moin,
hab mal ´n getunten Mofaroller verkauft, statt 25 Km/h satte 90
...
Der Kasper fuhr ohne Helm und mit dem falschen Öl - qualmte wie Sau - bei der Kontrolle stellten die Beamten die Geschwindigkeit via Prüfstand fest. Dem Fahrer mit diesem Fackt konfrontiert meinte dieser : Mussa so schnell laufe, steht inna Kauffatrack !!!
Habe eine Aussage zu protokoll geben müssen und den Ori.Kaufvertrag vorlegen. Der Beamte und ich haben uns nass gemacht vor lachen als er, der Beamte, mir von der Kontrolle erzählte.
Der Satz im KV : " Das Fahrzeug entspricht NICHT den in der ABE eingetragenen Vorgaben. " reicht völlig aus.
Steht in der Verkaufsanzeige die Höchstgeschwindigkeit von über der Bauartbedingten, muß auch im Kaufvertrag auf Tuning hingewiesen sein, sonst wird´s teuer für den Verkäufer...
@ Aklpi: Glückwunsch zum offiziellen Autohändler
gruß rolf
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
" Grüße den König, wo immer er Dir begegnet ! "