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Zulassung,Versicherung

 
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elkeliesbeth



Anmeldedatum: 03.12.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.12.2011 20:58    Titel: Zulassung,Versicherung Antworten mit Zitat

Ich habe mir eine Ligier 160 und Monaco zu gelegt,es ist ein Benzin Mopetauto. Meine Frage ist nun folgende,denn ich bin mehr als verwirrt!!!
Wie wird dieses Fahrzeug versichert und zugelassen? Und darf ich es überhaupt fahren?

Ich habe 1980 einen Mopetführerschein gemacht und durfte dann eine 125ziger fahren,nach einem Unfall wäre so ein Mopetauto für mich sicherer. Als ich das Fahrzeug angemeldet habe,wurde es als Personenkraftwagen angemeldet von der Zulassungsstelle,so bezahle ich 125 Euro im Jahr und wegen der Kupik 25 Euro Steuern, ,irgend wie wurde das Fahrzeug in die falsche Katekorie eingestuft,oder? Ach ja was noch zu erwehnen wäre,ist das auf dem Auto ein Aufkleber mit 50 Steht,aber 49cm3. Wer kann mir denn mal helfen ,ob ich es fahren darf und wie es versichert sein müßte.,danke auch die Liesbeth
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guidolenz123



Anmeldedatum: 17.02.2009
Beiträge: 3401
Wohnort: Ilmenau/Thüringen

BeitragVerfasst am: 03.12.2011 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Papiere und Fahrerlaubnis hier bildlich reinsetzen.
http://www.lepori.de/forum/ftopic1789.html
Sonst geht das nicht. Falls Du ein 50kmh-Teil hast brauchst Du PKW-Fahrerlaubnis.
LKFZ geht nur bis 45kmh.
Außerdem lies Dich bitte etwas ein. Allgemein wird die SuFu hier leider von vielen Mitgliedern--und gerade den Neuen--etwas sehr stiefmütterl. behandelt. Man hilft ja gern,aber ein wenig Eigenverantwortung und Eigeninteresse wäre nicht übel. Nicht jede Frage können wir "alten Hasen" aus dem Stegreif beantworten und vieles ist bereits mehrmals ausgiebig hier im Forum besprochen worden.
Auch wir "alten Hasen" müssen manchmal suchen/recherchiern. Macht uns die Arbeit nicht so schwer..haltet Euch an die Forums-Gepflogenheiten...bastelt ne SIG ...stellt Euch vor und vor allem !!!!!!!!!!!! Dies ist ein offenes Forum...seid ein wenig fleißiger und lest doch die bereits bestehenden Artikel und nutzt die Suchfunktion (SuFu). Wenn es dann immer noch hakt schauen wir auch gerne für Euch weiter....aber erst mal selbst suchen bitte!!!!!!!!!!!!!!!
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Gruß Guido
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Niko



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Beiträge: 620
Wohnort: Kreuztal bei Siegen

BeitragVerfasst am: 04.12.2011 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

das auto ist aus monaco ?
bei "ligier 160" hätte ich auf den mit dem honda 4t motor getippt, wenn du aber schreibst "49cm³" dann wird da wohl auch "nur" der 49cm³ motor verbaut sein. prima als mopedauto. doch geht mopedauto nun einmal wie schon geschrieben nur bis 45 km/h. wenn du nun lt kfz papiere ein autochen hast, welches mit mehr als 45 km/h eingetragen ist, dann ist dieses auto wie jedes andere "normale" auto zulassungspflichtig. also 2 kennzeichen, eines vorne, das andere hinten etc. das geilste nun bei deinem auto dann zum normalen mopedauto, du darfst 5 km/h schneller fahren und darfst ggf mit mehr als 2 personen fahren .... zum teil haben diese teile dann eine 4 personen zulassung auch ...... im ebay finden sich auch 49cm³ autochens welchen eine 60 km/h zulassung haben, diese dürften dann auch autobahn und kraftfahrtstrassen benutzen - das wäre dann ein vorteil aber entgegen der angaben der verkäufer bekommen die teile kein "mofaschild" sondern auch wieder normal 2 kennzeichen wie ein "normales" auto halt auch.

kleine info : der gesetzgeber sagt als grenze 45km/h, wenn bei dir 46 km/h oder mehr km/h eingetragen sind, dann ist das ganz klar kein mopedauto / lkfz mehr.

das was dann nur geht ist : drosseln, zum teil bieten die importeure an das fahrzeug zu drosseln - wie mir berichtet wurde kommt es dann aber oft zu dem problem das bei der wägung die 349 kg leergewicht überschritten werden, weshalb es da wohl eines einsichtigen prüfers bedarf ..... zumindest wurde mir dies einmal von einem importeur so mitgeteilt.

das beste in einen solchen fall : das teil verkaufen. ich selber bin nicht dafür etwas als "schwarzen peter" hin und her zu schieben, daher mein rat : gebe das an was du weisst und gut ist Smile
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guidolenz123



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BeitragVerfasst am: 04.12.2011 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

60kmh dürfen nicht auf die Autobahn..erst ab 61kmh eingetragene V-Max darfst Du.
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Niko



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Beiträge: 620
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BeitragVerfasst am: 04.12.2011 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

ah stimmt, das war "bauartmäßige höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschreitet" .....

wie war das aber mit schneeketten dann ? damit ist doch die v-max auf 50 km/h begrenzt - ist damit auch die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit bei verwendung von schneeketten entsprechend reduziert, oder ... ?
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guidolenz123



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BeitragVerfasst am: 05.12.2011 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Niko hat Folgendes geschrieben:
ah stimmt, das war "bauartmäßige höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschreitet" .....

wie war das aber mit schneeketten dann ? damit ist doch die v-max auf 50 km/h begrenzt - ist damit auch die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit bei verwendung von schneeketten entsprechend reduziert, oder ... ?


Bauartgeschwindigkeit bleibt mit Ketten auch bei zB 250kmh. Die Geschwind. bei Ketten ist !!!!!gesetzl.!!!! gezügelt.
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Niko



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Beiträge: 620
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BeitragVerfasst am: 05.12.2011 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

ja eben und unser fahrlehrer damals sagte wenn die schneeketten drauf sind, sinkt die bauart tra la la geschwindigkeit auf 55 km/h und deshalb darf man damit dann auch nicht auf die autobahn - war das also auch käse was ich da gelernt habe Sad
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guidolenz123



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BeitragVerfasst am: 05.12.2011 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

OBERKÄSE !!!!
Wenn es nicht mehr weitergeht zieht man die Teile auf...steht auf der Autobahn und darf nicht mehr fahren....ich schmeiß mich weg....

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