Überführung/Import Leichtfahrzeug aus Österreich nach BRD

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Fichte
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Überführung/Import Leichtfahrzeug aus Österreich nach BRD

Beitrag von Fichte » Fr 11. Mär 2022, 20:51

Werte Forenteilnehmer,

ab und an kommt es dann doch vor, dass ein leichtes und vierrädriges Fahrzeug aus Österreich den Weg nach Deutschland findet/finden soll, sprich dort gekauft und nach Deutschland importiert oder in Folge eines Umzuges nach Deutschland mitgenommen wird.

Welche Besonderheiten hierbei zu berücksichtigen sind, soll hier dargestellt werden, ohne rechtlichen Anspruch auf Vollständigkeit.

In unserem benachbarten Bundesland sind die leichten und vierrädrigen Fahrzeuge als solches Zulassungspflichtig und unterliegen der Prüfpflicht auf deren Verkehrstauglichkeit, dem sogenannten „Pickerl“ (in Deutschland wäre das Pendant der TÜV).

Zum Zwecke der Zulassung der Leichtkraftfahrzeuge in Österreich wurde/wird meist nur ein „Datenauszug“ und „Typenbescheinigung“ von der jeweiligen Zulassungsstelle in Österreich erstellt und mit erfolgter Zulassung in der Genehmigungsdatenbank hinterlegt

Diese könnten so aussehen:

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Ein Datenauszug/Typgenehmigung reicht bei Überführung des Fahrzeuges nach Deutschland zur Vorlage bei einer Kontrolle durch die hiesige Polizei nicht, um den Anforderungen des

§ 4 FZV Absatz 5) (Stand 31.12.2019)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html

(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


gerecht zu werden, unabhängig von dem Umstand, dass ein Versicherungskennzeichen jederzeit für dieses Auto in Deutschland gekauft und angebracht werden kann. (Abhandlung hierzu und hier: viewtopic.php?f=2&t=8205)

Damit ist/wäre bei Überführung oder Import nach Deutschland wichtig, entweder die COC Bescheinigung/EU Konformitätserklärung zum Leichtfahrzeug zu erhalten/zu haben, möglicherweise und ausreichend auch eine „Datenbestätigung“ (Typgenehmigungerklärung für die EU):

Datenbestätigung
(Die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.)


Datenbestätigung ist/wäre ausreichend, siehe: viewtopic.php?f=2&t=10201

Wer trotzdem sicher gehen möchte (trotz dieser „Datenbestätigung“) gilt die Empfehlung (soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll), eine COC Bescheinigung/EU Konformitätserklärung zu besorgen, um der unnötige Diskussionen mit der Rennleitung oder Versicherung im Schadensfall zu vermeiden. Hierzu nachfolgender Thread: viewtopic.php?f=2&t=8205

Bei der Überführung des gebrauchten Fahrzeuges von Österreich nach Deutschland immer darauf achten, den Kaufvertrag mit sich beim Grenzübertritt mitzuführen.

Selbstabholung mit dem Anhänger
Du musst einen gültigen Anhängerführerschein der Klasse B96 und einen Anhänger für den Transport von Fahrzeugen besitzen. Ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung darf nur auf einem Hänger überführt werden.

Selbstabholung mit dem Überführungskennzeichen
Innerhalb Deutschlands und der EU benötigst du ein Kurzzeitkennzeichen, für alle anderen Länder ein Ausfuhrkennzeichen.

Zugelassenes Fahrzeug
Hat das Fahrzeug eine gültige Zulassung und ein Kennzeichen aus dem Herkunftsland, kann damit normalerweise auch noch zum Zielort in Deutschland fahren.
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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