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Auf LED-Lichter (nicht nur Innenraum) umsteigen

Verfasst: Sa 1. Okt 2022, 17:50
von TukTukFan
Hi Leute.

Seit 2021 ist es nun gesetzlich erlaubt auf LED-Scheinwerfern in Österreich umzurüsten.
Ich habe mich im Forum umgesehen und bis auf einige gesetzliche Hinweise nicht gefunden wie man das macht.

Ich habe mich wieder auf die Bedien- und Reparaturanleitung gestürzt und tatsächlich gefunden, wie man es auswechselt.

Nun meine Frage:
Gibt es etwas noch zu beachten? In der Anleitung wird nächmlcih nicht wirklich ins Detail gegangen.
Z.b. Stromzufuhr? Fassung? Welche art von LED?

Ich hab auch diese Tabelle dort gefunden.
Ich denke die rechte Spalte sind die Lampenbezeichnungen. Heisst dass wenn es die H4 in led gibt z.b. https://www.amazon.de/Gread-Halogen-Pr% ... pons&psc=1

ist das dann die selbe fassung? Da es weniger Strom verbrauchen würde, muss ich mich ja eigentlich nicht um die Stromzufuhr kümmern oder? Auch an den Sicherungen muss ich nichts ändern?

Freue mich wie jedesmal über eine informative Antwort :)

Edit: und noch eine Frage: Muss ich nach dem Wechsel die Scheinwerfer neu einstellen? Eigentlich sollte das ja mit der Fassung eingestellt werden oder? Also wenn ich die neuen reingebe brauch ich nichts nachregulieren?

Edit-Edit: Ich merk grad in der Liste wird nichts für das Fernlich angegeben, was komisch ist weil die VIRGO III hat Fernlicht


Herzlichst,
TukTukFan

Re: Auf LED-Lichter (nicht nur Innenraum) umsteigen

Verfasst: Sa 1. Okt 2022, 18:39
von Fichte
Hey,

insofern keine „ABG“ für Deinen speziellen Scheinwerfer/Scheinwerfergehäuse vorliegt, darfst Du diesen (zumindest in Deutschland) nach wie vor nicht auf LED umrüsten:

https://presse.tuv.com/led-lichtquellen ... ssen-sein/

Hierzu hatte ich ehemals und Anfang des Jahres schon mal geantwortet/recherchiert:

viewtopic.php?f=11&t=9838

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Re: Auf LED-Lichter (nicht nur Innenraum) umsteigen

Verfasst: Sa 1. Okt 2022, 18:50
von Fichte
Aktuell die Rechtslage und Tatsachen wie folgt (informativ):

https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... ten-legal/

Re: Auf LED-Lichter (nicht nur Innenraum) umsteigen

Verfasst: Sa 1. Okt 2022, 18:55
von rolf.g3
Dein Link zeigt eine herkömmliche Birne mit Glühfaden und 60 Watt.

Aber hier st gut zu sehen was H4 bedeutet: Der Lampensockel mit seiner bauarttypschen Form, den 3 Anschlüssen und der Glaskörper.

Das nennt sich H4, die Bauart.
In LED kenn ich keine in D ( A ? ) Zugelassenen H4 Leuchtmittel auf LED - Basis für den Hauptscheinwerfer aller Auto´s.
Ich hatte LED in H4 für meine Wanderbaustelle von einem lieben Forumsmitglied bekommen, der falsch bestellt hatte ( H4 und er brauchte H7, andere Bauart und anderer Sockel )
Es war tatsächlich ein H4 Leuchtmittel mit LED-Technik. Verbotenerweise betrieb ich diese und hatte kein wirklich gutes Licht im Scheinwerfer - dafür aber reichlich Strom gespart - DAS war Damals meine Intention.

Es gibt LED Hauptscheinwerferleuchtmittel die für einige Fahrzeuge eine Zulassung haben
https://www.amazon.de/Philips-Ultinon-S ... 105&sr=8-9
Nennen sich auch H4 und sind lt Amazon acuh in A erlaubt.
Bitte genauer informieren ob diese Dinger tatsächlich für Deine Karre erlaubt sind !
* Für den Straßenverkehr in Deutschland und Österreich nur für ausgewählte Fahrzeugmodelle zugelassen. Weitere Informationen unter philips.com/LED-Strassenzulassung.
Der Preis ist aber immernoch exorbitant.

Das ist in jedem Fall die Technik der Zukunft - so wir eine haben.
Was aber schon erlaubt ist sind diverse andere Lechtmittel im Rücklicht und vorne durch LED zu ersetzen, zB Kennzeichenbeleuchtung oder Standlicht, Rücklicht, usw

gr