Ligier JS12 nur F.Brief vorhanden Versicherungskennzeichen ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » Fr 30. Jul 2010, 09:39

Jetzt wirds kompliziert.
Meinst Du das rote (deutsche) Kennzeichen mit dem man Oldtimer/Youngtimer ab 20 Jahre fahren durfte und wenn man eins hat es auch weiternutzen darf. Dann versteh ich nicht warum Du jedes Jahr ein neues Rotes bekommen hast. Außerdem könntest Du Dein altes Bestandschutz - Kennzeichen nicht mehr auf neuerliche KFZ erweitern. Gilt nur noch für die KFZ ,die bereits aufs Rote eingetragen waren. Ob das Rote noch paralell zu H-Kennzeichen für KFZ älter als 30 Jahre ausgegeben wird ,weiß ich aktuell nicht.Glaube aber,daß das nur geplant war ,aber nicht umgesetzt wurde.
Ohne Betriebserlaubnis gings früher mit dem Roten, aber das KFZ mußte der StVZO entsprechen,was grundsätzl. ungeprüft blieb.
ODER stammts Du aus Österreich und sprichst vom normalen Wechselkennzeichen in Ö. ,das auch in BRD kommen soll in 2011. Aber ist das überhaupt rot???. Woher Du kommst kann man Deinem Profil hier im Forum nicht entnehmen.
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TaBi

Beitrag von TaBi » Fr 30. Jul 2010, 09:41

ollibenzini hat geschrieben:Hallo Leute, da bin ich wieder.

Vielen Dank für all die hinweise. Werde heute zu einem Sachverständigen fahren und mich über die Möglichkeiten der wünschenswerten Betriebserlaubnis informieren. Melde mich dann wieder.

Hinsichtlich des roten Kennzeichens haben mich wohl einige falsch verstanden. Es geht nicht um ein amtliches rotes Kennzeichen sondern um ein rotes Versicherungskennzeichen.

Bekomme seit einigen Jahren jedes Jahr ein neues und kann damit alle 50er aus meiner Sammlung fahren. Einmal bezahlt und durch die Wechselmöglichkeit sehr günstig. Voraussetzung ist ein Mindestalter der Fahrzeuge von 20 jahren. Also ab dem nächsten Jahr könnte ich den Optima damit auch fahren. Die Frage ist nur ob dafür dann trotzdem eine ordentliche Betriebserlaubnis vorliegen muß??

Gruß
Oliver
Hallo Oliver,

...dass mit den "roten Versicherungskennzeichen" ist glaube ich, weitgehend unbekannt!

Aber was willst Du jetzt Geld für einen Sachverständigen ausgeben?!- Ich würde zunächst bei der Versicherung nachfragen, ob die Vorlage der BE überhaupt erforderlich ist!!-

Die "normalen" V-Kennzeichen kannst Du sogar - online - bestellen, ausschl. unter Angabe der Fahrzeugdaten.-

gadebusch02

Beitrag von gadebusch02 » Fr 30. Jul 2010, 09:52

Hallo Oliver, hallo Tabi,

das "rote Versicherungskennzeichen" kannte ich bisher auch nicht!-

Werde mal bei meiner Versicherung anfragen, welche Voraussetzungen und Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

www.huk.de/produkte/fahrzeuge/mofamoped/index.jsp

EDIT

...Anfrage läuft!!

ollibenzini
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Beitrag von ollibenzini » Fr 30. Jul 2010, 10:04

... wie gesagt handelt es sich um ein Versicherungskennzeichen Mofa-Moped etc bis 50 ccm, von März bis Februar nur in rot. Das mindestalter der Fahrzeuge muß 20 Jahre betragen.

Bezüglich des Besuches beim Sachverständigen ist es so, das ich den Optima bereits zugelassen habe. Meine Versicherungsagentin hat es wohl nicht grafft das ich einen Fahrzeugbrief und keine Betriebserlaubnis vorgelegt habe. Also der Optima ist jetzt mit versicherungskennzeichen angemeldet- das rote würde erst ab dem nächsten Jahr wegen der 20 Jahre funktionieren. Letztendlich habe ich aber keine ordentliche Betriebserlaubnis sondern nur den Fahrzeugbrief. Außerdem ist das Gerät zum Cabrio umgebaut und im Fahrzeugbrief steht unter Aufbauart: Geschlossen. Was soll ich den lieben Ordnungshütern erzählen wenn ich angehalten werde, was in Zukunft sehr wahrscheinlich sein wird da die Optik des Optima aufgrund der Tatsache das er offen ist, nun eine ganz andere ist und sich alle danach umdrehen.
Gruß
Oliver

gadebusch02

Beitrag von gadebusch02 » Fr 30. Jul 2010, 11:57

Hallo Oliver,

ja, ich erinnere mich.- "Cabrio" -! Hat´s denn auch ein Verdeck??

Dann ist es ja unabdingbar, dass dafür eine Einzelprüfung erforderlich ist.-Auch im Hinblick auf den Umbau, und die Art und Weise, wie´s gemacht worden ist pp.-

Kannst dann auch ein - "gutes Gewissen" - haben, wenn Du damit unterwegs bist und die BE dabei hast.

Viel Erfolg!

Mit vielen Versicherungsagent-en / -tinnen kann man schon seinen Spaß haben...aber... wer kann soviel Spaß vertragen!!!!!Bild

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Beitrag von guidolenz123 » Fr 30. Jul 2010, 13:30

Das ist doch Deiner im Original !!!!
Sorry ...besseres Bild hab ich nicht.
Guido
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ollibenzini
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Beitrag von ollibenzini » Fr 30. Jul 2010, 15:18

Hallo Guido und Hans Jürgen.

Das Teil auf dem Foto ist das Gerät das ich habe. Ein Verdeck gibt es nicht. War heute bei einem Sachverständigen der Dekra. Der sagte mir das ich damit zum Tüv fahren muß und dort wird das mit der Betriebserlaubnis auch funktionieren. Ein weiterer Tipp war der, das ich es zuerst bei der Zulassungsstelle versuchen sollte, vielleicht würden die mir sogar eine Betriebserlaubnis ausstellen. Mal sehen, bin heute jedoch wieder ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend gefahren. Die Polizei hat mich aber auch noch nicht gesehen. Bin gespannt wenn die mich mal erblicken ob die mich mit Blaulicht und Martinshorn verfolgen werden, die Schlümpfe!

Insgesamt muß ich technisch aber noch einiges auf Vordermann bringen. Wann ich das alles machen werde weiß ich noch nicht. Sobald sich etwas neues ergibt werde ich mich wieder melden. Bis dahin VOLLEPULLE ohne BE.
Gruß
Oliver

gadebusch02

Beitrag von gadebusch02 » Sa 31. Jul 2010, 00:41

gadebusch02 hat geschrieben:Hallo Oliver, hallo Tabi,

das "rote Versicherungskennzeichen" kannte ich bisher auch nicht!-

Werde mal bei meiner Versicherung anfragen, welche Voraussetzungen und Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

www.huk.de/produkte/fahrzeuge/mofamoped/index.jsp

EDIT

...Anfrage läuft!!
dazu schreibt die HUK:

HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg; Reg.-Gericht Coburg HRB 100; St.-Nr. 9212/101/00021
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr.
Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler (Sprecher), Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig.
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 465; St.-Nr. 9212/101/00021
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig.
HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 240; St.-Nr. 9212/101/00021
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Weiler. Vorstand: Dr. Ulrich Eberhardt, Hanspeter Schroeder (stv.).
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 1537; St.-Nr. 9212/101/00021
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig.
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Werner Strohmayr. Vorstand: Dr. Wolfgang Weiler, Wolfgang Flaßhoff, Stefan Gronbach, Klaus-Jürgen Heitmann, Dr. Hans Olav Herøy, Jörn Sandig.
HUK-COBURG-Bausparkasse AG; Reg.-Gericht Coburg HRB 1811; St.-Nr. 9212/101/00218
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Sitz aller Unternehmen:
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Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen: ....
Sehr geehrter Herr.....
vielen Dank für ihre E-Mail.
Bei der Huk-Coburg-Versicherungsgruppe gibt es für Mofa´s keine roten Versicherungskennzeichen.
Leider können wir deshalb Ihre Frage nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
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Beitrag von ollibenzini » Sa 31. Jul 2010, 09:57

... jaja, die Versicherungen...!

Ist halt ein geheimtip, aber das Ihr aus der mopedszene das nicht kennt ? Kann das hier leider nicht preisgeben sonst rennen alle da hin und wollen die rote platte haben. Wird auch nur ungern herausgegeben und auch nur dann wenn man guter Kunde ist. Grundvorraussetztung ist das die Fahrzeuge mindestens 20 Jahre alt sind sonst braucht niemand anfangen zu recherchieren. Viel Erfolg !

Hätte ein unmoralisches Angebot: Wer mir meine Cabriokiste durch den Tüv bringt und die erforderliche BE besorgt bekommt die Info!! hihi !!

Gruß
Oliver

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Beitrag von guidolenz123 » Sa 31. Jul 2010, 11:59

Hallo ollibenzini,
dein O-Text
"Ist halt ein geheimtip, aber das Ihr aus der mopedszene das nicht kennt ? Kann das hier leider nicht preisgeben sonst rennen alle da hin und wollen die rote platte haben. Wird auch nur ungern herausgegeben und auch nur dann wenn man guter Kunde ist. Grundvorraussetztung ist das die Fahrzeuge mindestens 20 Jahre alt sind sonst braucht niemand anfangen zu recherchieren"


Kommt ein bißchen rüber wie ein

Bild
fake,wenn Du kein Händler bist.

Die roten Vers-Kennz sind nur für Händler und Co.

Guido
Gruß Guido
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Beitrag von ollibenzini » Sa 31. Jul 2010, 17:36

Hallo Schlaumeier!

Die roten Versicherungskennzeichen sind NICHT nur für Händler. Ich bin privatmann und kann versichern das ich seit Jahren mein rotes Versicherungskennzeichen bekomme. Unter der Auflage das alle Fahrzeuge welche mit dem Kennzeichen bewegt werden älter als 20 Jahre sind und der Gesellschaft aufgelistet mit Fahrgestellnummer bekannt sind.

Also, schön vorsichtig sein mit blablabla wenn man keine Ahnung hat !!!

Gruß
Oliver

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Beitrag von guidolenz123 » Sa 31. Jul 2010, 21:39

Selber Schlaumeier,
Bild
Auszug aus der

FZV ehemals StVZO ,lies es durch,dann siehst Du,daß nur noch Händler die roten bekommen.

3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben

Stichwort Händler und Co bekommen noch ROTE NR.

Gilt auch hier:

28 Rote Versicherungskennzeichen

Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen
Also ROTE Vers-Kennz. nur für Händler und Co
_________________
Gruß Guido
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TaBi

Beitrag von TaBi » Sa 31. Jul 2010, 22:09

Hallo...Hallo...Hallo,

...alle wieder ´runterkommen!!!

Ich denke, die Diskussion geht hier in die falsche Richtung.....und weicht weitestgehend vom eigentlichen Thema ab....!!!!

Dafür hat "gadebusch02" - den Thread - Rote Kennzeichen - eingerichtet...

Die Diskussion sollte dort - fortgesetzt - werden....

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Beitrag von ollibenzini » Sa 31. Jul 2010, 23:16

genau, runterkommen !!!

letztmalige Ansage für alle Besserwisser zum Thema rotes Versicherungskennzeichen!

1. Ich habe eins ! (Wenn ich keines hätte würde ich mich nicht äußern) -- und darf damit auch durch die Gegend fahren. Nicht nur zur Probe oder Überführung sondern auch so zum Spaß.

2. Bekomme, wenn ich es möchte, jedes Jahr ein neues !

3. Bin kein Händler ( Wenn es nur für Händler wäre hätte ich kein´s)

4. Mindestalter der Fahrzeuge 20 Jahre mit Auflistung aller Fahrzeuge an denen das Kennzeichen benutzt wird.

5. Den Paragraphensalat könnt Ihr selber lesen!

6. Ihr habt kein´s hihi !

TaBi

Beitrag von TaBi » Mi 27. Okt 2010, 13:29

Hallo Oliver,

..wie weit bist Du denn nun mit.. dem Kleinst-Cabrio???
_________________

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Beitrag von ollibenzini » Do 28. Okt 2010, 18:50

... vielen Dank der Nachfrage. Bis zum Frühjahr werde ich mir noch Zeit nehmen um einige technische Dinge zu reparieren wie zB. die Spur und den Vergaser einstellen, etc, weiterhin ein paar kleine optische Verschönerungen und letztendlich dann die Abnahme beim Tüv. Wenn es soweit ist werde ich auf jedenfall darüber berichten. Bis dahin alles Gute, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Gruß OL.

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Beitrag von TaBi » Do 28. Okt 2010, 19:13

.. ich denke, dafür ist es .. noch viel zuuu früh... aber wenn Du das so möchtest, bitte sehr...

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Beitrag von Niko » So 31. Okt 2010, 21:53

ollibenzini hat geschrieben:... jaja, die Versicherungen...!

Ist halt ein geheimtip, aber das Ihr aus der mopedszene das nicht kennt ? Kann das hier leider nicht preisgeben sonst rennen alle da hin und wollen die rote platte haben. Wird auch nur ungern herausgegeben und auch nur dann wenn man guter Kunde ist. Grundvorraussetztung ist das die Fahrzeuge mindestens 20 Jahre alt sind sonst braucht niemand anfangen zu recherchieren. Viel Erfolg !

Hätte ein unmoralisches Angebot: Wer mir meine Cabriokiste durch den Tüv bringt und die erforderliche BE besorgt bekommt die Info!! hihi !!

Gruß
Oliver
durch den tüv kann ich dir deine cabrioksite bequem brngen ..... kein problem, aber ...
..... ein 20 jahre altes fahrzeug habe ich nicht und womit somit :
die recht tolle info für mich absolut wertlos ist :-( aber ....
dafür haben euronen bei mir einen guten wert :-)

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Beitrag von TaBi » Mo 1. Nov 2010, 21:51

... meine Antwort galt.. offensichtlich.. ollibenzini..

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Beitrag von Niko » Mo 1. Nov 2010, 22:00

wem auch sonst ?

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