JS16

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Fuddschi
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Re: JS16

Beitrag von Fuddschi » Mo 29. Dez 2014, 18:42

p.u. hat geschrieben:Hab nachgeggugt, hat die Eintragung Sonder-KFZ (Krankenfahrstuhl) gemäß §4 Abs. 1 Satz 2 FeVändV und §18, Abs. 5 StVZO vom 01.09.2006. Geschwindikeitsreduzierung durch Gasanschlag und Sperre des Automatikgetriebe der Gänge 2-4.
Na bitte, ich wusst es doch 033) Dieser alte Benz hat durch den Früheren Eintrag in die Papiere Bestandsschutz, weil das ein älteres Baujahr ist.
p.u. hat geschrieben:Und Ja, Bayern hat andere Tüvregeln als der Rest Deutschland, aber normalerweise die strengeren.
Das finde ich nicht gerecht, diese Extrawurst 076)

Aber vielen Dank fürs nachschauen in die Papiere :)

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Re: JS16

Beitrag von guidolenz123 » Mo 29. Dez 2014, 18:59

Fuddschi hat geschrieben:
p.u. hat geschrieben:Hab nachgeggugt, hat die Eintragung Sonder-KFZ (Krankenfahrstuhl) gemäß §4 Abs. 1 Satz 2 FeVändV und §18, Abs. 5 StVZO vom 01.09.2006. Geschwindikeitsreduzierung durch Gasanschlag und Sperre des Automatikgetriebe der Gänge 2-4.
)
Reduzierung auf 25kmh V-max macht/machte noch keinen Krankenfahrstuhl. dafür muss Sonder-KFZ Krankenfahrstuhl in den Papieren stehen.
Krankenfahrstuhleintrag (nicht die reine Reduzierung auf 25kmh-V-max.) war auch schon früher bei einem zB W123 illegal...gibt es aber ein paar dennoch (noch) ... wieder ein Behörden-Fehler.
Gruß Guido
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Fuddschi
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Re: JS16

Beitrag von Fuddschi » Mo 29. Dez 2014, 19:21

guidolenz123 hat geschrieben:Reduzierung auf 25kmh V-max macht/machte noch keinen Krankenfahrstuhl. dafür muss Sonder-KFZ Krankenfahrstuhl in den Papieren stehen.
Krankenfahrstuhleintrag (nicht die reine Reduzierung auf 25kmh-V-max.) war auch schon früher bei einem zB W123 illegal...gibt es aber ein paar dennoch (noch) ... wieder ein Behörden-Fehler.
Danke Guido, ohne dich hätten wir (die Mitglieder) nicht soviel wissen 038)

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Re: JS16

Beitrag von p.u. » Mo 29. Dez 2014, 21:00

Steht doch drin!! 015)
Gruß P.U.

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Re: JS16

Beitrag von p.u. » Mo 29. Dez 2014, 21:03

guidolenz123 hat geschrieben:Geht aber sowas von an der Gestzeslage vorbei...
Na dann dennoch viel Spass damit.
Mit diesen (hoffentl. beweisbaren) Auskünften kannst Du Dich auf einen Tatbestandsirrtum berufen.
LEGAL IST DAS GANZE DEFINITIV NICHT !!!
Eine solche Einzelabnahme entspricht nicht den gesetzl. bindenden Vorgaben...
Das ist alles bindende Bundesgesetzgebung...

Hier liegt mit absoluter Sicherheit ein behördl. Fehler vor.
Ich wünsche Euch eine Ärger-freie Fahrt.
Apropos:
Wenige (auch wenige Grüne) kennen sich da aus... EURE CHANCE !!!

Morgen bekomme ich einen Auszug aus dem KBA für meine Mühle, dann stell ich es hier rein.
http://www.sip-scootershop.com/communit ... 73162.aspx
Gruß P.U.

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Re: JS16

Beitrag von guidolenz123 » Di 30. Dez 2014, 09:47

p.u. hat geschrieben:
guidolenz123 hat geschrieben:Geht aber sowas von an der Gestzeslage vorbei...
Na dann dennoch viel Spass damit.
Mit diesen (hoffentl. beweisbaren) Auskünften kannst Du Dich auf einen Tatbestandsirrtum berufen.
LEGAL IST DAS GANZE DEFINITIV NICHT !!!
Eine solche Einzelabnahme entspricht nicht den gesetzl. bindenden Vorgaben...
Das ist alles bindende Bundesgesetzgebung...

Hier liegt mit absoluter Sicherheit ein behördl. Fehler vor.
Ich wünsche Euch eine Ärger-freie Fahrt.
Apropos:
Wenige (auch wenige Grüne) kennen sich da aus... EURE CHANCE !!!

Morgen bekomme ich einen Auszug aus dem KBA für meine Mühle, dann stell ich es hier rein.
http://www.sip-scootershop.com/communit ... 73162.aspx

Keiner zweifelt an, dass Du das nicht hättest, bzw es zB W123 mit Eintrag zu Krankenfahrstuhl gäbe.
Ändert aber nix daran, dass das alles sowas von rechtl. falsch ist...Behördenschlamperei eben.
Gruß Guido
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Re: JS16

Beitrag von p.u. » Di 30. Dez 2014, 11:51

Ist doch egal, da es bei uns seit 2007 kein Owig mehr gib.


Zitat: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) wurde vom Bundestag exakt am
11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der
Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.07 für sämtliche –Ordnungswidrigkeiten keine
rechtliche Grundlage
Gruß P.U.

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Re: JS16

Beitrag von guidolenz123 » Di 30. Dez 2014, 16:10

p.u. hat geschrieben:Ist doch egal, da es bei uns seit 2007 kein Owig mehr gib.


Zitat: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) wurde vom Bundestag exakt am
11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der
Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.07 für sämtliche –Ordnungswidrigkeiten keine
rechtliche Grundlage
Sowas klappt aber nie..finde da mal ein Gericht,das mitmacht... :wink:
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Re: JS16

Beitrag von Fuddschi » Di 30. Dez 2014, 17:05

p.u. hat geschrieben:Ist doch egal, da es bei uns seit 2007 kein Owig mehr gib.


Zitat: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) wurde vom Bundestag exakt am
11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das
Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der
Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.07 für sämtliche –Ordnungswidrigkeiten keine
rechtliche Grundlage
Hallo p.u, Kannst du mir die Quelle nennen, wo das Geschrieben steht ? 017)

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