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Sabine_A
Anmeldedatum: 03.10.2008 Beiträge: 20
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Verfasst am: 06.09.2010 14:33 Titel: Leasing |
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Hallo liebe Forum Mitglieder,
habe eine Frage und zwar kann ich das neue Leichtkraftfahrzeug welches ich mir kaufe auch nicht bei der Volksbank leasen so wie es mein Händler vorgeschalgen hat sondern zb. bei einer anderen Bank weils drt billiger ist?
Habe mich für einen neuen Ligier x Too RS entschieden und freu mich total.
Werde eine Anzahlung von 5000 Euro machen und dan´n auf 48 Monate ein Leasing. Mein Händler hat mir das Leasing bei der Volksbank vorgeschalgen kosten Vollkasko udn Leasing pro Monat ca. 250 Euro.
Meine Hausbank hat mir ebenfalls ein Angebot erstellt mit einem Betrag von 225 Euro leasing und Vollkasko..,,Habe hald nach den 4 Jahren noch eine Rest Rate von ca. 5000 Euro.
Nun weiß ich nicht was ich machen soll...Für meinen Aixam A741 Erstzulassung 2005 me ich ich noch 4.000 Euro der mich damals vor 2 Jahren 6.000 gekostet hat nun aber Unfallfarzeug ust...Öl rinnt, Kofferaumdeckel geht nicht merh gut zu, Kratzer usw....
Was würdt ihr an meiner Stelle tun?Ich bin eben unentschlüssig ob ich es beim Händler oder bei meiner Hausbank versichern soll.
Dankeschön
PS:Freu mich schon mega aufs neue Leichtkraftfahrzeug .
Hat wer erfahrungen mit dem RS?? |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 06.09.2010 18:23 Titel: |
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Hallo Sabine,
Auf GAR KEINEN FALL leasen. Ist wirtschaftl. für Privatleute exorbitanter Unfug.
Kostet unterm Strich --ohne Einbeziehung von Vollkasko und Co----bereits 25-30% mehr als kaufen. Selbst Kredit aufnehmen ist günstiger. Zudem hat in der Regel der Leasinggeber am Ende das Wahlrecht,ob das KFZ zurüchzugeben ist,oder behalten werden soll. Wenn es ganz dumm läuft hast Du nach 5 Jahren eine Schlußzahlung an der Backe und dennoch kein KFZ mehr.
Aus Erfahrung meiner anwaltl. Praxis kann ich vom Privatleasing nur dringend abraten. Meist eine Kostenfalle und zum Schluß hat man nicht mal ein Auto ,oder wird mangels Alternative zu einem Anschluß-Leasing "genötigt".
Zudem: Bei einem Unfall bekommst Du von der Gegnerhaftpflicht oder auch eigenen Vollkasko nur den Zeitwert--OHNE DIE ZUSÄTZL. HOHEN LEASINGKOSTEN---. SElbst bei Neuwert-Unfall bleibt das 25-30% hinter dem Leasinggesamtpreis zurück.Der Leasinggeber besteht aber auf Vertragserfüllung. Ergebnis: Nach einem Unfall-ob schuld oder nicht-- hast Du paar 1000 Schulden und Kein Auto !!!
Will Dich keineswegs desillusionieren,aber ,wenn Du schon fragst........
Also dann lieber Kredit......obschon das auch nicht der Königsweg ist.
Guido _________________ Gruß Guido
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration, |
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Niko

Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 620 Wohnort: Kreuztal bei Siegen
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Verfasst am: 08.09.2010 15:41 Titel: |
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| Zitat: | Zudem hat in der Regel der Leasinggeber am Ende das Wahlrecht,ob das KFZ zurüchzugeben ist,oder behalten werden soll. Wenn es ganz dumm läuft hast Du nach 5 Jahren eine Schlußzahlung an der Backe und dennoch kein KFZ mehr.
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hallo, wie sol ldas gehen, ich habe dann alels abbezahlt und keinen gegenwert ? |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 08.09.2010 18:31 Titel: |
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Beim Leasing gibts i.d.R. eine Schlußzahlung bzw bei Eingehen des Leasingvertrages eine Vorab-Schätzung ,was das KFZ bei Vertragsende wohl wert sei(n müsse). Bei Vertragsende hat der Leasinggeber(außer es ist im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart) das Recht zu wählen ,ob er das KFZ an den Leasingnehmer übergibt(dieser muß dann einen/den vorab vereinbarten Geldwert an den Leasinggeber bezahlen) oder ob er es wiederhaben will. Dann überprüft der Leasinggeber mittels u.a. Sachverständigem,ob das KFZ noch den vorab angenommenen Restwert hat (hats nach der Schätzung i.d.R. aber nicht).
Dann muß der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Differenz zwischen Vorab-Schätzung und Ende-Sachverständigenwert auszahlen UND das KFZ herausgeben.
Beispiel:
Wenn der Leasingnehmer bei zB Vorab-Wertschätzung von 5000 in der Laufzeit viele Blessuren oder zuviel Kilometer fabriziert hat und der Sachverständige den Wert bei Vertragsende auf zB 1000 schätzt , muß der Leasingnehmer dem Leasinggeber noch zB 4000 zahlen UND das KFZ herausgeben. Ist öfters der Fall.
Je nach dem kann es zB bei Unfalltotalschaden so aussehen:
Das Auto hat neu einen Wert von 10000. Mit Leasinggebühr(Leasinggeber will was verdienen) 12500. Dann Unfall. Man bekommt von der Gegnerversicherung oder Vollkasko bei Totalschaden Zeitwert bzw max. Neuwert (1 Monat nach Erstzulassung) also bestenfalls 10000. Leasinggeber will aber 12500 (Vertragssumme) . Auto kaputt/Totalschaden. Schulden 2500 und KEIN Auto mehr. Oft geht dann aber Anschlußleasing. Aber nicht immer.
Leasing ist näml. nur ein gemischter Miet-Kaufvertrag und je nach Vertragsgestaltung überwiegt der Miet-Charakter oder Kauf-Charakter.
Guido
Hier (nur EIN) Beispiel für Leasing-Konstellationen. Davon gibts viele auch noch kompliziertere.
 _________________ Gruß Guido
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Niko

Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 620 Wohnort: Kreuztal bei Siegen
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Verfasst am: 09.09.2010 07:56 Titel: |
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Hallo & Danke
Ich dachte immer das Leasing wäre so, das man das Auto sozusagen auf Raten käuft und sich am Ende entscheidet ob "JA" oder "NEIN" aber nicht das der von dem man es bekommt das macht ..... heftig ! Aber es erklärt warum wir mal einen bei Fiat trafen der die Pandas nahm, irgendwie hat der sich wohl verpflichtet alle Leasing - Pandas für 1.000 DM ost so zu nehmen. Egal welcher Zustand etc. er mußte alle nehmen und richtig gute so sagte er habe er eigentlich nur höchst selten dabei.
Danke für die Erklärung  |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 09.09.2010 08:49 Titel: |
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Niko schrieb:"Ich dachte immer das Leasing wäre so, das man das Auto sozusagen auf Raten käuft und sich am Ende entscheidet ob "JA" oder "NEIN" ."
Gibt es auch. Kommt auf den Inhalt des Leasingvertrages an.
Guido _________________ Gruß Guido
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Sabine_A
Anmeldedatum: 03.10.2008 Beiträge: 20
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Verfasst am: 09.09.2010 16:24 Titel: |
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Dankeschön für die Antworten.
Bei uns in Österreich ist es irgendwie so das jedes 5 Auto geleast wird .
LG |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 09.09.2010 19:16 Titel: |
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Ist in BRD auch nicht viel anders.Hier werden über 86% der Mittelklasse und höher bei Geschäftswagen geleast.
Die meisten Neuwagenverkäufe sind lt. Statistik wohl Geschäftswagen.
Für Private lohnt es aber nicht.
Guido _________________ Gruß Guido
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Niko

Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 620 Wohnort: Kreuztal bei Siegen
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Verfasst am: 10.09.2010 03:21 Titel: |
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| ich hätte da aber mal eine andere frage, nun wo sich die sache mit der kfz-steuer doch so geändert hat das man ein " richtiges auto" viel günstiger fahren kann als es vor einigen jahren noch war, ein " richtiges auto" zudem für unter 10.000 € zu bekommen ist, warum käuft man sich dann noch so ein " moped-auto" in neu ? |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 10.09.2010 09:48 Titel: |
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Man spart sich i.d.R. Park"Tickets" und ist auchsonst schlecht zu orten.
Guido
Ansonsten: Viel zu teuer.# _________________ Gruß Guido
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virgo
Anmeldedatum: 11.02.2010 Beiträge: 42 Wohnort: Villach (Österreich)
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Verfasst am: 10.09.2010 10:56 Titel: |
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| guidolenz123 hat Folgendes geschrieben: | Man spart sich i.d.R. Park"Tickets" und ist auchsonst schlecht zu orten.
Guido
Ansonsten: Viel zu teuer.# |
Müsst ihr, in Deutschland, keine Parktickets bezahlen?
lg. Dominik |
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Sabine_A
Anmeldedatum: 03.10.2008 Beiträge: 20
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Verfasst am: 10.09.2010 13:19 Titel: |
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Hey Niko,
da ich eine Sehschwäche habe und keinen normalen Führerschein bekomme bin ich seit 2 Jahren so auf dem Weg, da bei uns in Österreich keine Sehleistung erforderlich ist.. . Wobei ich dazu schreiben muss das ich auf dem einen Auge 70% sehe und das genügt .
Wenn ich den normalen Schein hätte würde ich mir nie im Leben so etwas kaufen, aber da ich das eben nicht habe und das meine einzige Möglichkeit ist mobil zu sein nehem ich diese gerne dankend an .
LG Sabine |
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Niko

Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 620 Wohnort: Kreuztal bei Siegen
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Verfasst am: 11.09.2010 03:13 Titel: |
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hallo sabine, ähnliches hatte mien bruder (beide in d), er ist auf einem auge fast blind und mit dem anderen braucht er eine brille, ich weiss also nicht wie viel er sehen kann, aber er hat einen führerschein - musste aber für den führerschein zu bekommen ein augenärztliches gutachten bringen ...... wegen dem er dann später bei der musterung für die bundeswer auf t5 geschrieben wurde und dann nicht zur bbundeswehr mußte.
bei mir war es das problem für den lkw führerschein. da sagte man mir immer ich könne den nicht machen. als ich einige jahre später bei meinem optiker war, eine neue brille bekommen habe und sah das der auch diesen sehtest für den führerschein macht meinte ich den würde ich dann auch machen wollen wäre ja wohl nur obligatorisch und an dem war es dann auch gewesen bekam ich so endlich die sehbefähigung für lkw-führerschein.
ansonsten, nach eu gesetz und weiss man nicht alles, kannst du da nciht zur not so einen führerschein im ausland machen wo die bestimmmungen evtl . ein wenig lockerer sind ? kenne einige von hier die ihren führerschein abgenommen bekommen haben die machten das auch, also ich meine sogar ohne sich umzumelden  |
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guidolenz123

Anmeldedatum: 17.02.2009 Beiträge: 3401 Wohnort: Ilmenau/Thüringen
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Verfasst am: 12.09.2010 16:33 Titel: |
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@virgo
Doch,aber es ist für die Grünen meist zu aufwendig den Halter bei Vers.-Kennz. zu ermitteln.
Außerdem ist dann noch kein Rückschluß auf den Täter mögl. (wie auch bei PKW). Das Auferlegen von Verfahrenskosten scheitert an der notwendigen Festlaguingsmögl. des Halters.
In BRD muß zudem der Halter nicht den Fahrer benennen,wie bei Euch in Austria. Ergebnis, Die Grünen stehen blöd da.
Guido _________________ Gruß Guido
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Niko

Anmeldedatum: 31.03.2010 Beiträge: 620 Wohnort: Kreuztal bei Siegen
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Verfasst am: 12.09.2010 18:14 Titel: |
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das hieße ja das man die parktickets eh nie zahlen muss. kann ich ja beim pkw auch sagen " ich bin an dem tag damit nicht gefahren " und gut ist .....
bei den knipsautomaten wird doch auch fein der halter zur kasse gebeten, man kann es zwar abwälzen, aber umn die zahlung kommt man doch auch da nicht herum, oder ? |
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