbeult sehen. Die meisten BF17-Inhaber nutzen ihren Schein deshalb gar nicht mehr und warten den 18. Geburtstag ab. Das einzig sinnvolle ist, dass man den FS schon hat, bevor es in den Abiturstress geht.

:!: Aber weil es keinen deutschen Hersteller von LKFz gibt, wird der BF17 hochgejubelt und der S wird mit alten LKFz in Grund und Boden gecrasht.
Nehmt den LKFz die Gewichtsbegrenzung und laßt sie 70km/h fahren, dann sind sie eine bessere Vorbereitung auf schnellere Autos, als mit 18 der gebrauchte, getunte BMW, GTI oder sonstige "Discosarg".
Ist meine persönliche Meinung :!:

022) wveda

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 12:27
von wveda
wveda hat geschrieben:
Alminchen hat geschrieben:Wieso ergeben 6 Fahrstunden a´ 35,00 Euro denn 330,00 Euro.
Bei mir ergibt das 210,00 Euro
Ich denke es ist ein Schreibfehler, weil auf dem Ausbildungsvertrag 55,-- pro Stunde steht.

022) wveda
War doch kein Schreibfehler. Auf Rückfrage bei der Fahrschule werden 120,-- EUR gutgeschrieben für den nächsten BF17-Schein.

Danke für den Hinweis.

004) wveda

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 13:25
von guidolenz123
Mein Jüngster --beim Ältesten gab es das noch nicht---hat auch die begleitete Fahrerlaubnis ab 17 Jahre gemacht. Hinterdrein war ich heilesegenfroh ihn auch an Geschwindigkeiten um die 250kmh herangeführt zu haben,so daß er verantwortl. mit hohen Tempi umgehen konnte.
Als er dann mit 18 seinen Traumwagen (S420 W140) allein bestieg,war ich so sicher wie man nur sein kann,daß er ein Fahrzeug so weit beherrscht,wie daß mit ca ca 6000km- Erfahrung eben geht.
Er hat seitdem keinen eigenverschuldeten Unfall gebaut und hat nach ca eigenen 40 000km
von einem eiligen Golf-er nen Heckschuß bekommen. Seitdem fährt er seit wieder 20 000km einen S500 W140 unfallfrei. Im Winter dann seinen uralt Frontera auch ohne jedes Problem.
Ratsam ist auch das ADAC-Sicherheitstraining...erst für Anfänger (je nach dem) und auf alle Fälle dann auch für Fortgeschrittene.
Bei Ablauf wie oben braucht auch kein Elternteil schweißnaß neben dem Sprößling zu hyperventilieren.

Und ab 17 konnte mein Jüngster auch mit meinem Lyra allein durch die Kante juckeln,wenn es mal viel zu kalt für sein Duo war,das er ab 16 Jahre fuhr.
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Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 14:14
von wveda
guidolenz123 hat geschrieben:---hat auch die begleitete Fahrerlaubnis ab 17 Jahre gemacht.
Wie oft ist er alleine mit dem "Lyriker" zur Schule gefahren und wie oft mit dem "Begleiter"? Vermutlich im Verhältnis 100 / 0

Das würden fast alle BF17er machen, wenn denn ein LKFz zur Verfügung steht. :lol:
guidolenz123 hat geschrieben:daß er ein Fahrzeug so weit beherrscht,wie daß mit ca 6000km- Erfahrung eben geht.
Alle Achtung, wir kommen bei unserer Tochter in einem Jahr höchstens auf 1/10 der Strecke. Aber in NRW sind die Wege auch kürzer als im "weitläufigen Bayern" :lol:
(Lieg ich mit Bayern beim Wohnort richtig?)


022) wveda

Verfasst: Mo 17. Okt 2011, 14:28
von guidolenz123
Ne...Ilmenau/Thüringen.
Er ist immer die langen Strecken gefahren,teils quer durch Deutschland mit mir auf Autosuche.
Zur Schule ist er mit Lyra ,aber meist mit Duo.
Nie !!! mit Benz o.ä..
Hier mal seiner alter Benz (schwarz) und sein neuer (silbern).Im Original:
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Verfasst: Di 18. Okt 2011, 07:59
von a-aus-k
@guido: bei deinem "grünen" haste ja ein nettes kennzeichen hinten zusätzlich drangeschraubt.
trägt dies nicht zum strafbestand "kennzeichenverfälschung" bei???
-grins-
andy
p.s. zum thema schein mit 17....scheinbar muss der beifahrer trotz allem nüchtern sein??
blöd :cry: da kann man die kinder ja gar nicht "richtig einsetzen"

Verfasst: Di 18. Okt 2011, 08:52
von guidolenz123
Du meinst Kennzeichenmißbrauch bzw Urkundenfälschung...und NEIN...ist es nicht. Da diese Teile kein Kennzeichen haben müssen (....das "Versicherungskennzeichen" ist kein Kennzeichen im Sinne des Gesetzes)...kann auch ein Straftatbestand wie oben nicht greifen. Zudem: Ein Schild mit lediglich Namen drauf,das nur ein völlig Blinder mit einem regulären Kennzeichen verwechseln kann,stellt auch kein Kennzeichen i.S.d.Gesetzes dar.

Wg nüchtern.
Die Youngsters müseen ja eh' bis 21 Jahre trocken fahren. Da läßt man sich eben mit dem LKFZ oder konkret auch DUO chauffieren.

Verfasst: Di 18. Okt 2011, 09:08
von wveda
a-aus-k hat geschrieben:zum thema schein mit 17....scheinbar muss der beifahrer trotz allem nüchtern sein??
blöd :cry: da kann man die kinder ja gar nicht "richtig einsetzen"
Man kann ja die halb blinde, gehbehinderte, taube Oma mit eintragen lassen. Hauptsache sie hat noch den Führerschein und keine Punkte in Flensburg.
Die ist ganz froh, wenn "et Enkelchen" sie mal durch die Gegend kutschiert.

Auch ist nicht festgelegt, dass der "Begleiter" unbedingt "neben" dem BF17-Fahrer sitzen muß.

Alternativ kann man ja mit dem LKFz-Taxi von der Kneipe abgeholt werden. Dafür würde ich aber ein Modell der Firma www.mega-vehicles.com empfehlen. :P

002) wveda

Verfasst: Di 18. Okt 2011, 09:27
von guidolenz123
wveda hat geschrieben:
a-aus-k hat geschrieben:zum thema schein mit 17....scheinbar muss der beifahrer trotz allem nüchtern sein??
blöd :cry: da kann man die kinder ja gar nicht "richtig einsetzen"
Man kann ja die halb blinde, gehbehinderte, taube Oma mit eintragen lassen. Hauptsache sie hat noch den Führerschein und keine Punkte in Flensburg.
Die ist ganz froh, wenn "et Enkelchen" sie mal durch die Gegend kutschiert.

Auch ist nicht festgelegt, dass der "Begleiter" unbedingt "neben" dem BF17-Fahrer sitzen muß.

Alternativ kann man ja mit dem LKFz-Taxi von der Kneipe abgeholt werden. Dafür würde ich aber ein Modell der Firma www.mega-vehicles.com empfehlen. :P

002) wveda
Aber "im Kofferraum" darf der Beifahrer auch nicht verschnürt werden,Bild
oder gar auf dem Kofferraum sitzen.

Verfasst: Di 18. Okt 2011, 09:34
von guidolenz123
Doppler sorry

Verfasst: Do 20. Okt 2011, 07:09
von a-aus-k
ja, aber wenn man die oma eintragen lässt..die muss doch dan nebendran sitzen, oder?
gehen auch pappmodelle (a' la baymatch-modell's)?
egal, das passende auto für's mädel hab ich schon!!!
meinemkumpel ist gestern eingefallen"hey, so ein mazda mx5-cabriolet, wie du suchst, steht noch hier in der scheune"
freu

andy

Verfasst: Do 20. Okt 2011, 09:02
von guidolenz123
Begleiter muß sich IM Auto ( Fahrgastzelle) befinden...---wo da ist wurscht.

Verfasst: Do 20. Okt 2011, 10:52
von wveda
guidolenz123 hat geschrieben:Begleiter muß sich IM Auto ( Fahrgastzelle) befinden...---wo da ist wurscht.
Richtig, bei meinem 8-Sitzer ganz hinten rechts in der Ecke. Das sind dann diagonal ca. 3m entfernt vom Fahrer.

Aber abgesehen davon, wenn man direkt neben dem Fahrer sitzt, hat man ja auch keine Chance irgendetwas zu machen. Darf und soll man ja auch nicht.
Nur "gut zureden" ist erlaubt und hoffen, dass einem soetwas nicht passiert.

http://www.localxxl.com/de/lokal_nachri ... 28566-ftr/

http://www.feuerwehr.de/einsatz/bericht ... hp?n=16171