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Hängerkupplung

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 15:46
von co80ngd
Hallo an alle

Mal ne Frage würde gern eine Hängerkupplung an meinen Liegier X-too pack

anbauen.

Habe einen 100 kg DDR Hänger HP 400

Er hat eine orginal Sachsenring Verlängerungsrohr

Den Kasten hab ich demontiert er wiegt ca noch 70kg

Damit wurde er von mir zum Boots Trailer genutzt.

Mein kleines 2 Mann Motor Boot wiegt mit Motor 240kg (eigenbau)

http://file1.npage.de/003314/92/bilder/ ... lle7ps.jpg

Hier mit Forelle Motor wiegt 40 kg 7 ps Führenschein frei . Es fährt auch mit 20 ps selber 2 Sommer getestet .

Ich habe den Bootsschein Binnen. Einen 30 ps Wicher würde ich noch testen das verdrägt mein Eigenbau Boot .

Lange sperige Bretter lassen sich wunderbahr Transportieren .

Unsere Tuberdosen wiegen 350 kg .

Ich gehe mal davon aus,das ein Fahrzeug auch ein gleiches abschleppen müste.

Ich weis klingt doof . Aber warum soll man nicht damit auch schnell mal 10 Bretter oder 4 Balken holen können ???

was sagen die Profis?????

liebe Grüße Andy

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 15:55
von guidolenz123
Eingetragen bekommst Du das Teil NIE...aber man sowas funktionierend ein/anbauen...
Ist dann aber illegal...muß aber jeder selbst wissen ob,oder ob nicht...
Guckst Du:

Bild
Bild

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 16:34
von co80ngd
Hello Guido

Danke für deine Tollen Bider

Bin mal hardt bestraft worden falsches Kennzeichen .

Wenn ich dafür keinen Stempel bekomme

zugelassene Hängerkupplung bis 300 kg ,lasse ich es.

mfg andy

Dann werde ich mich lieber mal mit Verstärkung und Dachgarten beschäfftigen.

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 16:59
von guidolenz123
Viel Erfolg UND.....MACH BILDER...wir wollen sowas sehen. 8) :wink:

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 19:27
von Alminchen
Hallo, eingetragen bekommst du halbes Leergewicht der Tupperdose.

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 21:12
von guidolenz123
Alminchen hat geschrieben:Hallo, eingetragen bekommst du halbes Leergewicht der Tupperdose.
Das mag so sein,wenn es überhaupt für das spezielle Fahrzeug AHK's gibt,die eine ABE haben...das gibts ggf für APE und Co. Bei den LKFZ haste da aber keine Chance. Wenn Du einen Hersteller weißt ,der sowas anbietet ,machst Du Dir viele Freunde. Einzelabnahme wäre zwar bei Findung einer geeigneten AHK denkbar...kannste aber nicht bezahlen.

Verfasst: Di 22. Jan 2013, 22:16
von tuktuk-willi
Anhänger kupplung will ich auch haben. Dass ich die nicht für den Straßenverkehr zugelassen bekommen ,ist gesagt. Ich brauche sie aber auf einem privaten Grundstück wo der Große (7m) mit dem Hänger (3,5m) Rangierprobleme hat, und 750 kg lassen sich bei leichter Steigung nur mit 3 Mann schieben.

Will den Hänger mit den AIXAM City nur von der Einfahrt auf Grundstück ziehen und dort rangieren.

Wollte evtl. einen Kugelkopf mit Schraubflansch auf eine Platte schrauben und irgendwie ??? im Kofferraum befestigen. (Heckklappe bleibt beim Schleppen offen)
Bei dem lütten Heck hab ich Angst, das das abfällt.

Was sagen die Experten?

Verfasst: Mi 23. Jan 2013, 20:24
von Alminchen
Für die AHK bedarf es keiner Betriebserlaubnis.
Eingetragen wird die Kugel mit E-Prüfzeichen. Bei der Ape waren meine AHK selbst gebaut.
Der Prüfer hat sich angesehen, wo das Gestänge verschraubt war. Dann die Kugel mit halbem Leergewicht eingetragen. Einige Prüfer haben Ihr Siegel (Nummer) in das Gestänge geschlagen und die Sache fotografiert. Das war´s. Kostete nie über 100,00 €
Ist aber das letzte Mal schon zwei Jahre her.

Verfasst: Mi 23. Jan 2013, 21:35
von guidolenz123
Alminchen hat geschrieben:Für die AHK bedarf es keiner Betriebserlaubnis.
Eingetragen wird die Kugel mit E-Prüfzeichen. Bei der Ape waren meine AHK selbst gebaut.
Der Prüfer hat sich angesehen, wo das Gestänge verschraubt war. Dann die Kugel mit halbem Leergewicht eingetragen. Einige Prüfer haben Ihr Siegel (Nummer) in das Gestänge geschlagen und die Sache fotografiert. Das war´s. Kostete nie über 100,00 €
Ist aber das letzte Mal schon zwei Jahre her.
Da waren Deine TÜVler aber locker drauf..ich kenn das nur so,dass wenn was von der Norm abweicht und keine Papiere hat und auch kein Datenblatt oder zumindest ein Brief eines gleichen KFZ mit dem belegnen Umbau vorliegt,nix geht mit Eintragung außer mit Einzelabnahme wie zB Festigkeitsprüfung der zB Teile die Du ggf selbst verschweißt hast und und und....
Es gibt schon Probs mit stino Lenkrädern ohne ABE...trägt Dir keiner ein.