Zuladung Liger Ambra

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Moderator: guidolenz123

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HaPe
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Zuladung Liger Ambra

Beitrag von HaPe » Do 8. Jun 2017, 23:15

Hallo an alle
Kann mir jemand sagen was das zulässige Gesamtgewicht des Ambras ist?
im Werstatt Handbuch steht
Leergewicht 383Kg
zulässiges Gesamtgewicht 458 Kg
kann doch sicher nicht sein das die Zuladung nur 75 Kg ist?

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guidolenz123
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Re: Zuladung Liger Ambra

Beitrag von guidolenz123 » Fr 9. Jun 2017, 07:46

Fahr mal auf eine Wage....da bleibt ggf gar keine Zuladung übrig ?!?
Die Kisten sind ab Werk schon (fast) alle viel schwerer als angegeben.
Ist aber (leider) normal.
Ich geh nach dem Motto:
Was reinpasst ,darf rein... :lol: :mrgreen: 019) :wink:
Gruß Guido
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Metaphysik
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Re: Zuladung Liger Ambra

Beitrag von Metaphysik » Fr 9. Jun 2017, 17:11

guidolenz123 hat geschrieben:Fahr mal auf eine Wage....da bleibt ggf gar keine Zuladung übrig ?!?
Das wär aber blöd, dann müßte man die Kiste ja mit maximal 45 km/h schieben :lol: :lol:

So schlimm wird es schon nicht sein :wink: Schau doch mal in den BKat - bis 20% Überschreitung sind die Folgen nicht "so" schlimm (BKat 198.2.3) http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

Neue Frage bei einer Verkehrskontrolle (wegen Gewicht): "Haben Sie was gegessen?", statt "Haben Sie Alkohol getrunken?""

Frage an den Anwalt im Ruhestand - darf man Nackt fahren, trotz öffentlicher Erregung .. Oehm, meine erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn man Angezogen das zulässige Gesamtgewicht überschreitet? Muß man da abwägen, welches Interesse überwiegt? :lol: :lol:

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sf169
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Re: Zuladung Liger Ambra

Beitrag von sf169 » Fr 9. Jun 2017, 18:10

Metaphysik hat geschrieben:darf man Nackt fahren, trotz öffentlicher Erregung .. Oehm, meine erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn man Angezogen das zulässige Gesamtgewicht überschreitet? Muß man da abwägen, welches Interesse überwiegt? :lol: :lol:
:lol: :lol:
Evtl. müsste man die Handbücher erweitern: Vor der Abfahrt ist die Toilette ausgiebig zu benutzen!
Drosseln sind Vögel, sie in einen Motor zu stecken ist Tierquälerei

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Re: Zuladung Liger Ambra

Beitrag von guidolenz123 » Fr 9. Jun 2017, 18:34

Metaphysik hat geschrieben:
guidolenz123 hat geschrieben:Fahr mal auf eine Wage....da bleibt ggf gar keine Zuladung übrig ?!?
Das wär aber blöd, dann müßte man die Kiste ja mit maximal 45 km/h schieben :lol: :lol:

So schlimm wird es schon nicht sein :wink: Schau doch mal in den BKat - bis 20% Überschreitung sind die Folgen nicht "so" schlimm (BKat 198.2.3) http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

Neue Frage bei einer Verkehrskontrolle (wegen Gewicht): "Haben Sie was gegessen?", statt "Haben Sie Alkohol getrunken?""

Frage an den Anwalt im Ruhestand - darf man Nackt fahren, trotz öffentlicher Erregung .. Oehm, meine erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn man Angezogen das zulässige Gesamtgewicht überschreitet? Muß man da abwägen, welches Interesse überwiegt? :lol: :lol:
Der Fachanwalt empfiehlt:
Entwässerungstabletten...echt viele auf einen Rutsch...
dann schaut man zwar recht schrumpelig aus, aber darf mehr zuladen...Kompromisse sind eben von Nöten....

Vor jeder Fahrt mit Gepäck !!!
Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker...

Alternativ:

Erschlagen Sie Ihren Arzt mit dem Apotheker...oder wie oder was ??????????????????????????????????

Edit:
Wg der Frage nach Nacktfahrten...
Es besteht ein
(bei Bäckern) Nacktbackverbot
und auch Nackwanderungen sind nicht gern gesehen... etc etc etc


auch Nacktfahrten zur Erlangung der Fahrerlaubnis werden vermindert angeboten und Nacktwandeln geht ja mal gar nicht.... beliebig weiterzuführen.... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: 019) 019) 019) :wink: :wink: :wink:
Gruß Guido
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Re: Zuladung Liger Ambra

Beitrag von Metaphysik » Fr 9. Jun 2017, 19:29

Danke für die Antwort, Hr. RA i. RS :lol: :lol: :lol: :lol:

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