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Muckelchen
Anmeldedatum: 12.04.2010 Beiträge: 32 Wohnort: Mittenwald
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Verfasst am: 03.05.2010 23:35 Titel: DDR .... !!!!! |
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Ich hab die Gruppe gefunden, in der ich mein Herz ausschütten kann ....
Nur wie fange ich an????? Es ist einfach zu blööööd!!!!!
ich habe einen Führerschein von 1983 (DDR). Abgestempelt .... "M" ..... was sagt uns das????? Ich darf Microcar fahren! ? ! ? ! ? M = Microcar ...
Neeeeeee!!!!! Ich darf heute nur "L" fahren.....
Es war ein mal ....
klein G. ... hat 1983 den FS für Moped und Traktor gemacht. Glaubte es (das G.) jedenfalls .....
Sie bekam den FS mit Stempel bei "M" mit Berechtigeungskarte "T" .....
Jahre vergehen. G. wird "groß" und will 28 Jahre später endlich mal den FS umtauschen. EU-tauglich ....., weil mit Muckelchen fährt man ja auch mal nach Südtirol......
Böooooose Führerscheinstelle ..... gibt doch Bescheid, dass die "Hauptkartei" ( ????? ) aus Potsdam darüber Auskunft gibt, dass das "M"-Stempelchen 28 Jahre an der falschen Stelle sitzt. Hätte es doch bei "T" gesezt sein müssen .... ?????? Und somit nur auf "L" umzuschreiben ......
Ich hab doch für Moped und Traktor gemacht??????!!!!!!!!
Kann man das nach 28 Jahren noch nachvollziehen??????
Nur "T" bedeutet, dass ich Muckelchen in die Garage schieben muss. Raus holen darf ich es erst, wenn ich den FS "S" gemacht habe. Fahrlehrer hat schon nen Lachkrampf bekommen. ....... Ich auch - nur war da fast ein Weinkrampf dabei ....
Wisst Ihr jetzt, worum es geht????? ...........
Also ... 1983 habe ich in gutem Glauben die Fahrerlaubnis für das Moped und den Traktor in der DDR gemacht. Ich habe den "Lappen" abgestempelt bei "M" mit Karte "T" bekommen.......Für mich bedeutet das .... ich darf Microcar fahren ......
oder doch nicht ????????? .......... |
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TaBi Gast
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3402 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 04.05.2010 10:19 Titel: |
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Hallo Gabi,
sei vorsichtig. Wenn ich Deine Schilderung recht verstanden habe,hast Du zwar in finsterer DDR-Zeit die FE für Trecker und Co gemacht,aber nur einen Eintrag in die Fahrerlaubnis bekommen,der Dich berechtigt Moped oder Trecker (je nach dem) zu fahren. Wen ich das also richtig verstanden habe,daß der Fehler bei den damaligen Behörden lag,die Dir etwas Falsches bescheinigt haben,so bedeutet dies aus BRD-verwaltungsrechtl. Sicht (ob dies in der Rückschau auch für DDR-Recht gilt kann ich nicht abschließend sagen) Folgendes:
Die Erteilung Deiner Fahrerlaubnis wie Du sie bekommen hast,war ein Verwaltungsakt.
Du hattest wohl eine andere FE (mit Moped oder Trecker ) beantragt aber nicht bekommen. Nach BRD-Recht hättest Du binnen 4 Wochen Anfechtung/Widerspruch gegen den Verwaltungsakt (Moped oder Trecker ) ,weil falsch, einlegen müssen. 4 Wochen sind hier eine Ausschlußfrist. Danach gilt der falsche Verwaltungsakt (falsche FE) und kann nicht mehr angegriffen werden.
Fazit: Hiernach wäre bereits keine FE für Mikros vorhanden.
Ob es nach DDR-Recht andere oder überhaupt Ausschlußfristen für die Anfechtung/ Widerspruch gegen eine Verwaltungsakt ( hier falsche FE) gab,weiß ich nicht.
Frag einen Verwaltungsrechts-Spezialisten (Fachanwalt für Verwaltungsrecht),der sich hierzu auch in DDR-Recht und Einigungsvertragsrecht/Überleitungsrecht auskennt.
Nach reinem BRD-Recht hast Du schlechte Karten.
Ist eigentl. ein Witz, aber würdest Du heute mit der normalen FE für Auto und auch Motorrad eine neue FE beantragen und DIE machen einen Fehler,wie vergessen zB die Berechtigung Auto einzutragen und Du läßt 4 Wochen verstreichen,hast Du nur noch den Motorradführerschein und darfst erst wieder Autofahren,wenn Du den Autoführerschein neu machst. Ist pervers ,aber ist geltendes Verwaltungsrecht.
Viel Glück beim o.g. Spezialisten.Obschon ich denke ,daß Dein Problem bereits darin liegt,da Deine DDR-FE so oder so keine geeignete FE für Mikros hergibt. Siehe unten P.S.
Laß Dir dennoch ggf Spezialisten vom ADAC nennen.
P.S.
Nach meinen Unterlagen,könntest Du aber auch nur mit DDR-FE B oder BE die S bekommen. Mit M oder auch T wäre eh' nur M,L oder L möglich, nicht aber S.
S ist aber die richtige Klasse für Mikros bzw LKFZ ( Leichtkraftfahrzeuge).
Ich kenn mich mit dem DDR-FE-Recht aber nicht wirkl. aus,sondern hab diese Info von einer Internetseite von Hannover,die leider nicht mehr existiert,wovon ich aber einen Ausdruck vorliegen hab--hätte sonst die Seite verlinkt.
Guido _________________ Gruß Guido
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration, |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3402 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 04.05.2010 19:11 Titel: |
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Hallo Gabi,
Simson Brandis Duo darfst Du jedenfalls schon jetzt fahren.
Guido _________________ Gruß Guido
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Muckelchen
Anmeldedatum: 12.04.2010 Beiträge: 32 Wohnort: Mittenwald
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Verfasst am: 04.05.2010 21:32 Titel: |
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Ach, Guido, DU bist so lieb zu mir ....
Ich hab doch aber mein Muckelchen. Und wo soll ich bei Simson Brandis Duo meine zwei Wauzis unterbringen?????
Ja, der Fehler lag eindeutig bei der DDR-Behörde. Und ich werde wohl auch ne Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Werd morgen abend nach Feierabend mal bei der Arag anrufen.
Aber ich sehe mich schon den neuen Führerschein machen. Und wenn sich der Fahrlehrer vor Lachkrampf nicht auf meine Fahrfehler konzentrieren kann ....  |
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Muckelchen
Anmeldedatum: 12.04.2010 Beiträge: 32 Wohnort: Mittenwald
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Verfasst am: 04.05.2010 21:42 Titel: |
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ich kann immer wieder nur lachen über diese Schei.....
vor zwei Jahren waren wir in der Schweiz mit Muckelchen. Und wer Samnaun kennt, weiß, dass ich da Steigungen und Abfahrten mit Muckel bewältigt habe .....
Im letzten Jahr waren wir in Naumburg. Das waren über 700 kms quer durch Deutschland. Und in Thüringen waren ja auch so einige Herausforderungen.
Bei Augsburg sind wir versehentlich auf eine Schnellstraße geraten. Unser Freund und Helfer hat uns zur nächsten Ausfahrt und dann zum richtigen Weg begleitet.
Wir fahren regelmäßig durch Tirol - immer mal wieder über die Brenner-Bundesstraße......
Und das alles mit einer ungültigen Fahrerlaubnis ?!?!?!
Wenn das nicht so traurig wäre, könnte man ja lachen.
Wir haben uns schon fast abhängig gemacht von Muckelchen. Einkäufe, Arzttermine, Ausflugsfahrten .... Wie soll das denn alees ohne Microcar gehen???? |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3402 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 04.05.2010 22:29 Titel: |
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Hallo Gabi,
je nach Deinem Wohnort kann erst mal kaum einer was mit der DDR-FE anfangen.
Soll keine Aufforderung zum Fahren ohne FE sein,aber es gibt auch Micros als Krankenfahrstuhl--steht so in der Zulassung--,die darfst Du fahren,falls die FE für Dich ein problem wäre. Aber wenn FE,dann mach doch gleich eine für PKW. Ist dann eine richtige Chance einen Tick bequemer und billiger pp. zu fahren.
Guido
P.S.
Wenn noch Fragen sind, frage !!
Apropos..in Österreich kann man die Micros ohne FE fahren. _________________ Gruß Guido
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Muckelchen
Anmeldedatum: 12.04.2010 Beiträge: 32 Wohnort: Mittenwald
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Verfasst am: 05.05.2010 20:48 Titel: |
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ja dann frag ich doch glatt noch mal....
in Austria und auch Italien (?) nur für Österreicher und Italiener, oder auch für Deutsche????
Heute schaff ich es ja nicht mehr, aber morgen werde ich nach Feierabend werde ich mir eine Rechtsauskunft einholen, ob ich für Behördenfehler von vor 28 Jahren verantwortlich gemacht werden kann....
Nun tu ich erst mal so, als ob alle Hunde noch schlafen .....
Ich meld mich wieder, wenn es was Neues gibt. |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3402 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 05.05.2010 21:05 Titel: |
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Hallo Gabi,
schau mal hier
http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040605.html
hat sich ab Sept. 2009 mit Wirkung zum März 2010 in Österreich was geändert betreff LKFZ ohne FE.Ist aber immer noch einfacher als hier in BRD.
Ggf machst Du (--halblegal wg. Wohnsitz--) in AU Deinen (einfachen) LKFZ-Schein und läßt ihn in BRD umschreiben. Geht aber nur,wenn Du in BRD noch keinen Ärger wg. Alkohol im Verkehr hattest.
Wg Italien ..weiß ich nicht.
In Frankreich sind die Teile afaik noch völlig frei zu fahren. Spanien --glaub ich--auch.
Apropos Behördenfehler:
Ich denke,daß selbst ohne diesen Fehler Du heute mit der alten DDR-M oder T-Fahrerlaubnis keine Micros (LKFZ) FE-Klasse "S" fahren dürftest. Das gibt DDR-FE "M" oder "T" --denk ich eh nicht her.Siehe meine erste Einschätzung hierzu.
Guido _________________ Gruß Guido
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Muckelchen
Anmeldedatum: 12.04.2010 Beiträge: 32 Wohnort: Mittenwald
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Verfasst am: 05.05.2010 21:23 Titel: |
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hallo Guido,
bevor ich mich entschlossen habe, Microcar zu kaufen, habe ich mir etliche male versichern lassen, dass das "M" in meinem DDR-FS ausreicht - nicht nur vom Verkäufer. Auch der gute Mensch von der FS-Stelle in Gap meinte, es wäre kein Problem, wenn nicht in der Zentrale in Pdm ein L eingetragen worden wäre - in meinem FS ist "M" abgestempelt. "M" - Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle (bis 60 km/h) ....
Hach, ich merke schon - ich muss die Bild-Zeitung einschalten ....  |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3402 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 05.05.2010 22:32 Titel: |
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Hallo Gabi,
entscheidend ist was in Deinem Führerschein drinsteht. Wenn das als Klasse für die LKFZ ausreicht,dann darfst Du Dein Micro fahren ohne Wenn und Aber. Deine Fahrerlaubnis,die Du in Händen hälst ist,wenn sie von der zuständigen Stelle ausgestellt ist entscheidend. Was iwo in Behörden gespeichert ist,ist gleichgültig( erst recht,wenn das dort Gespeicherte nicht zutrifft.
Klartext. Hast Du einen Führerschein in dem die Fahrerlaubnis vermerkt ist,die (und sei es durch Überleitungsvorschriften und gesetzl. §§-Ketten) Dir erlaubt LKFZ zu fahren,dann darfst Du diese auch fahren. Da gilt das Gleiche was ich bereits ausführte in meiner ersten Antwort. Der Verwaltungsakt der ausgeführt wurde gilt. Ist dieser Verwaltungsakt iner ,der dazu führt,daß Du einen Führerschein hast,der von den eingetragenen Klassen Dir erlaubt Micros zu fahren,dardst Du das auch und niemand kann Dir dieses Recht wieder nehmen. Das wäre vefassungswidrig.
Dann hst Du --egal was in Potsdam steht das Recht einen aktuellen Führerschein ausgestellt zu bekommen mit S-Klasse also für Micros. Bedingung ist nur ,daß Dein DDR-Führerschein durch seine Klassen das hergibt.
Im DDR-Recht kenn ich mich nicht wirkl. aus. Sollte die Auskunft,daß Dein DDR-FE für Micros ausreicht,dann pack Dein Muckelchen aus der Garage und fahr rum. Ist dann definitiv Dein gutes unbestreitbares Recht. Was dann in Potsdam steht ist rechtl. VÖLLIG egal.
Guido _________________ Gruß Guido
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Muckelchen
Anmeldedatum: 12.04.2010 Beiträge: 32 Wohnort: Mittenwald
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Verfasst am: 05.05.2010 22:50 Titel: |
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Hey, Guido, jetzt hast Du mich aber in Erstaunen versetzt.
Ich bin ja auch der Meinung, dass das was in meinem FS steht, gilt.
Ich danke Dir für Deine energische Meinung.
Frage... Hast Du schon mal son Internet-Führerschein-Test gemacht? Oder habt Ihr hier so eine Rubrik?
Hatte heute mal so ein Test gemacht. Aber die Fragen, die ich vorher falsch beantwortet hatte, wurden mir beim nächsten mal - mit der gleichen Antwort - als richtig bewertet. Reiner Schwachsinn... Oder????
Jedenfals hast Du mir nun wieder Mut gegeben, mit unbeschwertem Gewissen mit Micro durch die Straßen zu rasen ....
Werde mir aber trotzdem Rechtsauskunft einholen,
DANKE! |
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gadebusch02 Gast
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Verfasst am: 05.05.2010 22:57 Titel: |
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Hallo Gabi,
schau in die Poste von TaBi vom 4.5.2010
...da steht das alles schon drin!!!
Sind doch wohl Ergebnisse aus so manchen Gesprächen....
EDIT!
Hab jetzt ´ne preiswerte Digi-Cam von Logi-tec, die nicht so hochauflösende Bilder macht!-
Vlt. lassen die sich dann hier ins Forum einstellen.- Werd´s in den nächsten Tagen austesten; auch mit den Teilen der WaPu....
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Zuletzt bearbeitet von gadebusch02 am 05.05.2010 23:21, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3402 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 05.05.2010 22:57 Titel: |
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Siehe auch meine 2te PN. Du darfst definitiv fahren. Genaueres in der PN.
Laß Dich nicht verrückt machen. Die wenigsten kennen sich mit der Materie wirkl. aus. Mußte mich ja auch erst über DDR-FEs kundig machen.
Selbst wenn ein RA meint Du dürftest nicht...,frag den Nächsten oder glaube mir...DU DARFST.
Klag ggf Deine EU-FE mit S ein.
Kannst nur gewinnen.
Guido _________________ Gruß Guido
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Muckelchen
Anmeldedatum: 12.04.2010 Beiträge: 32 Wohnort: Mittenwald
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Verfasst am: 05.05.2010 23:28 Titel: |
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da fällt mir doch glatt der Kinderreim ein: geschenkt ist geschenkt - wieder holen ist gestohlen......
Man hat mir den FS damals zwar nicht geschenkt. Mir den aber jetzt zu nehmen .... ????
Dank, Dir Guido.
PS: Weißt Du, dass wir im letzten Jahr durch Ilmenau gemuckelt sind?
In meiner Jugend hab ich mit meinen Eltern in Bad Sulza gewohnt. In Apolda hab ich noch Verwandschaft.
Wollte damit nur sagen... so klein ist die Welt.
Aber wieso kennst Du Dich nicht "wirklich" im DDR-.Recht aus. Lebst doch dort???  |
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