45Km/h Autos in Österreich

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Marcel
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45Km/h Autos in Österreich

Beitrag von Marcel » Fr 28. Jan 2011, 22:06

Hallo!

Es tut mir leid falls diese frage hier schon mal gestellt wurde. Hab da irgendwas gelesen von dem Ligierfreak der da so eine ähnliche frage gestellt hat aber wurde daraus nicht schlau :)

Ich blicke da nicht ganz durch, im internet (deutscher Anbieter) hab ich einen alten Fiat gesehen der als 25km/h Auto zugelassen wird und mit einem mopedschein gefahren werden darf.

Irgendwo anderst (ein Französischer Verkäufer)hab ich einen Chevrolet gesehen der als 45km/h Auto zugelassen wird und mit 16 gefahren werden kann. Dürfte ich so eines fahren? habe ja einen Mopedschein, extra noch einen Leichtkraftfahrzeug schein gemacht

Und ein normales auto auf 45km/h drosseln und als LKFZ zuzulassen ist das möglich? Dazu müsste ich ein sehr leichtes Fahrzeug kaufen oder? :D

Vielen Dank!

mfg
Marcel

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Niko
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Beitrag von Niko » Di 1. Feb 2011, 01:35

da steht was von österreich - fragst du für die zulassung in österreich ?

für deutschland ist es ja klar :

25 kmh ist krankenfahrstuhl und ohne hubraum / leistungsgrenze sondern wohl nur die 25m/h. hier kann man also einen normalen pkw auf 25 km/h drosseln und hat einen krankenfahrstuhl mit 25 km/h.

45 km/h hat als diesel max. 4kw und 45 km/h und max 350 kg leergewicht, oder
45 km/h als benziner max. 50 ccm und max 350 kg keergewicht, oder
45km/h und als e-fahrzeug mit max. 4 kw und max 350 kg leergewicht.
alles andere ist kein lkfz. natürlich kann man einen normalen pkw auf 45 km/h drosseln, doch wird dieser im allgemeinen die 350 kg leergewichtsgrenz nicht schaffen und er ist dann somit kein lkfz.

wie nun die gesetzeslage in frankreich ist und in österreich etc ist mir nicht bekannt, soltle aber in angleichung von wegen EU in den nächsten 100 bis 200 jahren angeglichen sein ;-)

evtl. hilft dir die info ja ? :-)

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linker
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Beitrag von linker » Di 1. Feb 2011, 06:39

Hallo Niko

Soviel mir bekannt ist, ist es in Austria auch so.

Marcel
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Beitrag von Marcel » Di 1. Feb 2011, 16:38

Hy

Danke für die super Info. Jetzt weiß ich Bescheid :)

Kann aber auch sein das dieses Fahrzeug in Frankreich nur mit einem Führerschein der Klasse F gefahren werden darf. Im Internet bin ich auf so eine seite gestoßen (DE), die Fahrzeuge auf 45km/h umrüstet. Dort steht auch dabei mit der Führerscheinklasse F.

Vielen Dank nochmal :D

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Niko
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Beitrag von Niko » Di 1. Feb 2011, 17:03

hi,

dann gib uns doch die seite bekannt,
evtl sucht ja jemand genau solch eine seite auch einmal ;-)

Marcel
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Beitrag von Marcel » Di 1. Feb 2011, 18:13

Hier dir URL : http://www.deltamotor.ch/start.htm

Hab mich geirrt , sind aus Schweiz :oops:

Giorgio
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Beitrag von Giorgio » Do 3. Feb 2011, 20:08

Hallo Nico,

zu deine info bezüglich Motorisierte Krankenfahrstühle ist folgendes
zu ergänzen.


* Die bis 31.12.1998 geltende Regelung.

Denn bis zum 31.12.1998 war der Krankenfahrstuhl in § 18 Absatz 2 Nr. 5 StVO wie folgt definiert:

"...nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit höchstens zwei Sitzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h".

Betrug die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Krankenfahrstuhls mehr als 10 km/h, war Fahrerlaubnis Klasse 5 erforderlich. Nicht ausgeschlossen war die Benutzung von motorisierten Krankenfahrstühlen durch Personen, die weder gebrechlich noch behindert waren, denen aber der Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 zu beschwerlich oder durch Gerichtsbeschluss oder Entscheidung der Verwaltungsbehörden verwehrt war.

* Was ab 01.01.1999 galt

Mit der Änderung des Fahrerlaubnisrechts zum 01.01.1999 wurde die Fahrerlaubnispflicht für Krankenfahrstühle abgeschafft und stattdessen eine Prüfbescheinigung wie für das Führen von Mofas vorgeschrieben; Krankenfahrstühle bis 10 km/h bbH durften aber weiterhin ohne Nachweis einer Fahrberechtigung gefahren werden. Zugleich wurde der Krankenfahrstuhl neu definiert als:

* einsitziges Kraftfahrzeug,
* nach der Bauart zum Gebrauch durch körperliche behinderte oder gebrechliche Personen bestimmt,
* Leergewicht max. 300 kg,
* bbH 25 km/h.
und so weiter,und so weiter.

Motorisierte Krankenfahstühle haben den Typ Schlüssel Nr. 2001

Pkws die auf 25 gedrosselt sind und mit eine Mopettkennzeichen ausgestattet sind,
sind Führerscheinpflichtig.

Mfg. giorgio

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Niko
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Beitrag von Niko » Fr 4. Feb 2011, 09:35

das wiederum bedeutet das der fiat panda mit 25 km/h zulassung vom fahrer einen führerschein welcher klasse voraussetzt ?

und wie ist das mit den alten ührerscheinen ? in diesen steht ja klar wie das fahrzeug zu sein hat was sie fahren - diese behalten ja weiterhin gültigkeit, somit können besitzer der entsprechend alten führerscheine ja ihre "schätzchen" weiter fahren - oder ?

Giorgio
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Beitrag von Giorgio » So 6. Feb 2011, 20:27

Alte Klasse 3, oder heute Klasse B

Es gab, oder es gibt eine alte Reglung bis 6 Stundenkilometer Führerschein frei.
Das hat aber mit den heutigen Krankenfahrstühle 10,25 oder 30 Km/h nichts zu tun.
Die alten Führerscheine behalten ihre dem entsprechende ausgewiesene Gültigkeit.


Giorgio

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Beitrag von Niko » Mo 7. Feb 2011, 09:43

die alte klasse 3 ist doch eh pkw ......

Martin555

Beitrag von Martin555 » Mo 7. Feb 2011, 11:33

Niko hat geschrieben:das wiederum bedeutet das der fiat panda mit 25 km/h zulassung vom fahrer einen führerschein welcher klasse voraussetzt ?
Giorgio hat geschrieben:Alte Klasse 3, oder heute Klasse B

Giorgio
Ist doch klar beantwortet worden!!!

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