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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Sa 12. Okt 2013, 12:06
von macbloke
Zur Elektrik:

Während der Fahrt wird Strom Produziert. Das Teil (wie am Fahrrad der Dynamö) heisst dort Lichtmaschine. Vom Prinzip dasselbe.

Wenn Du nun fährst sollte genug Strom entstehen, dass alle Geräte genug Elektrizität abbekommen. DArüber hinaus sollte genug Strom produziert werden, dass die Batterie vollgeladen wird.

Wenn Die ganzen Aggregate immer schwächer wurden, vermute ich dass du die Batterie immer leerer gefahren hast, sodass die Spannung immer schwächer wurde un ddie Leistung der angeschlossenen Geräte auch. Bis das System dann schließlich Kollabierte.

Ich vermute, dass di eBatterie aus irgendeinem Grund die Batterie nicht mehr geladen hat.

DAs könnte zum Beispiel am Regler liegenb. Diese Teile sind dafür verantwortzlich dass du deine BAtterie nicht zu voll lädst. Wenn die Batterie voll ist schaltzet die aus. Der Regler könnte kaputt gegangen sein.

Mag sein dass es an einem schlechten Kontaktr liegt...etc

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Sa 12. Okt 2013, 13:43
von ixo369
Oder, wenn er nicht geladen hat, wäre es auch möglich, dass die Lichtmaschine keine Lust mehr hat. Ich würde aber auch eher zu einem 45er Diesel tendieren...

Hab mal drei Kandidaten aus Berlin für dich:
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Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Sa 12. Okt 2013, 14:05
von Rennfurz
Hallo Guido,

ich wollte nicht noch jemanden haben, der mir definitiv etwas sagt,
ich wollte wissen, wo das explizit steht und nicht, daß Du das schon öfters gesagt hast.
Nicht böse sein, mich lacht jeder Richter aus, wenn ich sage "das hat Guido gesagt".

Ich darft Dir sagen, mein Onkel ist ehemaliger Landgerichtspräsident i.R.,
einige meiner Cousins und Cousinen sind Anwälte und meine Frau ist auch Juristin,
mein Onkel übrigens war auch an einem der 3 Landesjustizprüfungsämter NRW,
der Großvater meiner Frau vorsitzender Richter am OLG.
So weit wie Du, hat sich aber noch keiner aus dem Fenster gelehnt.

Keiner hat übrigens eine Stelle gefunden, die das genau klärt.
Klar ist nur, daß der AM definitiv das führen eines Kleinkraftrades bis 45Km/h erlaubt.
Nicht mehr und nicht weniger.

Ich habe die Frage nicht gestellt um Dich zu ärgern,
sondern um eine klare Antwort zu bekommen,
wenn Du als Jurist eine Aussage dazu machst, solltest Du auch sagen können, wo das steht.
Oder hast Du in Deinen Scheinen oder der Hausarbeit, auch begründet "man darf definitiv" ?

Ich will doch nur die Stelle, worauf ich mich rechtssicher berufen kann.
Oder eben, daß es nirgends klar steht.
Dann sollte man das doch eigentlich mal klären.
Wie schon gesagt, wegen solcher Aussagen wäre ich fast auf die Nase gefallen.
Da war nur gut, daß die StA auch nichts Gegenteiliges gefunden hat,
aber dann entscheidet das Gericht in seinem Ermessensspielraum und die Entscheidungen ........

Gruß,
Achim

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Sa 12. Okt 2013, 16:52
von macbloke
HAllo Rennfurz..

Stöber mal im WIKIpedia und nach homepages über Simson Suhl....
Da steht näherses dazu. Irgendwo gibt s auch angaben dazu, weil gerade Simson über einen Grosshändler VOR der wende Simsons nach Westen geschifft hat, die denn mit 50 km/h angegeben waren aber schon schneller fuhren. Die konnten mit Mopdedkennzeichen/Versiucherungskennzeichen gefahren werden un dmit Mopedfürerschein.
DAgegen gab es dann noch die großem Brüder, die dann 75km/h fuhren, für die musste man dann Anfang der 80er den 1b Führerschein minimum haben. Da gibt s auch Aufstellungen welche Maschine wie einghestzuft wurde, und irgendwo auch einen Hinweis, womit man welches fahren durfte.
Vielleicht können die die Autoren weiterhelfen, ich halte aber weiter die Augen offen, wenn ich was Belegbares finde ausser Tabellen die jemand ins Netz gestellt hat, ich mein jetzt belastbare aussagen, dann schick ich es dir...
(Über PN schreib ich dich nochmal an wegen Fehlercode auslesen Ford, sobald ich schaffe...Winterprojekt)
Ggf gibts

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 03:32
von Rennfurz
@ macbloke,

ich danke Dir, für die Hilfe bei der Suche, ich suche ja nun schon länger,
aber wenn selbst die StA Köln zugibt, keine genauere Info zu haben (in privatem Gespräch)
und zugibt in solchen Sachen spekuliert man darauf, daß der Beschuldigte diesen "Beweis"
belegbar vorlegt (also das tut was ich nun suche /sie aber auch nicht belegt bekommen haben ),
d.h. sie gehen davon aus, daß der vorsitzende Richter nach dem FS Entscheidet, also "bis 45 Km/h".
(Amts / Einzelrichter entscheiden manchmal auch anders).
Meine Frau macht zwar fast nur Zivilrechtssachen (Arbeits und Ö-Recht ), aber sie, genauso wie unsere entsprechende Verwandschaft, haben schon nach dieser Info erfolglos gesucht.
Leider Entscheiden die meisten Greichte auch immer entsprechend.
Internetsuchen bis in die NJW Jahrgänge, blieben jedoch ergebnisslos.

Ich bleibe also weiter ein Suchender :oops: :?: 015) :wink: :wink:

Wegen Ford- Fehlercode kannst Du Dich gerne melden.

Gruß,
Achim

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 08:46
von guidolenz123
Alles klar, ich hatte mal vor eben ca 20 Jahren, die komplette Sache von A-Z in Reihe gebracht am Anfang meiner Tätigkeit hier in Ilmenau als Anwalt. War ne zieml. lange §§-Kette. Ich habs iwo verbummelt und brauchs nicht mehr ,( find das auch nun nicht mehr) weil hier im Osten jeder (sogar die Gerichte) :mrgreen: wissen,dass es legal ist. Hier fahren noch zig-tausende von den Kleinteilen mit 16-jährigen oben drauf rum.
die Gesetzeskette neu wiederzubasteln ist mir aber auch zu aufwendig.
Solltest Du mal ein solches Prob. wie von Dir geschildert haben, mußt Du nur mal irgendeinen Richter aus dem Osten befragen....der kann dann ja den West-Richter anrufen... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Edit:
Ich lege mich nicht weit aus dem Fenster, ich weiß ja ,dass es zutrifft.
Ich hatte die gleiche §§-Kette schon fürs DUO gebastelt. Das hat den Vorteil ,dass es je nach Alter des Fahrers ganz ohne jede Fahrerlaubnis und auch ohne Mofa-Prüf-Bescheinigung gefahren werden darf oder eben mit Mofa-Prüf-Bescheinigung.

1) Ist manVOR 1.April 1965 geboren, darf man das Duo ohne alles fahren(sogar nach Fahrerlaubnisentzug), da es ein Krankenfahrstuhl ist trotz ca 50kmh V-max.

2) Ist man jünger kann man das Duo mit Mofa-Prüf-Besch. fahren ,wenn diese vor (ich glaube September) 2002 erworben wurde.

3) Trifft 1) und 2) nicht zu, kann man es auch heute noch mit Moped-Fahrerlaubnis (von wann auch immer) fahren.
deshalb durfte mein Jüngster das Teil auch erst mit 16 und Moped-Schein fahren.

Hier gerade in meinen Archiven gefunden einen Link zu Teilen meiner damals gebastelten §§-Kette.

Habs nicht überprüft gerade..könnte aber gut sein, dass das von Dir Gesuchte da heraus direkt abzuleiten geht. Dauert aber aufgrund der Info-Menge ne Weile, aber Du scheinst in der Richtung ja bewandert zu sein.

http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Down ... ssar.htm#D


Bild

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 11:00
von Wildrose
ixo369 hat geschrieben:Oder, wenn er nicht geladen hat, wäre es auch möglich, dass die Lichtmaschine keine Lust mehr hat. Ich würde aber auch eher zu einem 45er Diesel tendieren...

Hab mal drei Kandidaten aus Berlin für dich:
Microcar MC1, 5500€
Ligier X-Too Max, 4999€
Ligier Nova 500, 4399€
Danke für die Links. Kenne ich alle schon...schaue auf allen gängigen Seiten im Minutentakt.
Werde noch bekloppt. Aber schwer wenn man nur in Raten zahlen kann.

Werde meinen wohl sonst erstmal behalten müssen. Hoffe es ist wirklich nur die Batterie. :x

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 11:48
von ixo369
Ansonsten halt noch mal etwas weiter weg gucken, man kann das Auto ja zur Not auch transportieren. Wenn das Gefährt entsprechend gut ist, dann kann man die paar Euronen mehr auch mal ausgeben.

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 13:39
von Rennfurz
Hallo Guido,

ich werde hier dann mit meinem Fragethema unbefriedigt abschließen.
Der Link gibt leider nichts her.
Ich suchte eigent lich keine logische §§ kette, denn hier im Westen ticken Richter anders,
sie rufen auch keine Kollegen an, diie Kölner Gericht sind dazu zu überlastet,
was ich suchte ist z.B. nach § sowieso darf ich fahren,
gegebenenfals noch; nach § sowieso in Verbindung mit den §§ sowieso, (siehe ???? ),
aber das scheint es nicht zu geben. Daß Richter im Osten das anders sehen,
als Richter im Westen, ist eh bekannt, daß Gerichte einen Ermessensspielraum haben,
besonders bei dieser Rechtslage, ist ebenfalls bekannt.
Was ich suchte war einen Gesamtdeutschen §, der das klar regelt, ohne das z.B. hiesige Richter sagen können,
mit aktuellem 45 Km/h FS darf nur 45 Km/h gefahren werden und Punkt.

Trotzdem Danke, für Deine Antworten, auch wenn ich kein befriedigendes Ergebniss habe.

Gruß,
Achim

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 16:20
von guidolenz123
Rennfurz hat geschrieben:Hallo Guido,

ich werde hier dann mit meinem Fragethema unbefriedigt abschließen.
Der Link gibt leider nichts her.
Ich suchte eigent lich keine logische §§ kette, denn hier im Westen ticken Richter anders,
sie rufen auch keine Kollegen an, diie Kölner Gericht sind dazu zu überlastet,
was ich suchte ist z.B. nach § sowieso darf ich fahren,
gegebenenfals noch; nach § sowieso in Verbindung mit den §§ sowieso, (siehe ???? ),
aber das scheint es nicht zu geben. Daß Richter im Osten das anders sehen,
als Richter im Westen, ist eh bekannt, daß Gerichte einen Ermessensspielraum haben,
besonders bei dieser Rechtslage, ist ebenfalls bekannt.
Was ich suchte war einen Gesamtdeutschen §, der das klar regelt, ohne das z.B. hiesige Richter sagen können,
mit aktuellem 45 Km/h FS darf nur 45 Km/h gefahren werden und Punkt.

Trotzdem Danke, für Deine Antworten, auch wenn ich kein befriedigendes Ergebniss habe.

Gruß,
Achim




EINEN§ ,der das so aussagt, wie Du es gern hättest ,gibts 100% nicht. So funzt die Juristerei eben nicht.
das geht i.d.R. in der Juristerei immer mit §§ ,die sich ergänzen, einschränken ,erklären, legaldefinieren pp. (Eben i.V.m.) Diese Kette habe ich aber nicht mehr.
DIESE Mühe den Link durchzuarbeiten und mit den allg. Regeln der StVZO zu kombinieren (zu ketten), wirst Du Dir schon machen müssen. Ich habe diese "Kette" von §§ eben (s.o.) nicht mehr . Zudem gehe ich davon aus, dass auch Kölner Gerichte wissen ,was legal ist und was nicht.Ermessensspielraum gibt es in Deiner Frage definitiv nicht.
Es ist auch keine exotische Frage.


Das ist der Text des Links ,der schon noch besteht:

Edit Der Text hat 137000 Zeichen, es werden hier aber nur 60000 übertragen. Ich versuchs mal per PN.

Geht auch nicht wg der 60000 Zeichen -Beschränkung.
Ich bräuchte ggf Deine email.Adr.

Habs probiert mir selbst zu mailen. ZU GRO? Probier den Link nochmal. Bei mir geht er.

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 19:44
von 50ccm
Wildrose hat geschrieben:Hoffe es ist wirklich nur die Batterie. :x
Hallo
Du kannst ja mal mit Starthilfe von einen Auto versuchen oder die Batterie laden .

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 22:20
von macbloke
@ Wildrose: Schreib mal was die Elektrik macht... vielleicht sind Kabel z.B. an der Batterie kontaktlos, entweder wegen Korrosion oder nicht ganz feste angeschraubt. Oder zieht der Elektromotor die Batterie leer? Du sagtest was von einem Elektromotor?

Wenn der zwei Batterien hat, eine Batteriebank für den E-Motor und einen für den Benzinmotor, dann müssen die voneinander getrennt sein mit Trenndioden. Das Ladegerät lädt dann beide auf, aber untereinander dürfen die sich nicht beeinfussen...

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: So 13. Okt 2013, 23:31
von Rennfurz
@ Guido,

ich hatte Dir schon geschrieben, daß ab meiner Gattin, bis über die Verwandschaft bis zum LGPräs a.D. reichlich Juristen vertreten sind?
Haben alle keine Ahnung wie Gerichte funzen ??? Klar, ist schon gut.
Ich denke es geht recht einfach zu erklären warum ich z.B. einen LKW mit Anhänger mit z.B. 11,5 Tonnen Ges.-Gew. fahren darf und meine Gattin nicht.
Da brauchte es keiner §§en Kombination von der Länge eines Romans.
Ist schon OK.

Ich wollte das Thema mit meinem letzten Post schon als Abgeschlossen betrachten, aber ich denke schon, daß ich weiß wie Gerichte funktionieren,
zumindestens hier am LG und OLG.
Danke fürs Gespräch.

Gruß,
Achim

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 04:19
von Fuddschi
Hallo Leute, das hier ist eine Interessante Diskussion 8) , meiner meinung nach darf man mit Klasse AM auch diese "bestandsgeschützten" Ex-DDR -Fahrzeuge mit 60 Km/h fahren. Würde mich eine Behörde des Fahrens ohne Führerschein bezichtigen, würde ich diesen Fall sofort bei einem Rechtsanwalt ( Rechtsverdreher :mrgreen: ) für Verkehrsrecht, klären lassen :wink:

MfG

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 08:20
von macbloke
Ja, das ist interessant. Ich wäre dafür in der Ausgedehnten Form ein extra Beitrag.

Oder ein Beitrag, sachlich kommentarlos nur mit Quellen, die davon Berichten.

Mir ist aufgefallen, dass die Liste von A-Z von Guido auch Verweise auf ??? enthält... DAs kann ich noch nicht so richtig einordnen, würde das aber gerne auch weiter recherchieren und Dokumentieren.

Wäre doch schön das hier im Forum zu haben.

Ach so, und Diskussion und Dokumentation getrennt... das wünschte ich mir...

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 09:11
von guidolenz123
Hab hier mal paar Quellen zusammengesammelt, damit keiner weint:

Habs gefunden die zentrale Bestimmung.

Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch Simsons zählen, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine bbH von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen als solche nur noch 45 km/h fahren.

Und wenn Du mit Deiner NEUEN Fahrerlaubnis eben Kleinkrafträder fahren darfst, dann alle die als solche gelten und sei es auch nur legaldefiniert..

FEV heißt Fahrerlaubnisverordnung. § 76 Abs. 8c FEV ist hier einschlägig.

Damit kann man Dir dann nix mehr..auch in Köln.. 072)

Wenn Du es immer noch nicht glaubst, dann frag mal nen Juristen aus Deinem Umfeld. Nach Sichtung des o.g. § dürfte es keine Rätsel mahr geben. Meine §§-Kette bezog sich scheinbar nur aufs Duo. Hatte es verwechselt (aber nur vom Umfang her).

Kannst bei weiteren Zweifel auch mal beim ADAC anklingeln..die helfen gern weiter...dürfte nach obigem Text aber obsolet sein.

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 16:26
von macbloke
Oweh, ADAC.... die hatten mir die Auskunft gegeben, die auch auf Ihrer homepage stand (steht?), dass LKFZ Verbrennungsmotoren (Diesel und benzin) 50ccm haben dürfen, un dnur E-LKFZ 4kW.

Schnarchnasen!

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Mo 14. Okt 2013, 17:13
von guidolenz123
ADAC hat mir ,bevor ich selbst recherchierte wg Duo wirkl. erst mal eine zutreffende Antwort gegeben.

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Di 15. Okt 2013, 10:32
von macbloke
Hätten die den experten mal lieber über Ihre homepage schauen lassen...hehe

Re: 60kmh Zulassung als 45khm Zulassung ?

Verfasst: Di 15. Okt 2013, 21:35
von Niko
Kredit bei der Bank und dort die Raten zahlen geht nicht ?