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gadebusch02 Gast
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Verfasst am: 14.06.2010 12:26 Titel: Warndreieck und Verbandskasten... |
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Hallo,
...ich hab da mal ´ne Frage:
Wie ist das eigentlich, muß man bei den KLEINEN ein Warndreieck und einen Verbandskasten mitführen???
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3031 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 14.06.2010 16:09 Titel: |
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Hallo TaBi,
NEIN !!!!
Guido _________________ Gruß Guido
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration, |
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gadebusch02 Gast
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Verfasst am: 14.06.2010 17:01 Titel: |
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Hallo Guido,
...da fragt doch "gadebusch02" und Du gibt´s Antwort an "TaBi".... der war doch gar nicht da.... |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3031 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 14.06.2010 18:49 Titel: |
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Hallo Hans-Jürgen,
sorry----Ihr beide erscheint manchmal so ähnlich.
Liegts am Avatar ?????
Gruß Guido _________________ Gruß Guido
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Crossline63

Anmeldedatum: 04.03.2010 Beiträge: 22 Wohnort: 71034 Böblingen
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gadebusch02 Gast
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Verfasst am: 14.06.2010 19:00 Titel: |
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Hallo Guido,
...bez. Avatar... der eine ist rot ......und ......der ...andere ....ist....blau....- genau!!!!-
Das wird´s dann wohl sein......
TaBi hatte doch den Thread, "Wasserpumpe...." durch Reparatur...., abgeschlossen... und beendet.....
.....so ist das manchmal..................
...aber ich bring´s dann und wann auch durcheinander....................................
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3031 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 14.06.2010 20:15 Titel: |
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Hallo Thomas,
eine gesetzl. Bestimmung wie bei PKW zu den LKFZ betreff Warndreieck und Verbandskasten ist mir völlig unbekannt. Explizit gilt diese Pflicht gesetzl. nur für PKW und LKW.
Definition der LKFZ:
"Einführung
Im Zuge dieses Forschungsberichts wurde das
technische Sicherheitsniveau von so genannten
Leichtkraftfahrzeugen untersucht und
bewertet. Wie diese Fahrzeuge defi niert sind
zeigt Tabelle I, wobei hier jedoch noch keine
Aussage über die Aufbauart getroffen ist.
Gegenstand dieses Berichts sind Fahrzeuge
mit Pkw-ähnlichen geschlossenen Fahrgastzellen.
Nach Defi nition und Nomenklatur des
deutschen Kraftfahrtbundesamts (KBA) sind
Leichtkraftfahrzeuge den zulassungsfreien
Krafträdern mit Versicherungskennzeichen
zugeordnet:"
Für LKFZ gilt das Gleiche wie für Quads...
siehe
"In die für dieses Projekt entscheidende Klasse
L6e gemäß KBA gehören somit keine „Trikes“,
jedoch auch die sogenannten „Quads“,
„offene“ Leichtkraftfahrzeuge mit zweiradgleichem
Aufbau. In Deutschland wird gegenwärtig
noch nicht zwischen Quad und Pkwähnlichen
Lkfz unterschieden, was aufgrund
der verschiedenen Nutzer- und Unfallstruktur
für statistische Auswertungen hinderlich ist.
Mit der im Jahr 2005 eingeführten deutschen
Fahrerlaubnisklasse S können ab dem 16. Lebensjahr
Leichtkraftfahrzeuge geführt werden.
Die Prüfanforderungen liegen unter denen
für die Führerscheinklasse B."
Quads haben nicht einmal Gurtzwang.....LKFZ meines Wissens ergo auch nicht. Gurte gibts in den Kleinen nur wg dem Vorgaukeln von Groß-PKW-Sicherheit--Bei den ganz neuen Teilen mit Airbag mag das anders aussehen--. Auch haben Quads --trotz Gleichstellung/Identität mit LKFZ keine Verbandskästenpflicht. ---Wohin denn auch damit??---,sondern eine Helmpflicht,da sie kein Dach haben,im Gegensatz zu LKFZ. In LKFZ ohne Gurte(die gibt es) und als Cabrio--zB Erad baut/e solche Teile---gilt dann auch Helmpflicht. Aus dem o.g. Vergleichen ,ist klar erkenntl,daß es zu der fehlenden expliziten Verpflichtung zu Verbandskasten und Warndreieck auch systemimmanent keine Pflicht für das Mitführen von Warndreiecken und/oder Verbandskasten zu erkennen gibt.
O.G. von Dir übermittelten Erkenntnisse einer --eben--SV/Vers.-Organisation stimmen zwar in den Bereichen Statistiken,m.E. jedoch nicht in Bereichen der rechtl. Regelungen,jedenfalls nicht abschließend und auch nicht umfassend.
Guido _________________ Gruß Guido
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Crossline63

Anmeldedatum: 04.03.2010 Beiträge: 22 Wohnort: 71034 Böblingen
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Verfasst am: 14.06.2010 21:17 Titel: |
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Hallo Guido,
§ 35h
§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen.
(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder DIN 13 164, Ausgabe Dezember 1987 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens
1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,
2. 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.
(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
PS:
Die EU-Verkehrsrechts-Kommission hat auf ihrer letzten Sitzung am 28. März nun folgendes beschlossen : Da der Inhalt der kleinen Verbandtaschen/-kissen bei einem Verkehrsunfall nicht ausreicht, müssen nun alle Motorräder ab 125 ccm laut EU-Verordnung 01-04/2008 bereits ab August 2009 einen großen Verbandkasten mitführen (DIN-13164 und vorgeschrieben nach § 35h StVZO). Nur so kann sichergestellt werden, dass alle notwendigen Verbandsmaterialien auch bei einem Motorradfahrer vorhanden sind.
Der norwegische EU-Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Dr. Goran Skjelbö, erläuterte den Beschluss: "Bei Unfällen mit Verletzten sollte auch ein hinzukommender Motorradfahrer in der Lage sein, mit ausreichend zur Verfügung stehenden Materialien Erste Hilfe zu leisten. Deshalb wird unser Beschluss europaweit kurzfristig umzusetzen sein." Eine Umsetzung in nationale Gesetze wird somit nicht lange auf sich warten lassen.
Somit ist die Gleichstellung zwischen PKW und Motorradfahrer wieder ein Stück näher gekommen - nach der Abgasuntersuchungs-Pflicht in diesem Jahr jetzt die zweite, einschneidende EU-Verordnung.
Die Motorrad-Hersteller werden für die neuen Modelle entsprechenden Platz für die Unterbringung des Verbandkastens finden müssen. Eine Übergangsregelung wird es nicht geben. Der Beschluss ist bindend und zum 1. August 2009 umzusetzen.
Gruß Thomas |
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Crossline63

Anmeldedatum: 04.03.2010 Beiträge: 22 Wohnort: 71034 Böblingen
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Verfasst am: 14.06.2010 21:37 Titel: |
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Hallo.
ich habe Warndreieck und Verbandskasten im Aixam.
schließlich läst man ja nicht alles "links" liegen was sich noch bewegt oder auch nicht.
Ersthelfer.
Gruß Thomas |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3031 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 14.06.2010 23:28 Titel: |
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Unsere "Kleinen" werden aber wie Kleinkrafträder eingestuft. Diese sind von dieser Pflicht (Verbandskasten pp) ausgenommen. Eine EU-Verordnung selbst--wie die von Dir genannte vom 28.März hat keine Rechtsverbindlichkeit in BRD. Umgesetzt ist da aber noch nichts in BRD-Recht..
Abgesehen davon,habe auch ich aus Vorsichtsgründen einen Verbandskasten und vor allem ein Warndreieck in meiner Tupperdose.
Ob das --der Verbandskasten--was nützt ,wage ich zu bezweifeln. Als medizinisch zwar Interessierter aber dennoch Laie,denk ich ,daß man bis auf die stabile Seitenlage und ggf einen Pressverband nur Unfug als Nichtmediziner anrichtet.
Gruß Guido _________________ Gruß Guido
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timo
Anmeldedatum: 06.11.2010 Beiträge: 121 Wohnort: 73230 Kirchheim
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Verfasst am: 10.01.2011 12:40 Titel: |
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| Crossline63 hat Folgendes geschrieben: | Hallo.
ich habe Warndreieck und Verbandskasten im Aixam.
schließlich läst man ja nicht alles "links" liegen was sich noch bewegt oder auch nicht.
Ersthelfer.
Gruß Thomas |
Ich halte es wie Thomas, wenn man zu einem Unfall dazu kommt dann ist man gerüstet und kann 1. Hilfe leisten. _________________ Microcar MC2 BJ. 2007 |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3031 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 10.01.2011 13:19 Titel: |
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Aktuell:
Habt Ihr nen Diesel müßt Ihr jedenfalls Verbandskasten und Co mitschleppen. Habt Ihr wie zB TaBi einen 50ccmer....DANN NICHT. Ist bekloppt ,ist aber so...ich denke ein redaktioneller Fehler des Gesetzgebers.
Guido _________________ Gruß Guido
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TaBi Gast
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Verfasst am: 11.01.2011 20:56 Titel: |
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| guidolenz123 hat Folgendes geschrieben: | Aktuell:
Habt Ihr nen Diesel müßt Ihr jedenfalls Verbandskasten und Co mitschleppen. Habt Ihr wie zB TaBi einen 50ccmer....DANN NICHT. Ist bekloppt ,ist aber so...ich denke ein redaktioneller Fehler des Gesetzgebers.
Guido |
Hallo Guido,
... wie kommt das denn nun zustande..????- erst nein, dann - ja - aber??? |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3031 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 12.01.2011 16:15 Titel: |
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Liegt am aktuellen Gesetzestext: Bei Fahrzeugen bis 50ccm brauchts keinen Vb-Kasten...die haben wg der Tats.,daß es kaum mehr 50ccm-Autos gibt diese einfach Vergessen. Durch die faktische Gleichstellung von LKFZ und Kleinkrafträdern ergibt sich ,daß die 50ccm-LKFZ nix mitschleppen müssen ,was die "Mopeds" mit 50ccm auch nicht müssen. Für die Größeren -also zB die Diesel über 50ccm gilt aktuell ...mitschleppen...
Guido _________________ Gruß Guido
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TaBi Gast
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Verfasst am: 12.01.2011 16:18 Titel: |
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| guidolenz123 hat Folgendes geschrieben: | Liegt am aktuellen Gesetzestext: Bei Fahrzeugen bis 50ccm brauchts keinen Vb-Kasten...die haben wg der Tats.,daß es kaum mehr 50ccm-Autos gibt diese einfach Vergessen. Durch die faktische Gleichstellung von LKFZ und Kleinkrafträdern ergibt sich ,daß die 50ccm-LKFZ nix mitschleppen müssen ,was die "Mopeds" mit 50ccm auch nicht müssen. Für die Größeren -also zB die Diesel über 50ccm gilt aktuell ...mitschleppen...
Guido |
Hallo Guido,
... ach so ist das... also!!- Gesetze werden von Zeit zu Zeit... angepaßt..!!
Hans-Jürgen |
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