zulassung als Leichtkraftfahrzeug

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

Moderatoren: guidolenz123, Fichte

Antworten
Benutzeravatar
mediamarco
Beiträge: 10
Registriert: Fr 16. Feb 2007, 12:31

zulassung als Leichtkraftfahrzeug

Beitrag von mediamarco » Fr 16. Feb 2007, 12:39

Hallo,

Ich habe einen Ligier Optima bekommen. Nun möchte ich ein Versicherungskennzeichen für das "Auto" haben. Es war aber vorher als PKW angemeldet( mit allem drum und dran. KFZ-steuer, Versicherung, TÜV...) wie kann ich das jetzt wieder rückgängig machen? Muß ich zum TÜV oder zur Zulassungsstelle, oder sonst wo hin? ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

gruß
mediamarco

hippykind
Beiträge: 30
Registriert: Fr 30. Mär 2007, 12:38
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Erftstadt

erts PKW, dann Leichtkraftfahrzeug????

Beitrag von hippykind » Di 3. Apr 2007, 07:20

Hallo, ich habe das gleiche Problem!
Seit Gestern bin ich auch stolzer Besitzer eines Optima II und das Fahrzeug war bisher mit TÜV, etc. zugelassen. Natürlich habe ich überhaupt keinen Bock, den TÜV, die Zulassungsstelle und unsere geliebten Steuereintreiber reich zu beschenken: weil ich eigentlich ja ein Leichtkraftfahrzeug habe. Warum der vorherige Blödmann das "Auto" als Auto angemeldet hatte ist mir ein Rätsel! Was machen wir denn nun? Antwort gab es ja bisher keine im Forum. Ich rufe ijetzt erst mal den TÜV an, da die Zulassungsstelle meinte, ich müsse erst einmal vorbei kommen: wie denn, mit dem Fahrrad? Dann die Versicherung, weil ich bestimmt keine Doppelkarte holen möchte, wie die Zulassungsstelle meinte, und und und!
BG, Andrea
"GRÜNLEGER" läßt grüßen:
scharf ist, was scharf schmeckt!

hippykind
Beiträge: 30
Registriert: Fr 30. Mär 2007, 12:38
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Erftstadt

sieht ganz schlecht aus!

Beitrag von hippykind » Di 3. Apr 2007, 08:15

So, habe jetzt reichlich telefoniert und habe ganz schlechte Nachrichten (mit denen ich mich so noch nicht zufrieden geben werde!): der Optima II gilt als Pkw und kann bei unserem TÜV nicht umgeschrieben. Hätte ich einen EU-Schein dann ja, so nein. Ligier Deutschland stellt keine aus, für die alten Fahrzeuge. Auf meine Frage, wie das dann Kollegen mit ihren "alten" Ligiers geschafft haben, meinte man, wenn die als Leichtkraftfahrzeug gegolten hätten, dann wäre das halt so! !!??? Klasse!
Ich bin jetzt etwas ratlos, das hatte ich mir wirklich anders vorgestellt. Ich dachte ich fahre zum TÜV, zeige denen den Fahrzeugbrief und lasse einfach, gegen eine Gebühr, das Fahrzeug umschreiben auf Leichkraftfahrzeug: keine Canche!
Was nun, daqs kann doch nicht sein!
"GRÜNLEGER" läßt grüßen:
scharf ist, was scharf schmeckt!

ceberius
Beiträge: 3
Registriert: Mo 28. Aug 2006, 13:36
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: hamburg

Verstehe ich jetzt nicht....

Beitrag von ceberius » Di 3. Apr 2007, 14:19

da es meines Wissens doch 2 Arten von Leichtfahrzeugen gibt.
Der mit 4 KW läuft 45 kmh und hat das kleine Versicherungskennzeichen.
Der andere hat 5 KW und fährt dann 60 kmh,und hat dann ein NORMALES Kennzeichen.
Dieser muss auch zum Tüv.Habt ihr das vor dem Kauf nicht beachet?
Oder habe ich jetzt einen Denkfehler???

mfg ceberius

hippykind
Beiträge: 30
Registriert: Fr 30. Mär 2007, 12:38
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Erftstadt

leider falsch gedacht!

Beitrag von hippykind » Di 3. Apr 2007, 14:53

Hallo,
stimmt leider nicht: zumindest meiner ist exakt so, wie nach Klasse S ein Leichtkraftfahrzeug sein sollte: 49 ccm, 45km/h, 320 kg Leer. Das Problem ist, dass ältere Fahrzeuge keine Betriebserlaubnis wie ein kleiner Quad oder Moped haben und im Schein nur normaler Personenkraftwagen steht. Früher wurden diese KFZ als KFZ zugelassen, mit TÜV, später mit ASU, mit geringer Steuer und normalen Kennzeichen. Mein Auto ist schon seit 1999 abgemeldet. Wie ich bisher in Erfahrung bringen konnte geht das jetzt folgendermaßen: Auto muss zum TÜV, dort wird ein Gutachten erstellt nach STVO §21 (entspricht aber der sogenannten Vollabnahme, die aber vom Aufwand her gar nicht so eine große Sache sein soll, wie allgemein immer angenommen). Danach zur Zulassungsstelle und fertig! Ich habe das jetzt mal unten angehängt, worauf man achten muss, hoffe es hilft meinem Kollegen auch!
Auskunft Kraftfahrbundesamt:

Einen ARF (Gutachter) suchen für die Abnahme nach §21.
Erstellung eines Gutachten für Klassifizierung des Fahrzeugs nach Klasse (Leichtkraftfahrzeug, oder sogenannter Klasse S) durch den TÜV. Dieses Gutachten MUSS von der Zulassungsstelle akzeptiert werden und daraufhin eine Art Betriebserlaubnis ausgestellt: Ziel: Befreiung regelmäßig TÜV, Steuer und günstige Versicherung!

STVZO: § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. (Auszüge!!!!)
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein andere Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.
Quelle: Quad Zulassungsrichtlinien - 31/01/2007 15:03 http://www.jena.de/verwalt/b_amt/kfz/ht ... assung.htm

Quad-Zulassung

Motorrad oder PKW? Auf die Mischung kommt es an. Bei der Zulassung von sogenannten Quads sind zulassungs-rechtliche Besonderheiten zu beachten.


1. Begriff
Kraftradähnliches Vierradkraftfahrzeug in verschiedenen Fahrzeug- und Aufbauarten


2. Mögliche Fahrzeug- und Aufbauarten
Grundlage für die Einstufung der Quads bildet die Richtlinie 92/61/EWG. Diese Richtlinie erfasst neben 3-rädrigen Kfz bis 45 km/h auch vierrädrige LeichtKfz (max. 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm) und vierrädrige Kfz (mehr als 45 km/h und mehr als 50 ccm). Allerdings beschränkt die Richtlinie die Vierradkraftfahrzeuge auf eine Leistung von maximal 15 kW und einem maximalen Leergewicht von 400 kg.

Die Einstufung der Fahrzeuge bis 400 kg Leergewicht (Fzg.e zur Güterbeförderung bis 550 kg) und/oder bis 15 kW Motorleistung erfolgt deshalb in folgende Arten:

Schl. Nr. 2404
LEICHT-KFZ BIS 45 KM/H
Leichtkraftfahrzeug - vierrädrig, unter 350 kg Leergewicht, Vmax 45km/h



3. Betriebserlaubnis oder Fahrzeugbrief?


Grundsätzlich müssen fast allen QuadŽs Fahrzeugbriefe zugeteilt werden. Eine Ausnahme davon stellen lediglich vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Schl. Nr. 2404) dar. Gemäß § 18 Abs 2 Nr. 4b StVZO sind dies QuadŽs mit einer Leermasse von max. 350 kg; einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder weniger, bzw. einer Nennleistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen. Diese Fahrzeuge erhalten eine Betriebserlaubnis und werden mit Versicherungskennzeichen versehen (§ 18 Abs 4 Nr. 3 Satz 2 StVZO).


4. Kennzeichengröße und -anbringung

LEICHT-KFZ BIS 45 KM/H
Versicherungskennzeichen
hinten



1) Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge (VkBl. 03/2005 S. 26)





5. Haupt- und Abgasuntersuchung, Fristen

LEICHT-KFZ BIS 45 KM/H
HU: entfällt
AU: entfällt*

.
AU: entfällt*

*) Ausgenommen von der Abgasuntersuchungspflicht sind nach § 47a StVZO:

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (§ 18 Abs.2 Nr.4b)
Kfz mit Fremdzündungsmotoren (Otto) mit zGG<=400kg oder vmax<=50 km/h
Kfz mit Kompressionszündungsmotoren (Diesel) vmax<=25km/h
lof Zugmaschinen

Bei anderen Quad mit Kraftradmotor und Kraftradauspuff ist eine Abgasmessung z.Z.nicht möglich. Es besteht deshalb keine AU-Pflicht, bis die sogenannte Umweltuntersuchung kommt.



6. Notwendige Fahrerlaubnisklasse/Schutzhelm

Klasse S, B, L und T in Abhängigkeit von Höchstgeschwindigkeit, Hubraum und Leermasse und Verwendung.


> 6 km/h
> 32 km/h
> 45 km/h
> 60 km/h
< 60 km/h

Einsatz als LeichtKfz
u. a.
S*
S*
S*
B
B

Einsatz als lof Zug-
maschine
keine
L
T
T
B

*) Die Klasse S umfasst dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge miteiner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren)
oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei Dieselmotoren
oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kW bei Elektromotoren
und nicht mehr als 350 kg Leermasse (bei vierrädrigen Leichtkrafträdern, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)


Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluss des Bundesrates eine gesetzliche Helmpflicht. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.




7. Versicherungspflicht

Es besteht eine grundsätzliche Versicherungspflicht für Quads. LEICHT-KFZ BIS 45KM/H benötigen ein Versicherungskennzeichen, alle anderen Fahrzeugarten einen Versicherungsnachweis (Doppelkarte) bei der Zulassung des Fahrzeuges




8. Kfz-Steuer

Alle Fahrzeugarten mit Ausnahme von LEICHT-KFZ BIS 45KM/H unterliegen der Steuerpflicht.




10. Rechtsquellen

Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge
(VkBl. 03/2005 S. 26)
Schreiben des Thür.LVA Weimar, Az. 530.42-3614.2-07/02
"GRÜNLEGER" läßt grüßen:
scharf ist, was scharf schmeckt!

ceberius
Beiträge: 3
Registriert: Mo 28. Aug 2006, 13:36
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: hamburg

Beitrag von ceberius » Di 3. Apr 2007, 15:58

Mein Gott....wer soll-als Otto Normalverbraucher da auch noch durchblicken!
Das mit der KW Angabe gilt auch nur bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb.
Naja...man lernt nie aus.Und viel glück,das ihr das noch hinbekommt.

gruss ceberius

Benutzeravatar
Peter Büssenschütt
Beiträge: 35
Registriert: Mi 30. Aug 2006, 09:15
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: 27749 Delmenhorst
Kontaktdaten:

Beitrag von Peter Büssenschütt » Di 3. Apr 2007, 16:36

Hallo Leute !!! Ich glaub ich hab' eher schlechte Nachrichten . Nach meinem Wissensstand ist das grösste Problem, das ein Leicht Kfz eine EG Übereinstimmungserklärung (CDC) haben muss. Soll heissen : der Hersteller des Fahrzeuges hat das Fahrzeug einmal Europaweit abnehmen lassen . Dann hat jedes Leicht Kfz ein Zertifikat als eben Dieses zum Strassenverkehr zugelassen zu werden. Wenn also die " Kiste " einmal als KFZ zugelassen wurde(60 Km/h ? ), müsst ihr euch einen guten Sachverständigen bzw. DEKRA Menschen suchen der auf EU Zulassungen spezialisiert ist . ( Oder ein guter Händler mit Vitamin B / Beziehungen ) Ich hoffe ich konnte helfen MfG.: PIT (seit 11.11.06 begeisterter LIGIER X-TOO Max Fahrer)[/i]

hippykind
Beiträge: 30
Registriert: Fr 30. Mär 2007, 12:38
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Erftstadt

nicht als KFZ mit 60, sondern echte 50kim/h!

Beitrag von hippykind » Mi 4. Apr 2007, 11:51

Hallo Ihr Lieben,
ja es ist verwirrend, aber dafür bin ich jetzt da (Scherz!!!!!).
Mit dem Diesel und den 4 Kw, ist genau, was mir der Mann vom Kraftfahrbundesamt auch sagte: "... die bei der Zulassungsstelle, schnallen genau an der Stelle wo dann von DIESEL mit 4 KW die Rede ist, spätestens überhaupt nichts mehr...".
ich habe gleich den TÜV-termin und boxe das durch!! Natürlich melde ich mich wieder, sobald neue Infos da sind. Mit der EU Zulassung das stimmt, ist ein Weg, der möglich gewesen wäre, wenn: Ligier da helfen würde, was sie aber nicht ,machen, bei den alten Autos, wie sie mir sagten!! Verwirrend ist aber, dass mein KFZ in der Tat mit 45 KM/h (sorry, nicht 50) zugelassen war, als KFZ!! Irre das Ganze, nicht! Schaun wir gleich mal, ob ich ausflippen muss, beim TÜV, oder Glücklich nach Hause komme. Aber: irgendwie ist mein Heimatland ja schon "etwas ganz Besonderes" und die vielen lieben Kollegen auf`m Amt sind auch klasse. Einer vom TÜV: " ... Leichtkraftfahrzeug wollen sie daraus machen, wat is dat denn? Sowat gippt et hier nit bei uns!"

Bis denne, AG
"GRÜNLEGER" läßt grüßen:
scharf ist, was scharf schmeckt!

hippykind
Beiträge: 30
Registriert: Fr 30. Mär 2007, 12:38
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Erftstadt

Geschafft!

Beitrag von hippykind » Fr 6. Apr 2007, 08:13

Hallo Ihr Lieben,

mein KFZ ist jetzt ein Leichtkraftfahrzeug!
Ich bin noch immer total erschöpft und meiner armer Mann, mußte erst einmal die hintere, linke Handbremse reparieren, weil der TÜV diese so angerissen hatte, dass der Bügel am Rad abgebrochen war .... und es gab noch viele, viele kleine Anekdoten!, die ich Euch erspare.
Ich schließe jetzt unter dieser Rubrik und behalte alle Informationen für mich (kleiner Scherz) und berichte nun insgesamt noch einmal für Alle, die das Gleiche vor sich haben, wie es gemacht wird (mediamarco!) unter OFF TOPIC. Damit etwas kürzer wird!

Bis denne A.G.
"GRÜNLEGER" läßt grüßen:
scharf ist, was scharf schmeckt!

atze
Beiträge: 8
Registriert: Fr 4. Mai 2007, 18:48

hilfe

Beitrag von atze » Fr 4. Mai 2007, 19:14

hallo, ich habe das selbe problem ich habe mir vor ein paar tagen bei ebay ein aixam gekauft in der absicht als leicht fahzeug anzumelden habe dann aber erfahren das der wagen als richtiges auto angemeldet war, ich bin echt fertig mit meinen nerven da ich schon 1500 euro bezahlt habe und nur führaschein klasse "s" habe, wie kann ich es beim tüv als leichtkraft fahzeug anmelden?
danke mfg

leenders
Beiträge: 12
Registriert: So 22. Jul 2007, 11:20
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Hallo Leidensgenossen

Beitrag von leenders » So 22. Jul 2007, 11:44

atze hat geschrieben:hallo, ich habe das selbe problem ich habe mir vor ein paar tagen bei ebay ein aixam gekauft in der absicht als leicht fahzeug anzumelden habe dann aber erfahren das der wagen als richtiges auto angemeldet war, ich bin echt fertig mit meinen nerven da ich schon 1500 euro bezahlt habe und nur führaschein klasse "s" habe, wie kann ich es beim tüv als leichtkraft fahzeug anmelden?
danke mfg
Ich habe auch ein LeichtKFZ gekauft. Ligier JS14

320Kg leer 49ccm 3Kw.

Angeblich mit Mopedkennzeichen seit mehreren Jahre so gefahren.

Jetzt stelle ich hier fest, daß das Fahrzeug keine allgemeine Betriebserlaubnis hat, also als normales Kfz gilt.

Mein Verkäufer hat dies einfach unterschlagen und so getan als ob dies erlaubt sei.

Ich bin ein wenig rechtlich versiert und sehe den Tatbestand der arglistigen Täuschung 123BGB (Rückabwicklung des Kaufs) sowie den Tatbestand des Betruges falls der Nachweis gelingt: er hat es gewusst, daß das unzulässig war, was er getan hat.

Bei Euch dürfte das ähnlich sein. Dieses Stück Papier im Bürokratenland BRD.

ich werde meinen mal kontaktieren wie er sich zur Sache stellt.
Rolf

mannvonhippykind

Rolf: schau mal in die Rubrik KFZ, PKW mit Fahrzeugbrief ...

Beitrag von mannvonhippykind » Fr 27. Jul 2007, 06:54

Hallo Rolf: Bitte schau mal in die Rubrik: KFZ, PKW mit Fahrzeugbrief, zulassen als Leichtkraftfahrzeug. Irgenwelche Papiere müssten doch dabei sein und die Prozedur, die ich beschrieben habe ist nachvollziehbar und bindend nach geltendem Recht, auch für die Zulassungsstelle!
Es ist natürlich nicht o.k. dass der Verkäufer ohne entsprechende Unterlagen behauptet hat, er hätte immer mit Mopedkennzeichen das Fahrzeug angemeldet gehabt, aber steht es denn auch als solches (Leichtkfz mit 45Km/h) eindeutig im Kaufvertrag?

Wenn das Töfftöff technisch o.k., ist, würde ich den Artikel von mir einfach ausdrucken und mit zum TÜV nehmen!

BG, Martin

leenders
Beiträge: 12
Registriert: So 22. Jul 2007, 11:20
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Rolf: schau mal in die Rubrik KFZ, PKW mit Fahrzeugbriei

Beitrag von leenders » Mo 30. Jul 2007, 13:05

mannvonhippykind hat geschrieben:Hallo Rolf: Bitte schau mal in die Rubrik: KFZ, PKW mit Fahrzeugbrief, zulassen als Leichtkraftfahrzeug. Irgenwelche Papiere müssten doch dabei sein und die Prozedur, die ich beschrieben habe ist nachvollziehbar und bindend nach geltendem Recht, auch für die Zulassungsstelle!
Es ist natürlich nicht o.k. dass der Verkäufer ohne entsprechende Unterlagen behauptet hat, er hätte immer mit Mopedkennzeichen das Fahrzeug angemeldet gehabt, aber steht es denn auch als solches (Leichtkfz mit 45Km/h) eindeutig im Kaufvertrag?

Wenn das Töfftöff technisch o.k., ist, würde ich den Artikel von mir einfach ausdrucken und mit zum TÜV nehmen!

BG, Martin
Glückwunsch prima

Jetzt die Frage was hat es gekostet ?

Hier der Typ vom TÜV sagte 95 €

Da wird es schon anders, er meinte auf jeden Fall ASU Pflicht sei neu.

macht 18Euros extra

Rolf

mannvonhippykind

noch mal ran an die Sache!

Beitrag von mannvonhippykind » Do 2. Aug 2007, 06:57

Egal was der Mann vom TÜV sagt, scheinbar redet er gerne: er MUSS seine Gebühren nach Gebührenkatalog berechnen und ASU gibt es auch nicht in der Klasse LKZ. Es scheint als glaube er eine "echte" Vollabnahme machen zu müssen: das ist falsch! Die genaue Prozedur steht in dem "Artikel" und die Preise orientieren sich an der Prozedur: Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung gemäß § 4 FZV vornehmen zu lassen, damit eine Betriebserlaubnis für ein Leicht-KFZ bis 45 Km/h erstellt werden kann.
Ich würde mal beim TÜV in Düren anrufen und nach dem "Experten" für die Mopedautos fragen (ich habe leider den Namen vergessen!).
Wer nicht fragt, der nicht gewinnt und Ärzte, Anwälte und der TÜV sind nicht Gott ähnlich!

Steffen
Beiträge: 19
Registriert: So 7. Okt 2007, 23:36
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: in der Nähe von Idstein im Taunus

Beitrag von Steffen » Mo 15. Okt 2007, 00:19

Hallo zusammen,

ich war letzte Woche mit den Infos aus diesem Forum, sowie Fahrzeugbrief und letzte HU-Bescheinigung, gültig bis 10-08, beim Tüv.
Als ich ihm erklärte was ich vorhabe, bekam er große Augen.
Nachdem er 3 Telefonate gemacht hatte, kopierte er sich den Brief und versprach mir einen Rückruf.
Am nächsten Tag der Rückruf. Papiere können abgeholt werden und KFZ muß nicht vorgefahren werden (Zitat: "Muß dann ja eh nicht mehr zum TÜV"). ASU war sowieso nicht erforderlich. Bleibt nun bei dem Versicherungskennzeichen auch so.

Der ganze Spaß hat 50.-€ und ein paar Cent gekostet.

Laßt Euch bloß nicht über den Tisch ziehen. Wem es hilft, kann ich ja die Quittung vom TÜV zufaxen :!: :!: :!:

Nun muß ich noch auf die Zulassungsstelle. Mal sehen wie die sich anstellt :roll:

Gruß
Steffen

Achso, habe ganz vergessen hippykind für die Ausführliche Information zu Danken :oops:
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

Steffen
Beiträge: 19
Registriert: So 7. Okt 2007, 23:36
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: in der Nähe von Idstein im Taunus

Beitrag von Steffen » Mo 22. Okt 2007, 13:11

So, nun ist alles geschafft.

Auf der Zulassungsstelle gab es zwar erst Verwirrung, aber dann alles glatt gelaufen. Kosten: knapp über 20.- Euro (mit abmelden der bestehenden Zulassung).

Heute beim ADAC gewesen und ein Nummernschild für 30.- Euro gekauft ( bis März 08 ).

Nun kann es losgehen :D :D :D

Gruß
Steffen
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

speed-freak
Beiträge: 88
Registriert: Mi 17. Okt 2007, 19:56

Beitrag von speed-freak » Di 23. Okt 2007, 21:23

Es tut mir leid, wenn meine Antwort jetzt so rüberkommt, als wenn ich euch nur verkackeiern will... Nein ich wäre wirklich dafür unser schönes Land von vorn bis hinten zu bescheißen, tut mir leid ist aber so :oops: , naja ich dachte daran, die "normalen" Papiere "verschwinden" zu lassen und beim TÜV anhand eines Kaufvertrages einfach neue LeichtKFZ- bzw. eine einfache AGB (Allgemeine Betriebserlaubnis) zu beantragen... Ja obs geht, mal sehen... :wink:

Steffen
Beiträge: 19
Registriert: So 7. Okt 2007, 23:36
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: in der Nähe von Idstein im Taunus

Beitrag von Steffen » Do 25. Okt 2007, 18:40

Hallo speed-freak,

dabei wirst Du Dich wohl selbst "bescheißen" :?

Ohne Papiere (Kaufvertrag hat keinerlei Wertung - kann ja selbst geschrieben sein)brauchst Du erstens den Nachweis vom KBA, daß das Fahrzeug nicht gestohlen ist und zweitens ne Vollabnahme beim Tüv um neue Papiere zu bekommen.
Viel Spaß dabei :?

Gehe lieber den korrekten, einfacheren und günstigeren Weg.

Gruß
Steffen
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom

speed-freak
Beiträge: 88
Registriert: Mi 17. Okt 2007, 19:56

Beitrag von speed-freak » Fr 26. Okt 2007, 13:10

Ja Steffen da hast du recht... ich meinte nur, dass hier im deutschen Staate alles sooo kompliziert ist und das nervt... naja könntest du vielleicht auch in meinen Thread antworten?!- der ist direkt unter diesem hier... wollte mal wissen wie ich es in diesem Fall machen kann/soll??!

Antworten