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Beleuchtung ..
Verfasst: Mo 24. Feb 2020, 19:06
von HerrToeff
kann ich eig. jede Beleuchtung/Beblinkerung an den Aixam bauen wenn sie ein E 11 zeichen hat? Als zb Ausschnitt erweitern und Bully Rückleuchten rein?
Vorne die ewig undichten Blinkerlampen gegen wirklich wasserdichte aus dem LKW Zubehör oder vom Landy?
Universallampen gehen, weiss ich. Nur gehen reguläre Pkw lampen -von anderen Herstellern- auch?
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Mo 24. Feb 2020, 19:48
von rolf.g3
moin,
Soweit ich wissen tu, is die E-Nummer eine Baumustergenehmigung, sollte also, unabhängig vom Fahrzeug, so verbaut werden dürfen.
Die ABE des Fahrzeugs allerdings erlöscht trotzdem, weil das Baumuster von zB Trucky genehmigt wurde, also mit den originalen Lampen und nicht dem besseren Material aus dem Hause Hella.
Die E-Nummer sagt lediglich was darüber aus das diese Lampen
Zulassungsfähig sind bei der Vorfahrt beim freundlichen. Der Umbau der Beleuchtungsanlage ist in jedem Falle
Abnahme.- und Eintragunspflichtig. Die E-Nummer sagt lediglich was über die
Eintragungsfähigkeit aus.
Beispiel Moped:
Der Scheinwerfer meiner Suzuki GS 400 ist noch das gute Biluxsystem. Der Händler bietet mir einen SW mit H7 an - mit E-Nummer - und einen günstigen ohne E-Nummer.
Ich baue jetzt einen der beiden an mein Möf und fahre zum freundlichen ...
Die Geschichte hat nun einen bekannten Ausgang - je nachdem welchen SW ich angebaut hab.
Ich hab im Nova LED auf H4 Sockel. Im Golf verbaut würde ich beim nächsten TÜV-Termin schlicht verhaftet werden und wohl nie mehr die Sonne sehen - im Nova ist´s genauso verboten, nur hat das bislang noch keiner kontrolliert.
Soweit meine Gedanken dazu. Kann weder §§ noch sonstwas nennen, lediglich meine Erfahrungen beim TÜV und ein netter und redefreundlicher Tüvtler sind die Quelle
Ich würde den Quatsch umbauen. Ständig Aquarium im Lampenglas ist bestimmt NICHT der Waisheit letzter Schluß. Solange die Wellenlienie auf den Lampengläsern drauf ist dürfte nix passieren
gruß rolf, der bei Umau um Foddo´s bittet - Vorher/nachher

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Mo 24. Feb 2020, 19:52
von Fichte
Richtigerweise „E“-Kennung oder „ECE“-Prüfzeichen genannt, die Folgezahlen sind die Länderkennung und die (!) Typgenehmigungsnummern.
Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben. (Text entliehen von Wickie und die starken Männer)
Die „Typgenehmigung“ ist das eigentliche Problem, denn bestimmte und mit „E“ gekennzeichnete Bauteile dürfen nur bei einem bestimmten Fahrzeug auch verbaut oder verwendet werden. So habe ich es mal abgespeichert....

Rolf war schneller, und hat auch noch „Recht“....
Ich geh weiter

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Mo 24. Feb 2020, 19:54
von rolf.g3
... tschuldigung ...

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Mo 24. Feb 2020, 19:57
von guidolenz123
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Mo 24. Feb 2020, 22:13
von HerrToeff
Also .. es ist zum K... mit derFahrzeugbeleuchtung
prinzipell scheint aber Rolf recht zu haben
http://www.led-rueckleuchten.com/infos/ ... r-illegal/
Hat die Rückleuchte ein E Zeichen darf sie in jedes AUTO eingebaut werden.Baut man aber zB golf Rückleuchten in einen Corsa müsste die Tunnelung geändert werden/Karosserieänderung und das wiederrum ist eintragspflichtig .. baut man aber Corsa Rückleuchten in einen Aixam 400 was saugend passt, ist das eintragungsfrei soweit die E zugelassen sind. Baue ich im D Truck Golf Rückleuchten ein, ist das zulässig, weil ich ein Fzg mit Fahrgestellzulassung habe. Der Aufbau ist sowas wie Gepäck ich kann ihn innerhalb der eingetragenen Grenzen ändern wie ich will. Nur die Leuchten müssen so getunnelt sein dass die Leuchtebene stimmt und sie müssen e zeichen haben und ich darf nicht senkrecht zu waagrecht drehen, zb.
Wichtig ist dabei nicht ob das Rücklicht für einen Anhänger oder Kipplaster zugelassen ist. Wichtig ist zb ich muss mind ein Rückfahr und ein Nebelschlusslicht haben was nicht zwangsläufig in einem E Zeichen RL der Fall ist, was auch für die Rückstrahler gilt die allerdings vom Hänger zu Fahrzeug unterschiedlich ausgeführt sein können/müssen???? weswegen evtl ich noch zusätzlich e nummer behaftete Rückstrahler für Fahrzeuge einbauen muss wenn ich Wohnwagenleuchten verwende .. weil für den gedachten Einsatz im Caravan evtl diese seperaten dreieckigen E Rückstrahler gedacht sind ??(auch nicht kapiert, an meinem sind keine)
Selbiges gilt für Blinker
Für Hauptscheinwerfer auch, aber da kommt ggf nur asymetrie, Leuchtweitenstreuung und beladungsabhängige Leuchtweitenregulierung ins Spiel grrrr ...
Wobei manche Anbieter schummeln und ihren Rückfahrscheinwerfer als Leselampe E Nummern lassen und Du bist der Lackierte wenn dus nicht gemerkt hast
Man darf sogar H4 gegen LED tauschen, wenn gültige E Nummer eben.
Aber LED RL/blinker usw usw mit auswechselbaren LeDs sind -trotz vorhandener und korrekt erworbener E Nummer- wiederrum verboten.
Also .. ich kann diese Paragrafen nicht weiter durchhühnern .. ich kriegs einfach nicht hin.. ich hoffe Fichte schreibt mal irgentwann einen seiner schönen Ratgeber dazu .. ich geb auf
Wär aber nett ihr schreibt noch Antworten wenn ich irgentwo falsch liege
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 09:09
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 22:13
Man darf sogar H4 gegen LED tauschen, wenn gültige E Nummer eben.
Nein
Also .. ich kann diese Paragrafen nicht weiter durchhühnern .. ich kriegs einfach nicht hin.. ich hoffe Fichte schreibt mal irgentwann einen seiner schönen Ratgeber dazu .. ich geb auf
Wär aber nett ihr schreibt noch Antworten wenn ich irgentwo falsch liege
Ich bin mit den Lichtern und Leuchten bereits durch, habe es jedoch nicht zusammengefasst, da es mehr als schwierig ist, dieses Rechtsdeutsch sinnvoll zu übersetzen.
Im Wesenskern sind Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg, 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht zulassungspflichtig und werden wie Mopes rechtlich behandelt. Dasselbe gilt auch für die Lichteinrichtigungen...
In Frontscheinwerfer ist der Austausch von H4 oder H7 Lichter durch LED Lichter in ganz Europa jedoch gesetzlich verboten, innerhalb von Deutschland existiert hierzu auch ein Verkaufsverbot für diese Lichter/Lichtarten, selbst für den "Offroad-Bereich" oder auf "Privatgelände" dürfen diese Lichter nicht verkauft werden.
Insofern Herstellerseitig einzelen KFZ mit LED Fahrlichtern bestückt sind, gilt dasselbe nur für diesen Typ der Fahrzeuge und darf anderweitig nicht verbaut werden.
Ob ich dasselbe noch in einem Ratgeber zusammenfasse, wird mir meine Freizeit sagen....

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 10:20
von guidolenz123
Fichte hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:09
HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 22:13
Man darf sogar H4 gegen LED tauschen, wenn gültige E Nummer eben.
Nein
Also .. ich kann diese Paragrafen nicht weiter durchhühnern .. ich kriegs einfach nicht hin.. ich hoffe Fichte schreibt mal irgentwann einen seiner schönen Ratgeber dazu .. ich geb auf
Wär aber nett ihr schreibt noch Antworten wenn ich irgentwo falsch liege
Ich bin mit den Lichtern und Leuchten bereits durch, habe es jedoch nicht zusammengefasst, da es mehr als schwierig ist, dieses Rechtsdeutsch sinnvoll zu übersetzen.
Im Wesenskern sind Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg, 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht zulassungspflichtig und werden wie Mopes rechtlich behandelt. Dasselbe gilt auch für die Lichteinrichtigungen...
In Frontscheinwerfer ist der Austausch von H4 oder H7 Lichter durch LED Lichter in ganz Europa jedoch gesetzlich verboten,
innerhalb von Deutschland existiert hierzu auch ein Verkaufsverbot für diese Lichter/Lichtarten, selbst für den "Offroad-Bereich" oder auf "Privatgelände" dürfen diese Lichter nicht verkauft werden.
Insofern Herstellerseitig einzelen KFZ mit LED Fahrlichtern bestückt sind, gilt dasselbe nur für diesen Typ der Fahrzeuge und darf anderweitig nicht verbaut werden.
Ob ich dasselbe noch in einem Ratgeber zusammenfasse, wird mir meine Freizeit sagen....
Juckt aber scheinbar keinen...Auch aus BRD erhältlich..
https://www.ebay.de/myb/Summary?MyEbayB ... =1&guest=1
https://www.ebay.de/itm/2x-H4-150W-4-Se ... SwGC9eVKZY
Die Adapter für sogar Bilux-Fassungen gibts hier...
NUR aus Ausland..
https://www.ebay.de/itm/1-X-P45T-R2-H5- ... Sws-xeVEf4
https://www.ebay.de/itm/HEADLIGHT-BULB- ... Swo4VcW0hT
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 10:41
von Fichte
Jap, deutsche Lampen von nachfolgenden Lieferanten:
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Shenzhenshi Xintengda Kejijishu Youxianzeren Gongsi
Yatao Wang
526,Fuwen Industry,Dafen,Longgang
518401 Shenzhen, 广东省
中國
Ich glaube, dorthin schickt keiner eine Abmahnung....

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 14:29
von HerrToeff
Fichte hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:09
....
In Frontscheinwerfer ist der Austausch von H4 oder H7 Lichter durch LED Lichter in ganz Europa jedoch gesetzlich verboten,...
Das gilt aber nur für Tausch Leuchtnittel H4 gegen Leuchtmittel LED, nicht Austausch Frontscheinwerfer komplett gegen LED Typ?????
jedenfalls dürfen Heckleuchten gegen E geprüfte komplette Hecklampen getauscht werden .. ggf paarweise gemischte ?
zb Nebelscheinwerfer aus der vor EU zeit, mit schlangenlinie, dürfen auch an ein aktuelles Neufahrzeug montiert u, verwendet werden?
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 14:45
von guidolenz123
Fichte hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 10:41
Jap, deutsche Lampen von nachfolgenden Lieferanten:
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Shenzhenshi Xintengda Kejijishu Youxianzeren Gongsi
Yatao Wang
526,Fuwen Industry,Dafen,Longgang
518401 Shenzhen, 广东省
中國
Ich glaube, dorthin schickt keiner eine Abmahnung....
Die haben aber deutsche Lager/Depedancen...sieht man an den kurzen Lieferfristen...aus China meist um die 6 Wochen..
Beim "deutschen" link vom Chinaman knapp 2 Wochen...
Wenn es noch schneller gehen soll:
DARKNET...

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 15:10
von HerrToeff
Ach was. Pack die Abmahnung einfach in einen Glückskeks ...
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 15:19
von HerrToeff
hier noch was .. aus dem Motorradbereich
https://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen ... chten-ist/
Was mir da grad zu denken gibt .. unsere Tupper sind ja klasse l6e/L7e
Also keine Pkw sondern eig Quad=Motorrad
ich hab aber ausschliesslich unter Auto gesucht

Es ist zum Auswachsen!

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 15:38
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 14:29
Fichte hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:09
....
In Frontscheinwerfer ist der Austausch von H4 oder H7 Lichter durch LED Lichter in ganz Europa jedoch gesetzlich verboten,...
Das gilt aber nur für Tausch Leuchtnittel H4 gegen Leuchtmittel LED, nicht Austausch Frontscheinwerfer komplett gegen LED Typ?????
Richtig, wenn der Frontscheinwerfer mit inkludierter LED-Technik zu diesem Typ des Fahrzeuges genehmigt wurde.
jedenfalls dürfen Heckleuchten gegen E geprüfte komplette Hecklampen getauscht werden .. ggf paarweise gemischte ?
zb Nebelscheinwerfer aus der vor EU zeit, mit schlangenlinie, dürfen auch an ein aktuelles Neufahrzeug montiert u, verwendet werden?
Keine Ahnung, ist mir zu müßig die Übergangsvorschriften zu lesen.....

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 15:44
von HerrToeff
Schade- hatte schon drauf gehofft dem D Truck Echtglas Lampen aus dem VW Bus Typ1 aus den 70ern zu spendieren.. solche mit den richtig guten Echtglas Leuchten.
Kannst Du mit links zu diesen übergangsvorschriften geben.. die schaff ich noch .. nachdem ich mir den ganzen anderen Quatsch schon reingezogen habe
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 15:58
von Fichte
Da müsstest Du leider selbst googeln, da ich hierzu keine detaillierten Vorschriften gefunden habe. Es basiert nunmehr alles auf "Richtlinien" und "Verordnungen" der EU, ich denke jedoch nicht, dass ein derartiger Um-/Neueinbau wieder mit der Betriebserlaubnis konform wäre.....
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 16:36
von HerrToeff
hab grade selbst gefunden glaub ich .. aber nur im Motor Talk Forum, deshalb kein Link
zusatzscheinwerfer scheinbar ja Hauptleuchten, nein, aber das war dort auch nur Hörensagen, deshalb kein Link
ich denk ich hab passende Leds von Hella.. aber sauteuer.. gefunden
ich poste sie evtl noch im ToDo ...
mensch was bin ich froh wenn ich endlich einen legalen Weg zu einer nicht lebensgefährlichen Beleuchtung gefunden habe. Die org. Funzeln sind das letzte. ist mir inzwischen auch egal wies aussieht
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 16:54
von Metaphysik
HerrToeff hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 16:36
mensch was bin ich froh wenn ich endlich einen legalen Weg zu einer nicht lebensgefährlichen Beleuchtung gefunden habe. Die org. Funzeln sind das letzte. ist mir inzwischen auch egal wies aussieht
Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 17:40
von Fichte

ich/hatte ehemals bereits an einen Beitrag hierzu gedacht, der grobe Entwurf wie folgt:
Beleuchtungs-/Lichtsignaleinrichtungen von zweirädrigen, dreirädrigen Fahrzeugen
und (!) vierrädrige Kraftfahrzeuge, d. h. Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3, einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Leermasse von weniger als 350 kg, welche auch als Kleinkrafträder im Sinne der Richtlinie 93/92/EWG gleichgestellt werden:
Nach der Richtlinie 93/92/EWG (https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... SUM:l21032) ergeben sich die Vorschriften über die Zahl, Anbauschema, geometrische Sichtbarkeit, Ausrichtung, Einbau mit anderen Leuchten, Kontrollleuchten der betreffenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für (unsere) vierrädrige Kraftfahrzeuge, d. h. Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3, einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Leermasse von weniger als 350 kg, da diese gleichgestellt sind
Nach der Richtlinie 2000/73/EG (https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32000L0073) wiederum dürfen ab dem 1. Januar 2002 die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf die Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen beziehen,
weder die EG-Betriebserlaubnis eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps verweigern,
noch die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme zweirädriger oder dreirädriger Kraftfahrzeuge verbieten,
wenn der Einbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen den Vorschriften der Richtlinie 93/92/EWG, in der Fassung der vorliegenden Richtlinie, entspricht.
Gemäß der letztgenannten Richtlinie gilt:
II. Anhang III wird wie folgt geändert: a) Abschnitt 2 wird wie folgt ergänzt: "2.5. Nebelscheinwerfer,
2.6. Nebelschlussleuchte,
2.7. Rückfahrscheinwerfer,
2.8. Warnblinkleuchte."
b) Abschnitt 5 erhält folgende Fassung: "5. Die unter den Abschnitten 1 und 2 genannten, gemäß der Richtlinie 97/24/EG für Krafträder genehmigten oder gemäß den Richtlinien 76/757/EWG, 76/758/EWG, 76/759/EWG, 76/760/EWG, 76/761/EWG, 76/762/EWG, 77/538/EWG oder 77/539/EWG für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 genehmigten Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen sind auch an dreirädrigen Kleinkrafträdern und leichten Vierradfahrzeugen zulässig."
Danach bin ich aus dem Richtliniendschungel ausgestiegen...

Re: Beleuchtung ..
Verfasst: Di 25. Feb 2020, 17:42
von Fichte
Habe damals aber auch eine ganz gute Broschüre gefunden:
https://www.meyhoff-rueder.de/uploads/b ... re_lte.pdf
Vielleicht hilft es Dir weiter...
