COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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entzueckenderbussard
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COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von entzueckenderbussard » So 8. Jan 2023, 17:45

Guten Tag,

TL;DR:
gehe ich richtig in der Annahme, dass ich ein gebrauchtes LKfZ nur kaufen kann, wenn der Besitzer COC-Papiere im Original hat?

Lange Version:
ich bin auf dem LKfZ-Gebrauchtwagenmarkt z.Z. unterwegs und ich meine es hier mit einer haarsträubenden Situation zu tun zu haben. Ich habe bereits gesehen:
- österreichische Papiere
- holländische Papiere
- Papiere weiterer EU-Staaten
- Kopien(!)
und all das scheint anstandslos versichert zu werden u. Polizeikontrollen standzuhalten; laut jeweiligem Verkäufer (was ich nichtmal in Frage stelle). Aussagen im Sinne von "EU, alles easy".

Jedoch:
während ich jetzt kein Rechtsverdreher bin, habe ich hier gehörige Zweifel ob das Alles so cool ist, wenn man Rechtssicherheit will.
Ich verstehe das so (und bin Laie): der Hersteller, z.B. Aixam, stellt, bei Produktion, ein COC aus. Dieses verbrieft sowohl Eigentum (Fahrgestellnummer steht drin), als auch beschreibt es das LKfZ technisch (=Betriebserlaubnis). Jetzt wird das LKfZ irgendwohin importiert, und die Behörden desjenigen Landes, in welches es importiert wird, stellen landesspezifische "Papiere" aus, basierend auf der jeweiligen COC (v. Aixam). Alles toll. Bei uns in Dtl. wäre das die Zulassungsbescheinigung Teil 1=Fahrzeugbrief; wenn es denn kein L6e-LKfZ wäre.
Folgerichtig benötige ich, in Dtl. gegenüber Polizei u. Versicherung (Verkehrkontrolle u. etwaige Schadenregulierung) die COC im Original. Jedes weitere "Papier" kann ich mir - gelinde gesagt - "an den Hut stecken", im Zweifelsfall. Das COC ist in Dtl. Eigentumsnachweis + Betriebserlaubnis; alle ausländischen Papiere hier nichts wert. Diese wurden auf Basis der COC mal ausgestellt und man kann davon ausgehen dass der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist; sonst wäre er nicht im Besitz eines solchen Dokuments; alles gut. Jedoch in Dtl. "bringen" tut mir das nichts. So verstehe ich die Rechtslage. Könnt ihr mich bitte korrigieren; sollte ich hier falschliegen?

Zuletzt wäre noch zu sagen (wie ich's verstehe):
kann ich denn, bei fehlendem COC, eine TüV Vollabnahme machen lassen? Und basierend worauf? Dem ausländischen Papier? Und mit welchem Ergebnis? Einer Zulassungsbescheingung Teil 1? Ein sonstiges Gutachten mit amtlichem Stempel, d.h. sicherlich nicht kopiert(!)?; das hatte ich auch schon bei Ebay. Eine Kopie; von welchem Papier wusste der Verkäufer dann "nicht so genau". Ok.
Und einer eidesstattlichen Versicherung ggüber TüV? Wie soll ich ohne COC mein Eigentum wirksam nachweisen? Kosten? Vom Gefühl her würde das sehr teuer.
Fragen über Fragen. Ich dachte normales-KfZ-gebraucht-kaufen sei kompliziert. Ideen? Feedback?

Danke.

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Metaphysik » So 8. Jan 2023, 18:07

Kurzfassung: In Deutschland brauchst Du entweder eine dt. Betriebserlaubnis oder die originale COC.

Das war die Theorie. In der Praxis ist alles Mögliche unterwegs, da die Versicherungen die Papiere zumeist nicht interessieren. Auch die meisten Polizisten dürften da nicht mehr durchblicken.

Alles easy bis es knallt und jemand genauer hinschaut ..

Ach ja, Du solltest auch auf max. 500 ccm achten, ansonsten darfst Du das Teil eventuell nicht fahren.

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Fichte
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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Fichte » So 8. Jan 2023, 19:10

Hey, meine (rechtliche) Abhandlung zur COC-Bescheinigung/EU-Konformitätsbestätigung ist hier nachzulesen:

viewtopic.php?f=2&t=8205

Hinsichtlich des Eigentumsnachweises genügt der schriftliche Kaufvertrag, im Übrigen gibt es die Eigentumsvermutung des Besitzers des Fahrzeuges nebst KFZ-Schlüssel und KFZ-Papiere, sehe ich also unproblematisch.

COC-Bescheinigung und Zulassungsbescheinigung Teil I sind rechtlich und gleichzeitig existent, das eine schließt das andere nicht aus bzw. führt zum erlöschen desselben.

Auch die Versicherung ist bei richtiger Angabe von FIN und Modelldaten bei fraglichen Fahrzeugunterlagen unkritisch, soweit keine Ein-/Umbauten vorgenommen wurden, welche zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von entzueckenderbussard » So 8. Jan 2023, 19:16

@Metaphysik,
ich danke dir für deine Antwort hierzu.

Zum erstverlinkten Thread:
Du schreibst:
"Nur kurz zuvor hatte ich Truckys AT Papiere gegen legale dt. Papiere getauscht."

Könntest du mir bitte kurz erklären, wie du hier vorgegangen bist? Wenn ich dich richtig verstehe, kann ich, mit ausländischen Papieren, zum TüV(?), zur Zulassungsstelle(?) gehen und bekomme dann, als Ersatz, eine "dt. Betriebserlaubnis". Die ähnelt dann derjenigen eines Kleinkraftrads, oder wie muss ich mir das vorstellen? Kostenpunkt dafür?

Zu zweitverlinktem Thread:
danke dafür tatsächlich. Ich fragte mich bereits wie ich ein Diesel-LKfZ > 500ccm denn überhaupt fahren sollte (bei der ggwärtigen Rechtslage); da gibt es ja so Einige. Ich registriere hierzu jetzt: AM bis zum 23.08.2017. 1A Info; bisher übersehen, beim Querlesen.

Zuletzt noch:
ich persönlich finde ja, dass man hier "päpstlicher als der Papst", wie du es formuliertest, garnicht sein kann. Schlimmstenfalls fahrlässig naiv kann man vielleicht sein.

Mir kam das genau so vor: "geht gut, bis es schiefgeht." & schiefgehn tut's dann wenn's drauf ankommt. Aua.
Ich nehme aber noch mit: ausländische Papiere bringen mir, in Ermangelung einer COC im Original, insofern etwas wenn ich sie tausche, gg. Deutsche.
Verbleibt als letzter Wissenshunger jetzt: wie? und wieviel Euronen, aus deiner Erfahrung?

Danke.

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Metaphysik » So 8. Jan 2023, 19:24

entzueckenderbussard hat geschrieben:
So 8. Jan 2023, 19:16
@Metaphysik,
ich danke dir für deine Antwort hierzu.

Zum erstverlinkten Thread:
Du schreibst:
"Nur kurz zuvor hatte ich Truckys AT Papiere gegen legale dt. Papiere getauscht."

Könntest du mir bitte kurz erklären, wie du hier vorgegangen bist?
Mit ein paar kleinen Reparaturen etc. hat mich das so rund 500 Euro gekostet. Vorgehen.

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Metaphysik » So 8. Jan 2023, 19:29

Bei Fahrzeugen nach 2007 sollte es auch möglich sein vom Importeur eine COC zu bekommen. Die hatten eigentlich alle eine. Fahrzeuge aus NL sind mit Vorsicht zu genießen, da haben schon einige im Forum böse Erfahrungen gemacht.

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Metaphysik » So 8. Jan 2023, 19:49

Fichte hat geschrieben:
So 8. Jan 2023, 19:10
Hey, meine (rechtliche) Abhandlung zur COC-Bescheinigung/EU-Konformitätsbestätigung ist hier nachzulesen:

viewtopic.php?f=2&t=8205
Jupp 023)

Oben angepinnt findest Du einige Abhandlungen von Fichte zur Rechtslage in dieser Rubrik.

Wenn Du es noch etwas komplizierter magst beschäftige Dich mit "Alt" Krankenfahrstühlen :lol: :lol:

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Fichte » So 8. Jan 2023, 19:50

Da mein Beitrag voraussichtlich überlesen wurde, hier nochmals:

Versicherungskennzeichen…

Im Fahrzeug von Zulassungsfreien LKfzg muss - wie folgt geregelt - mitgeführt werden:

§ 4 FZV Absatz 5) (Stand 31.12.2019)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html

(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Mithin und in der Zusammenfassung wie folgt:

(Grüne) Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I, kann mit COC-Bescheinigung trotz Zulassungsfreiheit beantragt werden)

oder

COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, egal in welcher Sprache)

oder

Datenbestätigung
(Die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.)

oder

Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
(Eine behördliche Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug, System, Bauteil oder die selbständige technische Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht; diese ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung. Zum Erhalt einer Einzelgenehmigung bei der hierfür zuständigen Behörde ist zunächst ein Gutachten auf Grundlage von Daten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder das Gutachten eines vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannten Technischen Dienstes einzuholen, § 21 StVZO.)

und (!)

Versicherungsnachweis nebst Führerschein
(Mopedkennzeichen und 45 km/h Schild)

Im Fahrzeug von Zulassungspflichtigen LKfzg muss - wie bei jedem Kraftfahrzeug - mitgeführt werden:

Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Führerschein (jeweils im Original)

COC-Bescheinigung/EU-Konformitätserklärung fehlt?

Wenn die COC-Bescheinigung beim Ankauf nicht vorhanden ist oder für das Fahrzeug verloren gegangen sind, können diese COC-Papiere (für ca. 100,00 – 200,00 EUR) gegebenenfalls und als erste Möglichkeit noch vom Hersteller (soweit noch existent) direkt angefordert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass eine gültige EU-Typengenehmigung für das entsprechende Fahrzeug jemals erteilt wurde, erkennbar an einer „e-Nummer“ auf dem Typenschild.

Herstellerseiten/Vertretung-Vertriebspartner in Deutschland

Aixam: https://aixam.de/
Casalini/Gamma-Fahrzeuge GmbH: www.gamma-fahrzeuge.de
Ligier: https://www.ligiergroup.de/
Microcar (übernommen von Ligier): https://www.ligiergroup.de/
Bellier: https://www.bellier.fr/
Chatenet: https://www.automobiles-chatenet.com/accueil.html
Grecav (Hersteller 2013 aufgelöst)/Gamma-Fahrzeuge GmbH: www.gamma-fahrzeuge.de
Italcar: http://www.italcar.com/it
JDM (Hersteller 2014 erloschen/Konkurs)
Leonardo (nichts gefunden)
Casalini: www.casalini.eu/it/
Piaggio: https://www.piaggio.com/de_DE/
Tasso (nunmehr Italcar): http://www.italcar.com/it

Als zweite und nächste Möglichkeit und anstelle einer COC-Bescheinigung kann zum Zwecke der Verwendung der (zulassungsfreien) LKfzge im Straßenverkehr auch die

Datenbestätigung des Herstellers (!)

Also, im Zuge der Recherche habe ich festgestellt, dass mit der „Datenbestätigung“ wohl das "technische Datenblatt" gemeint ist, welches u.a. über den TÜV Süd wie folgt und gegebenenfalls bezogen werden kann:

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... attservice

Es enthält alle für dieses Fahrzeug wesentlichen Daten (wie die COC-Konformitätserklärung) und dient dem TÜV für die Fertigung des anschließenden Gutachtens nach § 21 StVO. Da unsere Leichtkraftfahrzeuge (bis 6 kw, 425 kg, bis 500 ccm (Dieselmotoren) oder 50 ccm Benzinmotoren) ja aber und in der Regel nicht zugelassen werden müssen, wird dieses Datenblatt zur Vorlage bei Polizei oder Behörden genügen, eine Vollgutachten und Einzelbetriebserlaubnis wäre dann nicht notwendig.

Könnte wie folgt aussehen: https://www.directupload.net/file/d/572 ... a6_png.htm

Als dritte und letzte Möglichkeit

eine Einzelgenehmigung mit einem vorangehenden Gutachten von anerkannten Sachverständigeninstituten wie DEKRA oder TÜV (welches dieses Gutachten jedoch und in der Regel nur erstellt, wenn kein Hersteller mehr vorhanden ist, Ausnahmen sind möglich). Hierzu benötigt der Gutachter jedoch die wesentlichen Daten zum Leichtkraftfahrzeug, welches gegebenenfalls (kostenpflichtig, ca. 9,00 EUR) in Kurzform unter nachfolgender Internetadresse abgefragt und vorgelegt werden kann:
https://de.vin-info.com/
Alternativ besteht die Möglichkeit auch über die DEKRA/TÜV diese Daten belastbar/vollumfänglich zu erhalten (ca. 130,00 EUR): https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... attservice

Nebst Gutachten (ca. 120,00 EUR) kann sodann die Zulassungsstelle angelaufen werden, um dort die Einzelgenehmigung zu beantragen/zu erhalten.
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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Metaphysik » So 8. Jan 2023, 19:52

Fichte hat geschrieben:
So 8. Jan 2023, 19:50
Da mein Beitrag voraussichtlich überlesen wurde, hier nochmals:
Deshalb habe ich doch exakt eine Minute vor Dir gepostet :lol:

019)

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Fichte » So 8. Jan 2023, 20:02

Metaphysik hat geschrieben:
So 8. Jan 2023, 19:52
Fichte hat geschrieben:
So 8. Jan 2023, 19:50
Da mein Beitrag voraussichtlich überlesen wurde, hier nochmals:
Deshalb habe ich doch exakt eine Minute vor Dir gepostet :lol:

019)
Nein, nicht vor mir, sondern während ich (nochmals) schrieb…. Dein Daumen war nur schneller….. 019)
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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von entzueckenderbussard » So 8. Jan 2023, 20:11

@Fichte
dein initialer Beitrag wurde meinerseits nicht überlesen. Wir hatten nur gleichzeitig gepostet, und ich habe sodann dein verlinktes Write-Up mehrmals durchgelesen, um es möglichst umfänglich zu verarbeiten.
Dein Beitrag ist definitiv sehr aufschlussreich. Danke dafür. Ich hab in den letzten Tagen schon sehr viel hier (quer)gelesen; paar Dinge sind mir dann wohl doch (bisher) entgangen gewesen. Sorry dafür.
Finde klasse wie ihr das hier so Alles 1A dokumentiert. Nur schwant mir allmählich, dass noch etwas Wasser den Rhein herunterfließen wird, bis ich etwaig rechtssicher einen Aixam 400(-4) od. A.721 od. 500-4 od. A.741 fahren kann. Das sind so meine Favoriten bisher.

Ich subsummiere, @Fichte, @Metaphysik, dass mein initialer "Riecher" der Schlechteste nicht war. Ich brauche Original-COC od. Original-dt. Betriebserlaubnis; andernfalls wird's halt hakelig, und od. teuer, od. eben "Mission Blindflug", mit etwaig bösem Erwachen (wenn man's naiv angeht; was so garnicht mein Ding ist). Letzteres motivierte mich den Thread überhaupt aufzumachen; um mich rückzuversichern.
Alles Weitere was du, @Metaphysik, bis hierhin noch zusätzlich sagtest hab ich verarbeitet. Den gewerblichen NL-Händlern bin ich tatsächlich bereits begegnet; die kommen mir schon ne Weile - ich sag mal - komisch vor; so vom Bauchgefühl her. Scheint auch nicht ganz unbegründet zu sein.

Danke euch Beiden.

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von entzueckenderbussard » So 8. Jan 2023, 20:17

@Metaphysik,
:lol:
son "Alt"-Krankenfahrstuhl wär vielleicht auch noch was; jetzt wo du's sagst. Diskutieren wir so in 20 Jahren nochmal. Ich notier's mir.

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Metaphysik » So 8. Jan 2023, 20:28

entzueckenderbussard hat geschrieben:
So 8. Jan 2023, 20:17
@Metaphysik,
:lol:
son "Alt"-Krankenfahrstuhl wär vielleicht auch noch was; jetzt wo du's sagst. Diskutieren wir so in 20 Jahren nochmal. Ich notier's mir.
Das wird dann aber eine wissenschaftliche Abhandlung, wir haben hier bestimmt schon 20 Seiten dazu. Manche User werden da schon beim Wort "Inhaber" nervös :lol: :lol:

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von B-B » Sa 14. Jan 2023, 21:08

Hallo zusammen,

jetzt kommt der Moment wo ich mich gerade echt unbeliebt mache. Nur meine Denke evtl. liege ich auch völlig daneben.
Mir geht es nur um die Verkehrskontrolle.

Wenn meine Holländische Plastikkarte denen nicht reicht.
Mein Mega 1 ist zulassungsfrei, das ist bis Dato richtig. Er war vorher in Holland zugelassen, ist über eine VIN Abfrage dokumentiert und somit erstmalig in der EU zugelassen sowie mit Stempel (Kopiëren mit Unterschrift versehen). Eine Kopie der COC Papiere eines anderen Mega 1 mit der EU Typennummer ist vorhanden und Identisch mit meiner EU Typennummer auf dem Typenschild. Dazu habe ich noch eine Kopie des Kaufvertrages mit. Wo habe ich einen Denkfehler? Sollte doch für eine Verkehrskontrolle ausreichned sein.

ich zitiere mal von der Seite des ADAC
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... c-papiere/

***********************************************************************************************
Was sind CoC-Papiere?

Das CoC-Dokument ist jedem Fahrzeug, das dem genehmigten Typ entspricht, beizufügen: Es muss also bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt werden. ....

Gekürzt. Bitte unter obigem Link weiterlesen. Copyright .. . Metaphysik


**********************************************************************

LG Bernd
Grundsätzlich gilt:
Arbeiten an Motor, Bremse, Lenkung und Aufhängung/Fahrwerk bedürfen erweiterter Sachkenntniss.
Unbedarftes Basteln an besagten Teilen kann zu gefährlichen Fehlfunktionen führen.
Es besteht Gefahr für Leib und Leben!

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Metaphysik » Sa 14. Jan 2023, 22:00

B-B hat geschrieben:
Sa 14. Jan 2023, 21:08
Wo habe ich einen Denkfehler? Sollte doch für eine Verkehrskontrolle ausreichned sein.
Wird es wohl auch. Die rechtlichen Formalien erfüllt es trotzdem nicht. Das ist so lange egal bis sich jemand, aus welchen Gründen auch immer, die Sache genauer anschaut.

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Re: COC, ausländische Papiere, empfundenes Chaos

Beitrag von Fichte » Sa 14. Jan 2023, 23:58

B-B hat geschrieben:
Sa 14. Jan 2023, 21:08

Eine Kopie der COC Papiere eines anderen Mega 1 mit der EU Typennummer ist vorhanden und Identisch mit meiner EU Typennummer auf dem Typenschild.
LG Bernd
Da ist der Denkfehler, eine Kopie ist nicht ausreichend und wenn due Fahrgestellnummer nicht übereinstimmt auch nicht… :wink: Aber schön, von Dir wieder zu lesen…
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