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Rückfahrscheinwerfer

Verfasst: Do 27. Jul 2017, 16:58
von Brimax
Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe mit meiner Frage hier richig zu sein 017)
Meine Tochter hat gestern ihren Aiyam Crossline Baujahr2009 bekommen...nun haben wir festgestellt das ihr Rückfahrscheinwerfer nicht leuchtet.Die Antwort des Händlers auf unsere Nachfrage war, das bei solchen "Mopedautos"
das Rückfahrlicht nie funktioniert weil nicht vorgeschrieben. Das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen...für rückwärtige Autos muss doch erkennbar sein das der Vorgänger den Rückwärtsgang eingelegt hat ?!

Liebe Grüße
Brimax

Re: Rückfahrscheinwerfer

Verfasst: Do 27. Jul 2017, 17:21
von rolf.g3
moin,
Brimax hat geschrieben:..nun haben wir festgestellt das ihr Rückfahrscheinwerfer nicht leuchtet.Die Antwort des Händlers auf unsere Nachfrage war, das bei solchen "Mopedautos"
das Rückfahrlicht nie funktioniert weil nicht vorgeschrieben.
Schwachsinn !!! Prima Händler, den ihr da habt ...
Natürlich muß ein Lkfz auch eine Leuchte haben wenn der Rückwärtzgang eingelegt wird, Farbe: Klar.
Nebelschlußleuchte, Verbandskasten und Warndreieck sowie die heilige Warnweste sind auch im Ü-Ei Pflicht...

Wenn euer Rückfahscheinwerfer nicht leuchtet isser kaputt und muß repariert werden. Garantie?
Wahrscheinlich Birne defekt.

gruß rolf

Re: Rückfahrscheinwerfer

Verfasst: Do 27. Jul 2017, 18:23
von Brimax
Vielen Dank, hab mich auch schon gewundert :?

Re: Rückfahrscheinwerfer

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 08:41
von Lodus
Das Reparieren von Scheinwerfern stellt in der Regel keine großen Probleme dar. Sucht einfach nach einer neuen Rückleuchte im Netz bzw. schau hier: Alles über Fahrzeugbeleuchtung für weitere Infos bezüglich der Montage und für weitere Tipps.

Re: Rückfahrscheinwerfer

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 14:15
von rolf.g3
moin,
Lodus hat geschrieben:Sucht einfach nach einer neuen Rückleuchte im Netz bzw. schau hier: Alles über Fahrzeugbeleuchtung für weitere Infos bezüglich der Montage und für weitere Tipps.
Die Aussage aus oben genanntem Link ist unzutreffend:

ZITAT:
In Deutschland dürfen die Nebelschlussleuchten immer nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Sichtweite durch Schlechtwetter weniger als 50 Meter beträgt.
ZITAT ENDE

Der richtige Wortlaut des § 17 STVO:
ZITAT:
5Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
ZITAT ENDE

Weitere Informationen zur korrektem Betrieb der Nebelschlußleuchte:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte

@Lodus: Bitte stell Dich mal im Forum unter http://www.lepori.de/forum/viewforum.php?f=4 gründlich vor.
Dein erster Beitrag führt zun einem kommerziellen Link, wenn auch passend zum Kontext.
Um etwaigen Spamverdacht auszuräumen bitte ich Dich dazu.

gruß rolf

Re: Rückfahrscheinwerfer

Verfasst: Fr 1. Sep 2017, 14:45
von Fuddschi
rolf.g3 hat geschrieben:@Lodus: Bitte stell Dich mal im Forum unter http://www.lepori.de/forum/viewforum.php?f=4 gründlich vor.
Dein erster Beitrag führt zun einem kommerziellen Link, wenn auch passend zum Kontext.
Um etwaigen Spamverdacht auszuräumen bitte ich Dich dazu.
Wenn nicht, dann ist er zur stelle und Räumt auf :

Bild

Aber auch Brimax hat sich noch nicht vorgestellt :roll: