Super Infos! Ich wusste Du kannst viel besser recherchieren als ich und alle andern zusammen - Wahnsinn. ... mir erschliesst sich aus dem Text nicht einmal die pauschale ZulassungsKennzeichenfreiheit des vom Verskennz-Zugfzg gezogenen Hänger, aber ich bin auch kein Jurist ... ich nehm es jetzt einfach mal so als von Dir juristisch bestätigt hin, der Hänger braucht also demnach nur eine Bauartgenehmigung/Brief/COC und ein Folgekennzeichen, dann darf er am L6e an den Haken.
Seit 2015 sind meines Wissens nach handgeschriebene Wiederholungskennz -zumindest im LOF Betrieb- verboten. Man müsste also das Folgekennzeichen des Hängers auf normale Kuchenbleche stanzen lassen? bzw das alle Jahre neu tun ..
.. bin ich froh, mit Deiner Hilfe durch den Paragraphendschungel geführt worden zu sein. Ich allein hätt nicht durchgefunden
Zulassungsfreie Anhänger
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Re: Zulassungsfreie Anhänger
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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Re: Zulassungsfreie Anhänger
Selbstgeschrieben ist tatsächlich nicht zulässig. Kuchenblech ist angesagt...wer sowas bastelt ,weiß ich auch nicht...normaler Schilderdienst machts nicht.
Gruß Guido
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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