Zulassungsfrei?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Hdno
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Zulassungsfrei?

Beitrag von Hdno » Do 19. Mai 2022, 11:19

Habe eine vielleicht interessante Frage.
Ist ein L6e KFZ
Bj. 26.09.2016
Yanmar 523
4KW
341Kg
Daten sind laut COC Papier zulassungsfrei?

macbloke
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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von macbloke » Do 19. Mai 2022, 12:53

Ja. Ist zulassungsfrei gewesen und bleibt zulassungsfrei.

Durch die letzte Anpassung der EU LKFZ Zuordnung ist die Klasse L6e auf 500ccm geändert worde. Zuvor galten 4kW bez anschließend 6kW. DAs es 4kW Fahrzeuge auch mit mehr als 500ccm gaben, ist dabei schlichtweg übersehen worden, hat Bestandsschutz und ist in Arbeit. lauf KBA (Kraftfahrt Bundesamt).
gibts eine Abhandlung zu..
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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von starik1968 » Do 19. Mai 2022, 13:28

Was bei den Fahrzeugen eher ein Problem ist, ist dass man die m.W. nicht führen darf, wenn die Fahrerlaubnis nach einem Stichtag (August 2017?) erteilt wurde, also erstmalig oder erneut.

Das wird einige "kneifen", die das nicht wissen und dann in eine Kontrolle kommen, die das merkt.

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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von Hdno » Do 19. Mai 2022, 13:47

Danke für die schnellen Antworten.
Ja, durch neuen AM schlecht an junge Interessenten zu verkaufen.

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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von guidolenz123 » Do 19. Mai 2022, 17:42

Mal wieder was Neues von Gamma hierzu.....
mit Antwort vom Verkehrsministerium zu Zulassungspflicht oder nicht.

https://www.youtube.com/watch?v=IrXt2l7LswE
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von Fichte » Do 19. Mai 2022, 18:21

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 17:42
Mal wieder was Neues von Gamma hierzu.....
mit Antwort vom Verkehrsministerium zu Zulassungspflicht oder nicht.

https://www.youtube.com/watch?v=IrXt2l7LswE
Also, da dieses Video inhaltlich auch schon wieder falsch/unrichtig ist, meine Abhandlung hier nochmals gepostet:

viewtopic.php?f=2&t=10128

Es betrifft nur bestimmte Motoren und Fahrzeuge, welche ab dem 01.03.2007 in Verkehr gekommen sind…. :?

Woher diese jetzt die Kalenderjahreszahl 2017 haben, erschließt sich mir nun gar nicht. Die meinen wohl, dass die Hersteller alle ab 2017 produzierten Leichtkraftfahrzeuge der EU Vorschrift entsprechen, was aber nicht zwingend der Fall sein muss…. 076)
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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von Metaphysik » Do 19. Mai 2022, 18:37

Gamma, Gamma, Gamma .. die letzte Zeit im Forum. Da war doch noch was 017) Genau 072)

Nur zur Erinnerung. Für einen Hubschrauber braucht man auch keinen Sportbootführerschein. Ungefähr die gleiche Logik 019)

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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von Hdno » Do 19. Mai 2022, 18:46

Hallo Fichte,
ist das oben genannte Fahrzeug Deiner Meinung nach zulassungspflichtig oder nicht (laut COC 2016)?

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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von Fichte » Do 19. Mai 2022, 18:59

Hdno hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 18:46
Hallo Fichte,
ist das oben genannte Fahrzeug Deiner Meinung nach zulassungspflichtig oder nicht (laut COC 2016)?
Zulassungspflichtig, leider, wenn man die bestehende Regelung eng nimmt/auslegt.

Müsstest vorsichtshalber und tatsächlich diese „Ausnahmegenehmigung“ bzw. „Bestätigung der Zulassungsfreiheit“ bei der Zulassungsstelle beantragen/einholen. Dieselben werden nicht wissen, was Du von denselben wirklich willst. :?

Solltest Du es jemals erhalten/machen, dann bitte hier (anonymisiert) ein Bild posten…. :D
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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von HerrToeff » Do 19. Mai 2022, 23:32

Selbst wenn die zulassungsfreiheit nun an die EU Regelung gebunden ist, müsste es doch die Eu Regelung sein, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs galt..
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von Fichte » Fr 20. Mai 2022, 06:07

HerrToeff hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 23:32
Selbst wenn die zulassungsfreiheit nun an die EU Regelung gebunden ist, müsste es doch die Eu Regelung sein, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs galt..
Die Zulassungsfreiheit ist im nationalen Recht geregelt und für jedes Mitgliedsland eigenständig zu beurteilen. Der Verweis auf die Definition in der EU-Verordnung führt zur Übernahme derselben, jedoch nicht zwingend der „Typ“.
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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von HerrToeff » Fr 20. Mai 2022, 06:40

Typ? 017)
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von Fichte » Fr 20. Mai 2022, 07:14

Typ "L6e", hierunter werden die Leichtfahrzeuge gefasst. Bei einer - für mich - weiten Auslegung der EU-Verordung (auf welche das nationale Recht nunmehr verweist) entscheidet die Zulassungspflicht/Zulassungsfreiheit innerhalb Deutschland die Klassifizierung nach dieser Typgenehmigung. Ist aber meine Rechtsansicht.....
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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von macbloke » Fr 20. Mai 2022, 14:07

HerrToeff hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 23:32
Selbst wenn die zulassungsfreiheit nun an die EU Regelung gebunden ist, müsste es doch die Eu Regelung sein, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs galt..
Dazu sage ich nur: Zulassungsfrei sind in Deutschland nicht alle LKFZ, die des Types L7e nicht.

Und im EU Ausland sind es sehr häufig auch die L6e Fahrzeuge, die zulassungspflichtig sind. Österreich, Niederlanden....
Aber schon "immer". Nicht erst sein 6kW oder so.

Das allein zeigt schon, das die Typisierung nichts über die Zulassungsfreiheit aussagt.

EU geregelt identisch sind Typisierung und Führerscheine. Wo bei es für die Fühtrerscheine auch Ausnahmen gibt, als Beispiel 125ccm Klasse der Motorräder mit "Autoführerschein". geht für Deutschland und Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen, aber nur innerhald des betreffenden Landes. Im EU Ausland ist es Ermessenssache.
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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von starik1968 » Fr 20. Mai 2022, 14:41

macbloke hat geschrieben:
Fr 20. Mai 2022, 14:07
HerrToeff hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 23:32
Selbst wenn die zulassungsfreiheit nun an die EU Regelung gebunden ist, müsste es doch die Eu Regelung sein, welche zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs galt..
Dazu sage ich nur: Zulassungsfrei sind in Deutschland nicht alle LKFZ, die des Types L7e nicht.

Und im EU Ausland sind es sehr häufig auch die L6e Fahrzeuge, die zulassungspflichtig sind. Österreich, Niederlanden....
Aber schon "immer". Nicht erst sein 6kW oder so.

Das allein zeigt schon, das die Typisierung nichts über die Zulassungsfreiheit aussagt.

EU geregelt identisch sind Typisierung und Führerscheine. Wo bei es für die Fühtrerscheine auch Ausnahmen gibt, als Beispiel 125ccm Klasse der Motorräder mit "Autoführerschein". geht für Deutschland und Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen, aber nur innerhald des betreffenden Landes. Im EU Ausland ist es Ermessenssache.
In Frankreich ist der AM wesentlich "leichter" zu machen vom, Ausbildungumfang her. Das ist wohl auch Sache des Landes, wie die Ausbildung gestaltet wird.

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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von macbloke » Mo 23. Mai 2022, 09:04

starik1968 hat geschrieben:
Fr 20. Mai 2022, 14:41
::::::
In Frankreich ist der AM wesentlich "leichter" zu machen vom, Ausbildungumfang her. Das ist wohl auch Sache des Landes, wie die Ausbildung gestaltet wird.
[/quote]

DAs sieht dann so aus:
Mopedführerschein - Kategorie AM - Frankreich

In der AM-Kategorie dürfen Fahrer ab 14 Jahren Mopeds (Motorräder mit weniger als 50 cm3) und Voiturette (leichte Vierräder) fahren. Es wird nach einer Schulung von mindestens 8 Stunden ausgestellt. Diese Kategorie ist die einzige, die vom Strafpunktesystem ausgenommen ist.
Wie sind die Anmeldebedingungen?

Der ASSR 1 oder der ASSR 2 ist zwingend erforderlich, um sich für die Ausbildung zum Verkehrssicherheitszertifikat (BSR) anmelden zu können, die der AM-Kategorie des Führerscheins entspricht. Bei Minderjährigen ist die Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.

Die Ausbildung erfolgt in vom Präfekten zugelassenen Einrichtungen (Fahrschulen, Vereine usw.)

Bei der Anmeldung wird dem Schüler ein Schulungsheft ausgehändigt.
Worin besteht die Ausbildung?

Es wird von qualifizierten Trainern durchgeführt.

Die Ausbildung zum Verkehrssicherheitsnachweis dauert mindestens acht Stunden und wird an mindestens zwei Tagen durchgeführt.

Die Ausbildung gliedert sich in:

eine Sequenz, deren Ziel es ist, die Verkehrssicherheit mit den Schülern zu diskutieren (Verhalten, Risiken, ihre Grenzen usw.);
zwei Sequenzen, die dem Offroad-Fahrtraining und dem Onroad-Fahrtraining gewidmet sind, und eine weitere Sequenz, die dem Erwerb/der Wiederholung von Grundkenntnissen der Straßenverkehrsordnung gewidmet ist;
Eine letzte Sequenz befasst sich mit der Sensibilisierung für Verkehrsrisiken in Anwesenheit von mindestens einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Schülers.

Während des Trainings ist neben Helm und Handschuhen das Tragen von Kleidung und Schuhen, die für das Führen eines motorisierten Zweirads geeignet sind, obligatorisch.
Wie erhalte ich die AM-Kategorie des Führerscheins?

Am Ende der Ausbildung, während der Sensibilisierungssequenz im Straßenverkehr, erhält der Schüler vom Leiter der Fahrschule ein Zertifikat.

Diese Bescheinigung berechtigt ihren Inhaber für einen Zeitraum von vier Monaten ab ihrer Ausstellung zum Führen von Kleinkrafträdern oder leichten motorisierten Vierrädern (Autos) auf dem Staatsgebiet.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Berechtigung zum Führen dieser Fahrzeuge vom Besitz der Fahrerlaubnisklasse AM abhängig gemacht.

Zusammenfassend: ASSR1 und ASSR 2 erforderelich zur Ausbildung zum BSR.
BSR 8 Stunden, beinhaltet Theoretischen weiteren Unterricht und Onroad sowie offroad Unterricht.

Bescheinigung zum Fahren für 4 Monate wird mit einer Gültigkeit für 4 Monate erteilt. (BSR)

Erst nach diesen 4 Monaten ist der AM Führerschein erhältlich.
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Re: Zulassungsfrei?

Beitrag von rolf.g3 » Mo 23. Mai 2022, 09:37

macbloke hat geschrieben:
Mo 23. Mai 2022, 09:04
Erst nach diesen 4 Monaten ist der AM Führerschein erhältlich.
Die Franken haben aber wirklich ein anner ... Wer soll denn da noch durchblicken ?
Assr 1 und 2 - ja, nee, klar !
Hier brauchts ´n Passfoto und ein Wisch vom örtlichen Rotkreuz das man seinen erste Hilfe gemacht hat...

Irgentwer möchte mich bestimmt auch über die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisieren, abends nach der Disse auf der Busndesstraße ... aber als Pflichtlektüre während der Fahrstunde ??

Hört sich so an, als sollen die lieben Kleinen Gallier auf den bösen Straßenverkehr vorbereitet werden - hier hab ich den Eindruck, soll der Fahrschüler selbiges im Selbstversuch erfahren - die ersten Jahre hinterm Steuer ...

Off-Road- Fahrstunde hört sich auch cool an, und die Art " Probezeit " von 4 Monaten sollte es hier auch geben, und nicht so lasch mit Nachschulung und so ein Käse ...

Fazit: Unser Führerschein-Erlangungs-System gehört umgebaut und reformiert !
Mit blick nach dem Frankenreich gibt es scheinbar bessere Methoden als die unseren.

gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !

" Grüße den König, wo immer er Dir begegnet ! "

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