Verkaufe ligier js14 Optima

Interessante Auktion gesehen, oder selbst eine am Laufen?

Moderator: guidolenz123

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HerrToeff
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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von HerrToeff » Mi 9. Sep 2020, 16:58

Du hast doch den Führerschein vor 2002 gemacht

Also warst Du vor 2001 im Besitz einer Erlaubnis zum Führen eines Krankenfahrstuhls. Diese wird -genauso wie das Mofadingens- nicht durch zb Entzug des FS ungültig. In die Richtung will ich

Das lässt Du Dir vom Anwalt als Rechtsgutachten ausformulieren und zB vom TÜV/Fs Behörde unter Vorlage des FS abstempeln - geduldiger Tüvler mal vorrausgesetzt


Die Krankendings selber wird wohl nicht mehr neu ausgestellt, jedoch, wenn bescheinigt wird dass Du 2001 sowas hattest, impliziert das -weil es ja nicht reversibel ist- dass Du es jetzt noch hast.

Ich dachte dass sei klar und es ginge nur um das eigentliche Papier? 017)

Nochmals die Zusammenfassung:

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/au ... blick.html

Besonders der letzte Satz dürfte klarheit schaffen .. Von daher ... gehts weiter mit Quelle
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/forum/ ... php?t=5122

"vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. März 2007.

Gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Abs. 4 dieser Verordnung in der bis zum 01.09.2002 geltenden Fassung berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 01. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nr. 2 dieser Verordnung in der bis zum 01.September 2002 geltenden Fassung zu führen.

Von der Regelung, dass der, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, einer Fahrerlaubnis bedarf (§ 4 FeV), waren seit 1999 bis September 2002 *motorisierte Krankenfahrstühle" ausgenommen.
Diese Fahrzeuge wurden definiert als *nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h".

Der Verordnungsgeber hat auf Grund der negativen Entwicklung der Unfallstatistik in Abstimmung mit Behindertenverbänden und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV im Sommer 2002 neu gefasst und die durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von motorisierten Krankenfahrstühlen auf nicht mehr als 15 km/h begrenzt. Besonders wichtig ist die Tatsache, dass nur noch ein Elektroantrieb zulässig ist. Außerdem wurden die Regelungen über die Prüfbescheinigungspflicht für motorisierte Krankenfahrstühle in § 5 FeV ersatzlos gestrichen und durch entsprechende Übergangsregelungen der Fortbestand der Berechtigung von Inhabern einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach dem bisherigen Recht gewährleistet. Diese Übergangsregelungen sind personenbezogen ausgestaltet.

Sollte Ihre Auffassung nicht mit der Auskunft der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde im Einvernehmen sein, so werden Sie gebeten, sich an die nächst höhere Instanz, die zuständige Oberste Fahrerlaubnisbehörde (Landesministerium) zu wenden,

Innenministerium Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgart

Tel.: 0711/231-4
Telefax: 0711/231-5000
e-Mail: poststelle@im.bwl.de
Internet: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de

da nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bund und Länder die Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes und der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Einzelfall den Ländern obliegt.
Dem Bundesministerium ist es verwehrt zu Einzelfällen Stellung zu nehmen, oder auf deren Behandlung Einfluss auszuüben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin

http://www.bmvbs.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942

====================================

>>> BMV Kontaktformular <buergerinfo@BMVBS.bund.de> 24.03.2007 22:19 >>>
fev-sonderregelung-übergangsrecht-besitzstand-krankenfahrstuhl"



Daraus folgt dass die Fahrerlaubnius personenbezogen war

Da DU die Fahrerlaubnis durch Deinen FS hattest, hat sie weiter bestand, da sie sich auf DICH bezog nicht auf ein Stück Papier. Auch ohne FS darfst Du also, den beiden Quellen folgend, auch bei Verlust des FS weiter einen KFS mit EZ vor 2002 fahren


Vorbehaltlich eines RG eines Volljuristen
lieben Gruß

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von guidolenz123 » Mi 9. Sep 2020, 18:03

Nicht so ganz...viel komplizierter...hatten wir schon mal hier (mehrmals) als Thema...teils kontrovers....
Gruß Guido
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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von optima 2 js 14 » Mi 9. Sep 2020, 18:13

:D

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von Metaphysik » Mi 9. Sep 2020, 18:15

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 16:58
Du hast doch den Führerschein vor 2002 gemacht

Also warst Du vor 2001 im Besitz einer Erlaubnis zum Führen eines Krankenfahrstuhls. Diese wird -genauso wie das Mofadingens- nicht durch zb Entzug des FS ungültig. In die Richtung will ich
Interessanter Gedanke, aber ich denke mit Fallstricken. Ich war vor 2001 im Besitz einer Fahrerlaubnis die beinhaltete das ich auch KFS fahren durfte. Ich war bis 2001 nicht im Besitz einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle (Papier).

Wieso hab ich eigentlich eine alterbedingte Fahrerlaubnis für Mofas, wo anderen eine Prüfbescheinigung reicht? Alles irre :lol: :lol:

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von HerrToeff » Mi 9. Sep 2020, 18:37

ja .. aber damals ging es um völlig führerscheinlose Personen

Der KFS Schein ist nur eine Prüfungsbescheinigung, keine Fahrerlaubnis. Der alte FS Klasse 3 ist eine viel umfangreichere Prüfung die die Prüfung des KFS Schein inhaltlich abdeckt.

Eine Fahrerlaubnis kann -wie jede andere Erlaubnis auch- widerrufen werden. Sie gilt dann nicht mehr.

Die Bescheinigung über eine bestandene Prüfung ist etwas anderes. Sie kann nur widerrufen werden, wenn zb nachträglich festgestellt wurde, dass die Prüfung nicht stattfand oder der Probant zb das Ergebnis durch Schummeln erreicht hat.

Folglich. Aufgrund des vor 2002 bestandenen FS hat Meta eine der KFS Gleichwerige Prüfung bestanden und kann sich das bescheinigen lassen. Die eigentliche KFS Prüfung kann er aber jetzt zur Erlangung der KFS Prüfbescheinigung so nicht mehr ablegen.

Guido - wo irre ich?
lieben Gruß

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von HerrToeff » Mi 9. Sep 2020, 18:45

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 18:15
...

Interessanter Gedanke, aber ich denke mit Fallstricken. Ich war vor 2001 im Besitz einer Fahrerlaubnis die beinhaltete das ich auch KFS fahren durfte. Ich war bis 2001 nicht im Besitz einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle (Papier).
...
warst und bist Du doch -FS kl 3

Die Prüfung hattest Du doch bestanden..
lieben Gruß

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von Metaphysik » Mi 9. Sep 2020, 18:50

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 18:37
Die Bescheinigung über eine bestandene Prüfung ist etwas anderes. Sie kann nur widerrufen werden, wenn zb nachträglich festgestellt wurde, dass die Prüfung nicht stattfand oder der Probant zb das Ergebnis durch Schummeln erreicht hat.
Zum Rest warte ich mal auf unsere RAs :wink: Ich denke ich habe das Papier nicht und kann es mir nicht mehr Ausstellen / Bestätigen lassen.

Zu oben - bis auf ein Schuhverbot, (in Arbeit?), kann Dir die FEB bei unterstellter mangelder Eignung die Nutzung jeglichen Fahrzeugs untersagen bis Du per MPU das Gegenteil belegst.

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von HerrToeff » Mi 9. Sep 2020, 19:06

weiss nicht

ist so ein Rollstuhl ein FZG oder eine Prothese?


ka


ein vom Fussgänger handgeführter einachsschlepper ist zb kein KFZ
lieben Gruß

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von guidolenz123 » Mi 9. Sep 2020, 19:38

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 19:06
weiss nicht

ist so ein Rollstuhl ein FZG oder eine Prothese?


ka


ein vom Fussgänger handgeführter einachsschlepper ist zb kein KFZ

Ja !!! und das sowas von !!!!
Gruß Guido
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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von Metaphysik » Mi 9. Sep 2020, 19:46

Hochschieb:
optima 2 js 14 hat geschrieben:
So 23. Aug 2020, 16:14
Guten Tag ich verkaufe hier wegen gesundheitlichen Gründen meinen ligier js14 Optima er besitzt die 25kmh kranken Fahrstuhl zulassung 182ccm Motor 4takt briggs originale Papiere er ist sofort fahrbereit

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von HerrToeff » Do 10. Sep 2020, 00:20

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 18:15
.....

Wieso hab ich eigentlich eine alterbedingte Fahrerlaubnis für Mofas, wo anderen eine Prüfbescheinigung reicht? Alles irre :lol: :lol:
Für Krankenfahrstühle gab es nie eine durchgehende Fahrerlaubnisfreiheit. Es gab nur eine von 1998 bis 2002 reichende Befreiung von der Fahrerlaubnispflicht - stattdessen eben die Prüfbescheinigung. Das auch 1999 die Pflicht zur Prüfbescheinigung bestand, kannst Du hier nachlesen https://www.ra-kotz.de/krankenfahrstuehle.htm

Der Ligier wäre nur Fahrerlaubnis UND Prüfbescheinigungsfrei wenn Du ihn auf 10kmh drosseln würdest

Ich würde ja selbst zum TÜV gehen und mir so einen Äquivalenz-Bescheid ausstellen lassen, um das zu proofen ... aber hier kennt jeder jeden und ich habe sowas von keine Lust mich mit so einem Papier zu entblöden "falls ich mal die Pappe versaufe"...Also tu Du das bitte :lol:

Mir würde es reichen dass das Ding eine ABE hat und mit VKZ gefahren werden darf. Ich halte es für einen schönen Oldtimer, jedoch -für mich- mit zu geringem Gebrauchswert. Eher was zum in die Scheune stellen und Sommer-Sonntags ne Runde drehen. Dafür sind mir die 3000 wiederum -für mich- viel zu viel und nur deshalb habe ich hier nicht zugeschlagen. Aber das Auto an sich ist klasse. Wenn man keinen FS mehr hat, dürfte es sogar kostbar sein.. bevor man Ape25 fahren muss..
lieben Gruß

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von Metaphysik » Do 10. Sep 2020, 04:34

HerrToeff hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 00:20
Aber das Auto an sich ist klasse.
023) Deswegen wurmt es mich ja so keine KFS Prüfbescheinigung zu haben.

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von guidolenz123 » Do 10. Sep 2020, 07:14

Metaphysik hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 04:34
HerrToeff hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 00:20
Aber das Auto an sich ist klasse.
023) Deswegen wurmt es mich ja so keine KFS Prüfbescheinigung zu haben.
25-Km/h-Ape und die Dreibein-China-Elektro-Teile darfst Du aber jedenfalls fahren..und bei den alten Krankenfahrstühlen kennt wahrscheinlich keiner von der Trachtentruppe die Rechtslage...wenn Du dann zB das alte Leipziger Urteil in der Tasche hast, wird Dich wohl jeder von der Rennleitung weiterfahren lassen....auch/oder gerade erst recht in 10-30 Jahren...wer kennt sich DANN noch aus ? :wink: :wink: :wink:
Gruß Guido
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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von rolf.g3 » Do 10. Sep 2020, 08:38

moin,
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 07:14
...auch/oder gerade erst recht in 10-30 Jahren...wer kennt sich DANN noch aus ?
Jaaa, da seh ich wiederum ganz praktische Probleme: Wer hat in 30 Jahren noch eine passende Zündkerze für
den Eimer ??
Is jetzt schon schwer genug passende Radbremszylinder zu bekommen - und dabei reden wir von welchen die passend gemacht werden können, nicht unbedingt 100%ig passende !!
Ersatzteile sind für die Teile schierig zu bekommen, aber heute noch machbar, deshalb ist dieses Auto entweder für jetzt zum rumfahren oder für jetzt zum restaurieren und dann im Museum verschimmeln lassen.
Als Fahranlage für evtl zukünftige Saufgelagen-Ergebnisse oder -Folgen denkbar ungeeignet. Bis diese Fahranlagen zum Einsatz kommen, hat man seinen Führerschein schon wieder - mit oder ohne MPU ( nach 20 Jahren läuft die Frist a, dann kann man neu machen oder so ... )
Zumal, wie ich an anderer Stelle schon schrieb:
Der Zweitakter wird selbst aus dem ungeübten Schrauber einen versierten Mechaniker machen, alle nur eine Frage der Zeit ( fragt Fichte :D )
So ist die Frage nach der Fahrgenehmigung bei diesen Fahrzeugen in 30 Jahren eher philosophischer Natur als reales Problem, da wäre es eher erstaunlich, wenn der Motor noch einen Ton von sich gibt ...

Trotzdem ein schönes Fahrzeug 023) 023)

gr
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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von Fichte » Do 10. Sep 2020, 12:34

rolf.g3 hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 08:38

Der Zweitakter wird selbst aus dem ungeübten Schrauber einen versierten Mechaniker machen, alle nur eine Frage der Zeit ( fragt Fichte :D )
090 Die "Diva" kommte demnächst wieder auf den Hof..... Vollaussetzer der Elektronik.... 088)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von Fichte » Do 10. Sep 2020, 12:34

Metaphysik hat geschrieben:
Mi 9. Sep 2020, 19:46
Hochschieb:
optima 2 js 14 hat geschrieben:
So 23. Aug 2020, 16:14
Guten Tag ich verkaufe hier wegen gesundheitlichen Gründen meinen ligier js14 Optima er besitzt die 25kmh kranken Fahrstuhl zulassung 182ccm Motor 4takt briggs originale Papiere er ist sofort fahrbereit

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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von rolf.g3 » Do 10. Sep 2020, 16:47

moin,
Fichte hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 12:34
090 Die "Diva" kommte demnächst wieder auf den Hof..... Vollaussetzer der Elektronik....
Lehrjahre sind keine Herrenjahre !
QED !!

( denke ´s is ´n Massethema: Von der Braddlie die Masseleitung kontrollieren und die Massebänder Motor & Getriebe )


Allerdings, mein Fehler:
rolf.g3 hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 08:38
Der Zweitakter wird selbst aus dem ungeübten Schrauber einen versierten Mechaniker machen,
Im vorliegenden Fall wohl ein 4T Motor von B&S mit 160 ccm.
Schätze, für den gild das aber auch, nur nicht ganz so stark


gr
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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von guidolenz123 » Do 10. Sep 2020, 17:07

rolf.g3 hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 08:38
moin,
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 07:14
...auch/oder gerade erst recht in 10-30 Jahren...wer kennt sich DANN noch aus ?
Jaaa, da seh ich wiederum ganz praktische Probleme: Wer hat in 30 Jahren noch eine passende Zündkerze für
den Eimer ??
Is jetzt schon schwer genug passende Radbremszylinder zu bekommen - und dabei reden wir von welchen die passend gemacht werden können, nicht unbedingt 100%ig passende !!
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Zumal, wie ich an anderer Stelle schon schrieb:
Der Zweitakter wird selbst aus dem ungeübten Schrauber einen versierten Mechaniker machen, alle nur eine Frage der Zeit ( fragt Fichte :D )
So ist die Frage nach der Fahrgenehmigung bei diesen Fahrzeugen in 30 Jahren eher philosophischer Natur als reales Problem, da wäre es eher erstaunlich, wenn der Motor noch einen Ton von sich gibt ...

Trotzdem ein schönes Fahrzeug 023) 023)

gr
Normalerweise 10 Jahre...dann bekommt man auch ohne MPU oder sonstwas die Pappe wieder...(schon sehr langjährige Gesetzeslücke bzw ..das war vom Gesetzgeber so eigentlich nicht beabsichtigt)
Gruß Guido
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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von rolf.g3 » Do 10. Sep 2020, 17:34

moin,
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 17:07
Normalerweise 10 Jahre...dann bekommt man auch ohne MPU oder sonstwas die Pappe wieder...
Ach, echt ??
Mein Exschwager, Führerscheinentzug wg Promilleunfall, 40% Haut verbrannt, aber schon ca 20 Jahre her. Der würde gerne Roller fahren oder so, sagte aber was von 20 jahren ...

Muss der die Prüfung erneut machen oder bekommt er den Schein so wieder ?

gr
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Re: Verkaufe ligier js14 Optima

Beitrag von Metaphysik » Do 10. Sep 2020, 17:40

rolf.g3 hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 17:34
moin,
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 10. Sep 2020, 17:07
Normalerweise 10 Jahre...dann bekommt man auch ohne MPU oder sonstwas die Pappe wieder...
Ach, echt ??
Mein Exschwager, Führerscheinentzug wg Promilleunfall, 40% Haut verbrannt, aber schon ca 20 Jahre her. Der würde gerne Roller fahren oder so, sagte aber was von 20 jahren ...

Muss der die Prüfung erneut machen oder bekommt er den Schein so wieder ?

gr
Die FE Akte wird nach 15 Jahren bereinigt WENN SIE IN DIE HAND GENOMMEN WIRD. Also RA die Akte anfordern lassen zur Einsicht. Steht noch was drin: Meckern, zurückschicken, erneut anfordern. Akte sauber: ab zur Fahrschule.

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