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ligierfreak
Anmeldedatum: 03.01.2010 Beiträge: 34
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Verfasst am: 27.09.2010 21:18 Titel: 125 Füherschein ( A 1 ) darf ich damit ein mopedauto fahren |
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ja hallo ich werde dem nächst mein füherschein machen den a1 und darf ich damit
ein fiat panda mit 25 kmh fahren mit moped nummerschild zugelassenes |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 27.09.2010 22:20 Titel: |
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"ein fiat panda mit 25 kmh fahren mit moped nummerschild zugelassenes"
gibts nicht legal!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
"ja hallo ich werde dem nächst mein füherschein machen den a1 und darf ich damit...?"
neeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!!
Frag doch einfach mal Deine Fahrschule !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Oder bist Du nur ein Witzbold,der den gleichen Gag immer wieder auslutscht?????????????
Guido _________________ Gruß Guido
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration, |
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Thopsi

Anmeldedatum: 12.02.2008 Beiträge: 168 Wohnort: 25746 Heide Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 27.09.2010 22:48 Titel: |
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Hallo ligierfreak
nein das geht nicht da es mehr als 350 Kg sind
und mann Brauch die Klasse B den da Für
Mfg Thopsi
Schaue doch mal auf meine HP
unter Führerschein Reglung
da findest du genug Antworten _________________ Techniche Daten und
Teile Lösung ( Günstige teile ) für den
Ligier Optima II
www.ligier-optima.de.tl
einfach mal reinschauen und in GB Schreiben oder bei Fragen unter Kontakt |
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TaBi Gast
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Verfasst am: 26.10.2010 21:38 Titel: |
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| ... dass Ihr Euch noch immer .. und wieder.. von dieser Lusche .. herausfordern laßt...ich versteh´s nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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OpaHans

Anmeldedatum: 01.12.2011 Beiträge: 18 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 01.12.2011 11:43 Titel: Gesetzesänderung |
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für die (Rechtsverdreher) entschuldigt Rechtsvertreter
nach dieser Neuerung www.BGBL I_01_2011_S müsste doch jetzt ein Führerschein A1 für lKFZ ausreichen. _________________ L.m.a.A =Lass mich auch Arbeiten
Fahre zur Zeit einen Daihatsu Sirion von 12.2010 manchmal mit Eriba Puck hintendrann
Moped Suzuki AN650 |
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Niko

Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 620 Wohnort: Kreuztal bei Siegen
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Verfasst am: 01.12.2011 12:20 Titel: |
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| TaBi hat Folgendes geschrieben: | | ... dass Ihr Euch noch immer .. und wieder.. von dieser Lusche .. herausfordern laßt...ich versteh´s nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
wunderte mich was und schaute dann mal was " dieser Lusche " so geschrieben hat und siehe da, diese oder ähnliche fragen kommen immer wieder von ihm ...... fragt er solange bis er ein ja bekommt, oder ist das einer von denen der lauter foren durchgeht und überall aufgrund seiner einsamkeit die selbe frage stellt um sozusagen so ein wenig abwechslung durch gestreckten alltag zu erlangen ? finde es schon sehr bedauerlich das es leute gibt die so wenig haben, das sie zuderlei greifen müssen ..... ich meine es gibt doch genug themen wo sich auch der interessierte laie mit einbringen kann  _________________
Mein Fuhrpark:
Aixam 500.5 mit 45 km/h Zulassung ( Einzelabnahme )
( Umbau von Kubota Diesel Z482 auf Z402 )
BMW R80 GS mit 2seitigem KFZ-Schein ( viele eintragungen )
Piaggio Roller 125 @ 172 |
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Martin555

Anmeldedatum: 30.08.2010 Beiträge: 1146 Wohnort: Nördlich von Hamburg
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Verfasst am: 01.12.2011 12:46 Titel: |
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...da habt ihr aber wieder einen alten Beitrag ausgegraben, der war vom 27.09.2010... _________________ Hubraum ist durch nichts zu ersetzen ausser durch noch mehr Hubraum!!!
Derzeit habe ich keine Mopedauto! |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 01.12.2011 14:43 Titel: Re: Gesetzesänderung |
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| OpaHans hat Folgendes geschrieben: | für die (Rechtsverdreher) entschuldigt Rechtsvertreter
nach dieser Neuerung www.BGBL I_01_2011_S müsste doch jetzt ein Führerschein A1 für lKFZ ausreichen. |
Mit A1 ausweisl. der Änderung nur 3-rädrige aber nicht 4-rädrige Teile.
Die neue FE heißt AM nicht zu verwechseln mit A1.
Außerdem gings damals (noch dazu VOR der Änderung) in der Frage darum ,ob auch ein normaler PKW mit V-max mit S-Klasse-FE zu bewegen sei. Das scheiterte damals wie heute schon am Gewicht und den damaligen und erst recht heutigen Vorgaben für Krankenfahrstühle.
Diese Auskunft von einem ein Rechtsverdreherseienden.
UND:
@OpaHans
SIGNATUR
http://www.lepori.de/forum/ftopic1581.html
und kurze Vorstellung wäre nett. _________________ Gruß Guido
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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OpaHans

Anmeldedatum: 01.12.2011 Beiträge: 18 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 01.12.2011 17:01 Titel: |
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Lass mich doch auch mal zu Wort kommen.
Wenn der mal stirbt muss mann dieKlappe extra tot hauen.
Die Änderung betrift aber Motorraddahrer mit Klasse A die dürfen nach meinem herausgelese jetzt einen Leichtkraftwagen fahren. _________________ L.m.a.A =Lass mich auch Arbeiten
Fahre zur Zeit einen Daihatsu Sirion von 12.2010 manchmal mit Eriba Puck hintendrann
Moped Suzuki AN650 |
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Niko

Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 620 Wohnort: Kreuztal bei Siegen
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Verfasst am: 01.12.2011 19:49 Titel: |
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@ martin555 : das war der OpaHans der den ollen beitrag ausgebudelt hat ..... nicht ich ich wasche da meine hände in unschuld  _________________
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 01.12.2011 20:28 Titel: |
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| OpaHans hat Folgendes geschrieben: | Lass mich doch auch mal zu Wort kommen.
Wenn der mal stirbt muss mann dieKlappe extra tot hauen.
Die Änderung betrift aber Motorraddahrer mit Klasse A die dürfen nach meinem herausgelese jetzt einen Leichtkraftwagen fahren. |
Nur mit 3 Rädern. _________________ Gruß Guido
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OpaHans

Anmeldedatum: 01.12.2011 Beiträge: 18 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 02.12.2011 11:05 Titel: |
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Wer lesen kann ist im Vorteil
Nach der Fe Änderungsverordnung darf erst ab 19.Januar 2013 mit A1 ein LKFZ gefahren werden. Ich hatte leider nicht die ganze Fe Änderungsverordnung durchgelesen, |
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Niko

Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 620 Wohnort: Kreuztal bei Siegen
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Verfasst am: 02.12.2011 14:53 Titel: |
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die mit dem alten führerschein (acuh 1b) dürfen aber lkfz fahren meine ich zumindest  _________________
Mein Fuhrpark:
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 02.12.2011 16:54 Titel: |
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| Niko hat Folgendes geschrieben: | die mit dem alten führerschein (acuh 1b) dürfen aber lkfz fahren meine ich zumindest  |
Mit dem alten B ja...mit 1b --weiß ich nicht genau----bin da aber skeptisch.
Mit dem uralten 250ccm-Führerschein wärs gegangen.Weiß aber nicht mehr wie der bezeichnet wurde. _________________ Gruß Guido
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OpaHans

Anmeldedatum: 01.12.2011 Beiträge: 18 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 03.12.2011 09:29 Titel: |
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Das war der Führerschein Klasse Vier habe den 1953 gemacht war damals nur eine mündliche Prüfung erforderlich. In den Städten war noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, Man durfte aber nur Motorräder und Autos mit max 250qcm fahren hatte damals Maico und Dkw. hat Spaß gemacht,
ein Freund hatte ein Goggo Coupe mit dem Schuhanzieher konnte man da einsteigen. Bergab lief das 100kmh Ebene ohne Gegenwind 80. Im Leerlauf Rengtenteng Teng.
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